Sprachvoraussetzungen für deutschsprachige Studiengänge

Internationale Studieninteressierte (degree-seeking)

Sie möchten an der Universität Stuttgart auf Deutsch studieren, obwohl Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist und Sie über keine ausreichend deutschen Sprachkenntnisse verfügen? Dann gibt es einiges zu beachten.

Ein Studium an der Universität setzt ausreichende deutsche Sprachkenntnisse voraus. Internationale Studierende müssen bei der Bewerbung einen entsprechenden Nachweis erbringen. Eine Zulassung unter der Bedingung, dass die geforderten Sprachkenntnisse zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden, ist nicht möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, an der Universität einen Sprachkurs zu absolvieren. Wenn Sie dann das geforderte Sprachniveau erreicht haben, können Sie sich für einen deutschsprachigen Studiengang bewerben.

In den Bachelor-Studiengängen und auch in den meisten Master-Studiengängen der Universität Stuttgart ist die Unterrichtssprache Deutsch. Für ein erfolgreiches Studium sind daher gute Deutschkenntnisse unbedingt notwendig. Die Universität verlangt von allen Studienbewerberinnen und -bewerbern den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse. Die ausreichenden Deutschkenntnisse müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung nachgewiesen werden. Es ist deshalb wichtig, schon im Heimatland Deutsch zu lernen.

Als Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse werden die folgenden Prüfungen oder Zeugnisse anerkannt:
  • Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF 4x4) für ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen die TestDaF-Niveaustufe 4 oder besser ausweist
  • Goethe-Zertifikat C1 oder C2 (Großes deutsches Sprachdiplom/GDS) des Goethe-Instituts
  • Großes oder Kleines Deutsches Sprachdiplom oder Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts (alt bis 01.01.2012)
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz -Stufe II (DSD II)
  • der bestandene Prüfungsteil Deutsch einer Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg („Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerberinnen und -bewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland")
  • ab Sommersemester 2025: Prüfung „telc Deutsch C1 Hochschule
  • ab Sommersemester 2025: Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und –bewerber (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH-2 oder besser
  • ab Sommersemester 2025: Zeugnis über das „Österreichische Sprachdiplom C2“ (ÖSD C2)
  • Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscherinstituts München
  • ein Studienabschluss in einem deutschsprachigen Studiengang (Bachelor, Master, Diplom)

Die entsprechende Satzung der Universität Stuttgart über den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber(innen) können Sie in den amtlichen Bekanntmachungen nachlesen. 

Weitere Informationen und Adressen der Testzentren: Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF).

Von einer Sprachprüfung befreit sind Studienbewerberinnen und -bewerber, die eines der folgenden Zeugnisse vorweisen:

  • Deutschnachweis im französischen Diplôme du Baccalauréat, das nach dem Besuch eines zweisprachigen deutsch-französischen Zweigs einer Sekundarschule erworben wurde
  • US-Advanced Placement-Prüfung (AP-Prüfung) im Fach Deutsch
  • Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft des Königreichs Belgien
  • Sekundarschulabschlusszeugnisse aus dem Großherzogtum Luxemburg
  • Reifediplome der Schulen mit Deutsch als Unterrichtssprache aus der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol (Italien)
  • Abschlusszeugnis der internationalen Sektion deutscher Sprache am Liceo Gimnasiale „Luigi Galvani“ in Bologna
  • Abschlusszeugnis eines deutsch-irischen zweisprachigen Sekundarschulabschlusses (Bilingual Leaving Certificate) an der Deutschen Schule Dublin, St. Kilian's

Über weitere Befreiungsmöglichkeiten entscheidet die Leitung der Abteilung „Deutsch" am Sprachenzentrum der Universität Stuttgart auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten. Wenn Sie eines der beiden Kriterien erfüllen, können Sie sich befreien lassen:

  • Sie haben wesentliche Zeiten Ihrer Ausbildung an deutschsprachigen Schulen im In- oder Ausland verbracht.
  • Sie beherrschen nachweislich Deutsch als erste oder zweite Muttersprache (zum Beispiel Südtirol, deutschsprachige Minderheiten).

Um an der Universität Stuttgart einen deutschsprachigen Studiengang zu studieren, müssen Sie einen Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erbringen. Wenn Sie keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, können Sie sich für einen Sprachkurs an der Universität Stuttgart bewerben:

  • Die Sprachkurse an der Universität Stuttgart, Abteilung Interkultureller Unterricht, dauern je nach Vorkenntnissen zwischen drei Wochen (TestDaf-Training) und zwei Semestern (Grund- und Mittelstufenkurs)
  • Eine Voraussetzung für die Zulassung zum studienvorbereitenden Deutschkurs sind bereits vorhandene Basiskenntnisse in Deutsch.
  • Zu Beginn des Sprachkurses findet ein Einstufungstest statt, dessen Ergebnis die Einteilung in Grund- oder Mittelstufe festlegt. Im Anschluss an den Sprachkurs kann in der Abteilung Interkultureller Unterricht die TestDaF-Prüfung abgelegt werden. Wenn Sie die TestDaF-Prüfung erfolgreich ablegen (TestDaF 4x4), dann haben Sie das erforderliche Sprachniveau für Studiengänge mit der Unterrichtssprache Deutsch erreicht. Sie können sich somit für ein Studium an der Universität Stuttgart bewerben.
  • Die Semesterkurse umfassen rund 480 bis 500 Unterrichtseinheiten pro Semester und kosten 3 Euro pro Unterrichtseinheit.

Studienvorbereitende Deutschkurse

Kontakt

 

Bewerbung, Zulassung, Einschreibung

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