Informationen zum Nachholen der wegen der Corona-Pandemie ausgefallenen Staatsexamensprüfungen finden Sie auf der Corona-Webseite der Universität Stuttgart
Übergangsregelungen
Wichtiger Hinweis: Für Lehramtsstudierende nach GymPO I sowie für Bewerberinnen und Bewerber in auslaufenden Studiengängen gelten spezifische Übergangsregelungen.
Allgemeines
- Wie sind der Aufbau und die Dauer meines Studiums?
- Welche Praktika muss ich machen und wo melde ich diese an?
- Wie ist der Ablauf der Ersten Staatsprüfung organisiert?
Unter den folgenden Reitern finden Sie Antworten auf diese Fragen sowie weiterführende Informationen zum Lehramt nach GymPO I.
Ihr Lehramtsstudiengang setzt sich aus einzelnen Bestandteilen zusammen. Ein idealer Studienverlaufsplan dient als unverbindliche Empfehlung, wie Sie Ihr Lehramtsstudium strukturieren können. Ihre Studienfächer spielen eine wichtige Rolle. Daneben gibt es noch:
- Fachdidaktik (FD)
Die FD vermitteln sowohl theoretische als auch praktische Grundlagen des Unterrichtens. Sie verbinden die Fachwissenschaften mit den Erziehungswissenschaften und der Unterrichtspraxis. In PDF-Form erhalten Sie eine Übersicht über einzelne Module der FD. Modul 1 sollten Sie vor dem Praxissemester besuchen, da es gezielt darauf vorbereitet. In Modul 2 greifen Sie die Erfahrungen aus dem Praxissemester auf und vertiefen diese.
- Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium (EPG)
Das EPG bietet den Studierenden die Möglichkeit, ihre Argumentationsfähigkeiten in ethischen Fragen, die in allen Fächern auftauchen können, zu verbessern. In PDF-Form erhalten Sie eine Übersicht über einzelne Bestandteile des EPG. Im EPG I beschäftigen Sie sich hauptsächlich mit begrifflichen Unterscheidungen der Ethik. Im EPG II werden Sie fach- und berufsethische Fragestellungen erörtern.
Weitere Informationen erhalten Sie in den Informationensfolien zum EPG.
- Bildungswissenschaftliches Begleitstudium (BWB)
Das BWB soll neben der fachwissenschaftlichen Ausbildung die für den Beruf der Lehrerin und des Lehrers wichtigen Grundlagen im Bereich der Erziehungs- und Bildungsaufgaben schaffen. In PDF-Form erhalten Sie eine Übersicht zu den Modulen des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums. Die Module bauen inhaltlich aufeinander auf und sollten deshalb nach Möglichkeit auch in der empfohlenen Reihenfolge studiert werden. Speziell die Module des Grundstudiums (1. bis 4. Semester) bereiten Sie auf das Praxissemester vor.
- Personale Kompetenzen (PK)
In dem Modul PK beschäftigen Sie sich hauptsächlich mit dem institutionellen Rahmen und den spezifischen Arbeitsbedingungen des Berufs der Lehrerin und des Lehrers. Es baut inhaltlich auf den Modulen des bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums auf. Deshalb wird Ihnen empfohlen, Teil 1 des Moduls vor dem fünften Semester/Praxissemester und Teil 2 des Moduls während des oder nach dem Praxissemester zu besuchen. In PDF-Form erhalten Sie eine Übersicht zu den Modulen der Personalen Kompetenz.
Weiterführende und detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte den Präsentationsfolien.
Wenn Sie über die Zwei-Fächer-Kombinationen hinaus ein weiteres wissenschaftliches Fach studieren, müssen Sie in diesem Erweiterungsfach keine Orientierungs- und keine Zwischenprüfung, jedoch eine Erweiterungsprüfung ablegen.
Ablegen der Erweiterungsprüfung bei Fächerverbindungen ohne Kunst oder Musik
Die Erweiterungsprüfung in einem dritten Fach können Sie frühestens zum Termin der Staatsprüfung im zweiten Hauptfach ablegen (dazu muss das erste Hauptfach bereits geprüft sein) oder zu einem beliebig späteren Zeitpunkt nach Bestehen der Ersten Staatsprüfung.
Ablegen der Erweiterungsprüfung bei Fächerverbindungen mit Kunst oder Musik
Die Erweiterungsprüfung in einem dritten Fach können Sie frühestens zum Termin der Staatsprüfung des wissenschaftlichen Faches ablegen (dazu muss das künstlerische Fach bereits geprüft sein) oder zu einem beliebig späteren Zeitpunkt nach Bestehen der Ersten Staatsprüfung.
Regelstudienzeit bei verschiedenen Fächerkombinationen
1. In der Kombination von zwei wissenschaftlichen Fächern | 10 Semester |
2. In der Kombination von Fach Kunst und einem wissenschaftlichen Fach mit Haupt- oder Beifachniveau oder einem Verbreiterungsfach* |
12 Semester |
3. In der Kombination mit Fach Musik, wenn das wissenschaftliche Fach Hauptfachniveau hat |
12 Semester |
4. In der Kombination mit Fach Musik, wenn das wissenschaftliche Fach Beifachniveau hat oder wenn ein Verbreiterungsfach studiert wird |
11 Semester |
5. Erweiterungsprüfung Hauptfachniveau | 4 Semester |
6. Erweiterungsprüfung Beifachniveau | 3 Semester |
*Verbreiterungsfach: Für Informationen zum Verbreiterungsfach wenden Sie sich bitte an die Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart oder an die Staatliche Akademie der Bildenden Künste.
Im Orientierungspraktikum (OP) erhalten Sie erste Einblicke in das spätere Berufsfeld der Lehrerin und des Lehrers. Mit dieser Praxiserfahrung können Sie Ihren Berufswunsch noch einmal überprüfen und hinterfragen. Neben dem Unterrichtsbesuch übernehmen Sie auch kleinere Aufgaben im Unterricht.
Das Orientierungspraktikum (OP) hat eine Dauer von zwei Wochen und kann an allgemeinbildenden Gymnasien oder beruflichen Schulen in Baden-Württemberg, anderen Bundesländern oder im Ausland absolviert werden.
Ausnahme: Die Schule, die Sie selbst besucht haben, ist davon ausgeschlossen.
Anmeldung des Orientierungspraktikums in Baden-Württemberg
Für die Anmeldung nutzen Sie das digitale Anmelde- und Informationsverfahren.
Anmeldung des Orientierungspraktikums in anderen Bundesländern und im Ausland
Das OP können Sie auch in anderen Bundesländern oder an Schulen im Ausland machen, wenn es mindestens zwei Wochen umfasst und Sie es im Bereich der Sekundarstufe absolvieren. Bei Unklarheiten oder Zweifeln an der Gleichwertigkeit des absolvierten Praktikums nehmen Sie bitte Kontakt mit der Pädagogischen Abteilung des Instituts für Erziehungswissenschaft der Universität Stuttgart auf.
Nachweis des Orientierungspraktikums
Den Nachweis über das Orientierungspraktikum müssen Sie bereits zu Beginn des Studiums, spätestens bis zum Beginn des dritten Semesters vorlegen. Dieser Nachweis ist von der Schule auszufüllen und fristgerecht beim Studiensekretariat der Universität Stuttgart einzureichen.
Das Schulpraxissemester (SPS) dient Ihrer Berufsorientierung und ist obligatorische Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung. Ziel des Praxissemesters ist der frühezeitige Bezug zur Schulpraxis durch das Kennenlernen des gesamten Tätigkeitsfeldes einer Lehrerin/eines Lehrers unter professioneller Begleitung.
Aufbau und Durchführung des Schulpraxissemesters
Sie absolvieren das SPS an einem Gymnasium in Baden-Württemberg oder zu einem Teil im Ausland. Nähere Informationen zu dem Schulpraxissemester im Ausland entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Das Schulpraxissemester im Ausland“.
Ausnahme: Die Schule, die Sie selbst besucht haben, ist ausgeschlossen.
Sie sollten in der Regel das SPS im fünften, nicht jedoch vor dem dritten oder nach dem siebten Semester einplanen. Das Zeitfenster hierzu wird von der Schulverwaltung für jedes Schuljahr neu festgelegt.
Ausnahme: Studierende der Musik können das Schulpraxissemester auch im Frühjahr beginnen.
Sie beginnen das SPS jeweils gegen Ende der Sommerferien am Anfang des ersten Schulhalbjahres und leisten dieses in Blockform (zusammenhängender Zeitraum) ab. Das SPS dauert 13 Unterrichtswochen und wird mit verpflichtenden fachdidaktischen Veranstaltungen an einem Seminar für Didaktik und Lehrerbildung begleitet. Insgesamt soll das SPS 100 Hospitations- und 30 Unterrichtsstunden umfassen. Diese Vorgaben dürfen über-, aber nicht unterschritten werden.
Die Seminare für Didaktik und Lehrerbildung des Landes Baden-Württemberg sind für die Durchführung und Organisation Ihres Praxissemesters zuständig.
Bewerbung und Organisation des Schulpraxissemesters
Für das Bewerbungsverfahren ist das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zuständig. Die Online-Anmeldung läuft vom ersten Montag nach den Osterferien bis zum 15. Mai eines Kalenderjahres direkt über das Portal „Lehrer Online“ bei der Schule Ihrer Wahl. Die aufnehmende Schule meldet Sie anschließend beim zugeordneten Lehrerseminar an.
Achtung: Bitte bewerben Sie sich nicht an mehreren Schulen gleichzeitig. Sie können ansonsten vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Nachweis des Schulpraxissemesters
Sie benötigen zwei Bescheinigungen, um das SPS nachweisen zu können:
- Ihre Schule erhält von Ihrem Lehrerseminar eine Bescheinigung, dass Sie regelmäßig an den Begleitveranstaltungen teilgenommen haben.
- Von der Schulleitung erhalten Sie eine Bescheinigung in zweifacher Ausfertigung darüber, ob Sie das Schulpraxissemester „bestanden“ oder „nicht bestanden“ haben. Eine der Ausfertigungen müssen Sie dem Landeslehrerprüfungsamt, die andere dem Prüfungsamt der Universität Stuttgart vorlegen, damit die entsprechenden ECTS verbucht werden können.
Nichtbestehen des Schulpraxissemesters
Bei Nichtbestehen des SPS können Sie dieses einmal wiederholen. Bei wiederholtem Nichtbestehen werden Sie nicht zur Ersten Staatsprüfung zugelassen. Ihre Schule informiert ausschließlich im Falle des Nichtbestehens die Hochschule.
Praxissemester und Beurlaubung
Da das Praxissemester Bestandteil der Regelstudienzeit ist, ist die Ableistung kein Beurlaubungsgrund. Wenn Sie das Praxissemester in Teilen im Ausland absolvieren, können Sie beurlaubt werden.
Weitere Informationen zum Praxissemester
Es gibt drei Möglichkeiten, das Schulpraxissemester (SPS) auch in Teilen im Ausland zu absolvieren:
- Schulpraxissemester an einer deutschen oder europäischen Auslandsschule (selbstorganisiert)
Wenn Sie einen Teil des Praxissemesters an einer deutschen oder europäischen Schule im Ausland absolvieren möchten, müssen Sie für die Anerkennung nachweisen, dass die Gesamtdauer mindestens neun Wochen am Stück beträgt und Sie mindestens zehn Assistenzstunden pro Woche in der Sekundarstufe erbringen.
Achtung: Es kommen nur ganz bestimmte Schulen in Frage, an denen ein Schulpraktikum im Sinne eines Praxissemesters absolviert werden kann: Liste Deutscher Schulen im Ausland bzw. Europäischer Schulen - Fremdsprachenassistenz über den Pädagogischen Austauschdienst (PAD)
Sie können bis zu neun Wochen des Schulpraxissemesters auch über den PAD als Fremdsprachenassistent bzw. Teaching Assistance anrechnen lassen, sofern die Gesamtdauer des Programms mindestens sechs Monate am Stück umfasst und Sie pro Woche mindestens zehn Assistenzstunden im Sekundarbereich erbringen.
Informationen zu dem Programm finden Sie auf den Webseiten des Pädagogischen Austauschdiensts der Kultusministerkonferenz. - Fremdsprachenassistenz über andere Programme
Falls Sie den Aufenthalt nicht über den PAD abwickeln, ist es ratsam, sich wegen der Anerkennung rechtzeitig – also schon vor Beginn der Tätigkeit – mit dem Landeslehrerprüfungsamt in Verbindung zu setzen.
Wichtige Hinweise
- Sie müssen in jedem Fall weitere vier Wochen des Schulpraxissemesters an einer Schule in Baden-Württemberg absolvieren.
- Sie müssen die Begleitveranstaltungen der Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung besuchen – entweder vor oder nach Ihrem Auslandsaufenthalt.
Anmeldung der verbleibenden vier Wochen
Sie melden sich für die verbleibenden vier Wochen des Schulpraxissemesters im Portal „Lehrer Online“ innerhalb des Anmeldezeitraums an. Wichtig: Bei der Angabe der persönlichen Daten kreuzen Sie „Kurzform 4 Wochen“ an.
Nachweis und Anerkennung der Schulpraxis im Ausland
Sie benötigen einen Nachweis Ihrer Auslandsschule über Dauer, Art und Umfang der Tätigkeit sowie einen eigens angefertigten Praktikumsbericht über Angaben zu den geleisteten Unterrichtserfahrungen. Den Nachweis über das abgeleistete Praktikum (inklusive Praktikumsbericht) reichen Sie beim Prüfungsamt der Universität Stuttgart ein, damit die entsprechenden ECTS-Credits verbucht werden können. Nach Ihrer Rückkehr stellen Sie auch beim Landeslehrerprüfungsamt einen formlosen Antrag auf Anerkennung. Dies ist eine Voraussetzung zur Anmeldung des ersten Staatsexamens.
Vor und nach dem Auslandsaufenthalt können Sie bei dem zuständigen Ansprechpartner des Landeslehrerprüfungsamtes nähere Informationen zur Anerkennung ihrer Leistungen einholen (Ansprechpartner für Anerkennung des LLPA).
Sie schreiben die wissenschaftliche Arbeit in einem Ihrer gewählten Hauptfächer. Die Vergabe des Themas kann jedoch frühestens nach Bestehen der akademischen Zwischenprüfung erfolgen. Sie müssen nach Erhalt des Themas die wissenschaftliche Arbeit umgehend beim Landeslehrerprüfungsamt anmelden und haben dann vier Monate Bearbeitungszeit.
Anmeldung
Die Anmeldung müssen Sie spätestens bis zu der mündlichen Prüfung im entsprechenden Fach vornehmen:
- Für die Prüfung im Frühjahr: spätestens vor dem 15. März.
- Für die Prüfung im Herbst: spätestens vor dem 15. September.
Ausnahmen
In den Fächern Biologie, Chemie und Physik können Sie auf begründeten Antrag die Anfertigung auch nach der mündlichen Prüfung vornehmen, spätestens jedoch im Anschluss an die mündliche Prüfung im zweiten Fach.
Die Erste Staatsprüfung schließt Ihr fachwissenschaftliches Studium an der Universität Stuttgart ab und berechtigt Sie zum Eintritt in das Referendariat (Vorbereitungsdienst). Wichtige Informationen zur Staatsprüfung finden Sie auch in den FAQ des Landeslehrerprüfungsamtes.
Anmeldung
Die Anmeldung für beide Prüfungsfächer erfolgt zeitgleich. Die Leistungsnachweise für das jeweilige Prüfungsfach müssen Sie zu nachstehenden Terminen (siehe weiter unten: Nachreichfristen) vorlegen. Achten Sie bitte darauf, ob aufgrund der Semesterzahlen ein Splitting der Prüfungen (zwei Prüfungstermine) noch möglich ist.
Die Anmeldung erfolgt über das Landeslehrerprüfungsamt:
Außenstelle des Kultusministeriums
beim Regierungspräsidium
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Tel: +49 711 904-0
Anmeldeunterlagen
Achten Sie bitte bei allen Unterlagen auf deren Gültigkeit (Stempel, Unterschrift), bei den Bescheinigungen der Lehrveranstaltungen außerdem auf die genaue Angabe der Qualifikation (zum Beispiel Übung, Proseminar, Hauptseminar) und – wichtig – wo notwendig die Angabe einer Note.
Nachreichfristen
- Nachreichfrist für die Benennung der Schwerpunktgebiete zur mündlichen Prüfung
Diese finden Sie auf den Informationsseiten des Landeslehrerprüfungsamtes und werden jährlich aktualisiert. - Nachreichfrist im jeweiligen Fach für Leistungsnachweise:
- für die Frühjahrsprüfung: bis Mitte Februar (Vorlesungsende)
- für die Herbstprüfung: bis Mitte Juli (Vorlesungsende)
Des Weiteren sind die Leistungsnachweise in den Pädagogischen Studien und dem Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudium spätestens zur Nachreichfrist des zweiten Faches vorzulegen.
Prüfungstermine
Für die Erste Staatsprüfung gibt es zwei Prüfungstermine im Jahr:
- Frühjahrsprüfung: Anmeldung bis Mitte Oktober des vorauslaufenden Jahres
- Herbstprüfung: Anmeldung bis Mitte April des laufenden Jahres. Die genauen Termine finden Sie auf den Informationsseiten des Landeslehrerprüfungsamtes.
Splitting der Staatsprüfungen
Die Möglichkeit des Splitting der Staatsexamensprüfung hängt von Ihrem Prüfungsbeginn ab:
- Prüfungsbeginn bis Ende des 10. Semesters: Sie können die mündlichen Prüfungen nach Fächern in zwei unmittelbar aufeinander folgende Termine aufteilen.
- Prüfungsbeginn nach dem Ende des 10. Semesters: Sie müssen die mündlichen Prüfungen in beiden Fächern in einem Prüfungszeitraum ablegen. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Zulassung zur Prüfung.
Freiversuch
Einen Freiversuch können Sie nur einmal und nur in einem Fach unternehmen. Über die Möglichkeiten eines Freiversuchs oder die Möglichkeit zur Notenverbesserung unter den Bedingungen des Freiversuchs informieren Sie das Landeslehrerprüfungsamt sowie die Paragrafen 26 und 27 der GymPO I.
Bei weiteren Fragen zu Ihrem Lehramtsstudium (GymPO) wenden Sie sich gerne an die Zentrale Studienberatung.
Beratung zum Lehramtsstudium
Zentrale Studienberatung
Pfaffenwaldring 5c, 70569 Stuttgart
- Weitere Informationen
- Fragen zum allgemeinen Lehramtsstudium
Professional School of Education
Herdweg 51, 70174 Stuttgart
- Weitere Informationen
- Fragen zum hochschulübergreifenden Lehramtsstudium