Vergabe der Deutschlandstipendien für den Zeitraum 2025/26
Die Ausschreibung des Deutschlandstipendiums der Universität Stuttgart für das Förderjahr 2025/26 finden Sie unter dem Link im Kasten! – Anträge können im Zeitraum 7.1. - 16.1.2025 gestellt werden. Die Antragsformulare werden in diesem Zeitraum zur Verfügung gestellt.
Information und Fragen zur Antragstellung (für deutschsprachige Studierende) am 12. Dezember 2024, 16 Uhr über Webex (Link: Bitte schauen Sie in Ihre studentischen E-Mails).
Für wen ist das Stipendium gedacht?
Das Deutschlandstipendium (DStip) ist ein Leistungsstipendium, bei dem nicht nur die gute Note zählt. Zusätzliche Kriterien sind für den Erhalt des Stipendiums ebenfalls ausschlaggebend.
FAQs zum Deutschlandstipendium für Stipendieninteressierte
Die Mittel des DStip stammen zur einen Hälfte vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), zur anderen Hälfte von privaten Förderern. Das können Stiftungen, Unternehmen oder Privatpersonen sein.
Der Bewerbungszeitraum liegt jeweils im Januar für die Förderung ab April eines Jahres. Sie können sich bewerben, wenn Ihr letztes Regelsemester nicht vor dem Sommersemester liegt.
Abiturientinnen und Abiturienten, sowie Bewerber*innen, die im Sommersemester erstmals eingeschrieben sein werden, können sich ebenfalls um das Deutschlandstipendium bewerben.
Das Stipendium wird immer für die Dauer von einem Jahr gewährt und wird jedes Jahr aufs Neue ausgeschrieben. Eine Weiterförderung für das darauffolgende Jahr kann unkompliziert beantragt werden, falls das letzte Regelsemester nicht vor dem jeweiligen Sommersemester liegt.
Ja, eine Förderung über mehrere Jahre ist möglich. Da das Stipendium an der Universität Stuttgart allerdings immer für ein Jahr (zwei Semester) gewährt wird, müssen sowohl die Weiterförderung als auch ein Neuantrag beim Wechsel von Fach oder Abschluss jährlich beantragt werden.
Die Bewerbungsfristen werden regelmäßig auf dieser Seite bekannt gegeben. In der Regel können die Bewerbungsunterlagen während zehn Tagen im Januar eingereicht werden.
Nein, das Deutschlandstipendium ist einkommens- und BAföG-unabhängig und wird auch nicht aufs BAföG angerechnet. Sofern Wohngeld bezogen wird, gibt die Behörde Auskunft.
Das Deutschlandstipendium ist ein Leistungsstipendium, bei dem neben Notenleistungen auch die so genannten weiche
n Faktoren (siehe nächste und übernächste FAQ) eine große Rolle spielen. Mit ihm werden besonders leistungsstarke und engagierte Studierende eines Studiengangs gefördert.Ein Stipendium erhält, wer im Bewerbungsverfahren im Vergleich zu Mitbewerbern im Punkteranking an vorderer Stelle steht.
Es werden ungebundene und an Studiengänge gebundene Stipendien (ausgewählter Studiengang) vergeben.
Die Verteilung der ungebundenen Stipendien an die Fakultäten 1-10 wird vom Rektorat festgelegt. Jede Fakultät vergibt Stipendien nach dem Fakultäts-Punkteranking. Die Zuordnung der Bewerbung zu einer Fakultät bedingt sich durch den Studiengang.
Ermittlung des Punkte-Rankings:
Die (Papier-)Bewerbungen werden zentral elektronisch erfasst.
Für jede Bewerbung wird eine vorläufige "Punktzahl" digital ermittelt, basierend auf den Selbstauskünften im Bewerbungsformular, sowie Gewichtung von Note und Zusatzkriterien (Anlage 1 (Profilraster) der Satzung der Universität Stuttgart für die Vergabe von Deutschlandstipendien (11. August 2011)). Alle erfassten digitalen Daten werden in einem vorläufigen Punkteranking getrennt nach Fakultäten aufgeführt.
Die Stipendienkommissionen der Fakultäten prüfen, korrigieren ggfls. und werten die zu ihrem Fachbereich gehörenden Bewerbungen aus und erstellen für ihre Fakultät ein (Abschluss-)Fakultäts-Punkteranking.
Neben dem Notendurchschnitt werden folgende weiche Faktoren bei der Vergabe der Stipendien berücksichtigt: fachbezogene und außerfachliche Qualifikationen und Leistungen (zum Beispiel Preise, Praktika), außerfachliches Engagement (zum Beispiel ehrenamtliche Tätigkeiten, soziales oder politisches Engagement), aber auch Umstände, die sich erschwerend auf die bisherige Bildungsbiographie ausgewirkt haben (wie die Betreuung eigener Kinder, ein Migrationshintergrund, Krankheiten). Siehe auch § 6 der Satzung der Universität Stuttgart für die Vergabe von Deutschlandstipendien (pdf) (11. August 2011).
Bewerber*innen können optional drei Möglichkeiten angeben, von wem sie gern gefördert werden möchten. Eine Zusage auf gewünschte Berücksichtigung kann wegen der Vielzahl von gleichen Wünschen und der unterschiedlichen Verträge mit Förderern nicht erteilt werden.
Teilweise sind Förderer berechtigt an den Stipendienkommissions-Sitzungen beratend teilzunehmen. Nach der Vergabe der Stipendien durch die Kommission können Förderer sich die Studierenden, die sie fördern möchten, auswählen.
Ja, sofern Ihre Förderin bzw. Ihr Förderer nicht anonym bleiben möchte, leiten wir die entsprechenden Kontaktdaten an Sie weiter.
Nein, dazu besteht keine Verpflichtung. Der Erhalt des Stipendiums ist an keinerlei Gegenleistung geknüpft. Sie werden in einem gesonderten Verfahren angeschrieben, ob Sie mit der Weitergabe Ihrer Kontaktdaten an Ihren Förderer einverstanden sind. Sofern Förder*innen uns ermächtigen, die Kontaktdaten weiterzugeben, können Sie als Stipendiatin oder Stipendiat von sich aus Kontakt aufnehmen und sich vorstellen und bedanken. Gelungene Kontaktpflege führt zu weiterer Spendentätigkeit der Förderer. Tragen sie also gerne dazu bei, dass das gelingen kann.
Am Programm beteiligen sich Förderer, die solche Rahmenprogramme anbieten können und möchten, aber es wird auch solche geben, die es bei der monatlichen finanziellen Unterstützung belassen wollen.
Sollten Sie Interesse an solchen Zusatzangeboten haben, bieten sich Ihnen als Stipendiatin oder Stipendiat vor allem zwei Wege an: Da wir - das Einverständnis der fördernden Unternehmen vorausgesetzt - deren Kontaktdaten an Sie weiterleiten, können Sie direkt dort erfragen, ob Rahmenprogramme angeboten werden. Außerdem bieten wir umgekehrt auch den Stipendiatinnen und Stipendiaten an, ihre Kontaktdaten an ihre jeweiligen Förderinnen oder Förderer weiterzuleiten. Wer diese Option bejaht, ermöglicht gerade Firmen, die solche Rahmenprogramme haben und dazu einladen möchten, sich mit ihren Geförderten in Verbindung zu setzen.
Das kommt darauf an. Wer bereits ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln bezieht (zum Beispiel Baden-Württemberg-Stipendium, Studienstiftung des deutschen Volkes oder verschiedene DAAD Stipendien), hat keinen Anspruch auf eine zusätzliche Förderung durch das Deutschlandstipendium, sondern muss sich für eines der beiden Stipendien entscheiden.
Grundsätzlich gilt, wer eine begabungs-, leistungsabhängige materielle Förderung bezieht oder bekommen soll, sei sie aus privaten oder öffentlichen Mitteln, muss sich bei einer Förderung von mehr als 30€ für eine der beiden Förderungen entscheiden.
Nach Rektoratsbeschluss sind grundsätzlich 1/4 der Stipendien an Abiturient*innen / Erstsemester Bachelor zu vergeben.
- Für die Leistungsbeurteilung von Abiturientinnen und Abiturienten sowie Studierenden des ersten Bachelor-Semesters wird jeweils auf die Abiturnote zurückgegriffen.
- Für die Leistungsbeurteilung von Studierenden, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im zweiten Semester befinden, ist der Leistungsnachweis aus C@mpus (für externe Studierende das Transcript of Records) ausschlaggebend.
Es werden beide Bewerbertypen getrennt behandelt, um dem Unterschied zwischen Abiturnote auf der einen Seite und Studienleistungen auf der anderen Seite gerecht zu werden. Das heißt, dass die Auswahlkommissionen für beide Gruppen getrennte Fakultäts-Punkterankings erstellen, wonach die Stipendien vergeben werden.