Informationen zum Umgang mit Daten aus Bewerbungsverfahren

Hinweis gemäß Art. 13 DS-GVO für Bewerbungsverfahren an der Universität Stuttgart

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit. a DS-GVO ist die

Universität Stuttgart
Keplerstraße 7
70174 Stuttgart
Deutschland

Die Universität Stuttgart ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird durch den Rektor Prof. Peter Middendorf gesetzlich vertreten.

E-Mail

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

Universität Stuttgart
Datenschutzbeauftragter
Geschwister-Scholl-Str. 24b
70174 Stuttgart
Tel: +49 711 685-83687
E-Mail

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Entscheiden Sie sich für eine Bewerbung bei uns, verarbeiten wir Ihre Bewerbungsdaten, um mit Ihnen Kontakt aufnehmen bzw. um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Für die Universität Stuttgart ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem Landeshochschulgesetz und dem Haushaltsrecht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-/ Beschäftigtenverhältnisses ist Artikel 6 Abs. 1 lit. e i.V.m Absatz. 3 DS-GVO i.V.m. § 15 LDSG i.V.m. §§ 83 bis 85 LBG.

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Bei Bewerbung auf eine Professorenstelle:
Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind neben der Berufungskommission sowie gegebenenfalls von dieser notwendig einzubeziehender weiterer Personen (Gutachter, Schwerbehindertenvertretung) die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen, sowie auszugsweise die mit der Berufung befassten universitären Gremien.

Bei Bewerbung auf eine andere Stelle:
Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die Mitglieder der Auswahlkommission der organisatorischen Untereinheit, die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen der Universität Stuttgart, sowie die Personalvertretungen (Personalrat, Beauftragte für Chancengleichheit und ggf. die Schwerbehindertenvertretung).

5. Speicherdauer

Ihre personenbezogenen Daten/ Bewerbungsunterlagen werden vier Monate nach dem Zugang der Ablehnung vernichtet, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung werden Ihre Bewerbungsunterlagen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses weiterverarbeitet.

6. Betroffenenrechte

Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS- GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.

Ihnen steht ferner das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde im Sinne von Artikel 51 DS-GVO zu. In Baden-Württemberg ist dies der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens/der Stelle zur Folge haben. Für die Universität Stuttgart ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem Landeshochschulgesetz und dem Haushaltsrecht. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen.

Stand: 13.08.2018

Zum Seitenanfang