1. Forschungsstelle finden
Eine Übersicht der wichtigsten Forschungsbereiche an der Universität Stuttgart geben folgende Seiten:
Nähere Informationen über spezifische Forschungsprojekte finden Sie auf den Seiten der einzelnen Institute.
Die Tätigkeit als Postdoc ist ein möglicher Karriereschritt nach der Promotion. An der Universität Suttgart werden Postdocs in vielen Fällen als wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, z.B. im Rahmen eines Forschungsprojekts, befristet angestellt. Ein*e an der Universität Stuttgart beschäftigte*r Postdoc erhält meist einen Lehrauftrag um neben der Forschung Seminare und Vorlesungen zu halten. Ebenso kann ein*e Postdoc als Gastwissenschaftler*innen tätig werden, der Aufenthalt wird dann in der Regel durch ein Stipendium finanziert. Bei externer Finanzierung können sich Gastwissenschaflter*innen voll auf ihre Forschung konzentrieren.
Offene Postdoc-Stellen finden Sie auf der Jobseite der Universität Stuttgart stellenwerk.de oder direkt auf den Internetseiten der jeweiligen Institute.
Ein Aufenthalt als Gastwissenschaftler*in ist befristet und dauert meist zwischen wenigen Monaten bis zu über einem Jahr. Gastwissenschaftler*innen sind nicht an der Universität beschäftigt, sondern finanzieren ihren Aufenthalt durch Stipendien oder sonstige eigene Mittel. Um als Gastwissenschaftlerin oder Gastwissenschaftler an der Universität Stuttgart tätig zu werden, suchen Sie sich ein Institut an der Universität Stuttgart aus, dessen Forschungsbereich Sie interessiert und für den Sie qualifziert sind. Kontaktieren Sie die zu den Forschungsgebieten angegebenen Professor*innen direkt. Im Falle einer avisierten Zusammenarbeit, werden Sie eingeladen, einen Forschungsaufenthalt am entsprechenden Institut zu verbringen.
Wenn Sie an der Universität beschäftigt werden, erhalten Sie ein monatliches Gehalt. Bitte beachten Sie, dass Einkommenssteuer und Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie zu anderen gesetzlichen Sozialversicherungen automatisch von Ihrem Bruttogehalt abgezogen werden.
Für Gastwissenschaftler*innen gibt es verschiedene Möglichkeiten, Ihren Forschungsaufenthalt in Deutschland zu finanzieren: öffentliche Mittel, EU-Mittel, Industriemittel sowie Mittel von Stiftungen und Stipendienorganisationen. Eine detaillierte Übersicht findet man auf den Seiten von Research in Germany. Während die ersten drei Finanzierungsquellen in der Regel große Forschungsprojekte finanzieren, finanzieren letztere Forschungsaufenthalte von einzelnen Personen.
Die bekanntesten Forschungs(förder)organisationen sind die Alexander von Humbolt Stiftung, der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Weitere Forschungsförderprogramme finden Sie unter anderem auch auf den Seiten der elektronischen Servicestelle ELektronische ForschungsförderInformationen (ELFI).
Der Betrag, den man durch Stipendien und Zuschüsse für Forschungsarbeiten als Postdoktorand*in oder Gastwissenschaftler*in erhält, hängt in der Regel vom Status und Karrierelevel, sowie von der Förderorganisation ab. Ein Forschungsstipendium reicht in der Regel aus, um in Deutschland seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Ergänzende Zulagen für den Abschluss einer Krankenversicherung, Leistungen für Kinder oder Zuschüsse für die Teilnahme an Konferenzen werden in der Regel auf Anfrage gewährt.
Wenn Sie an der Universität Stuttgart im Rahmen einer internationalen Zusammenarbeit zwischen Ihrer Heimatinstitution und unserer Universität forschen, werden temporäre Aufenthalte in der Regel durch Mittel des Kooperationsprogramms finanziert.
Natürlich ist es auch möglich, Ihren Aufenthalt auf andere Weise zu finanzieren, beispielsweise mit Ihrem Gehalt von Ihrem Heimatinstitut/Ihrer Universität oder durch ein Stipendium aus Ihrem Heimatland. Wenn das der Fall ist, stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Gehalt ausreicht, um Ihre Lebenshaltungskosten in Stuttgart zu decken.
2. Vorbereitende Schritte
EU Bürger*innen
Alle Bürger*innen der EU sowie Staatsangehörige von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland.
Nicht-EU Bürger*innen
Forschende aus Drittstaaten benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum zur Forschung. Das Visum muss bei der zuständigen Deutschen Botschaft bzw. beim zuständigen Deutschen Konsulat im Heimatland bzw. Land des derzeitigen Wohnsitzes beantragt werden. Auch Nicht-EU Bürger*innen, welche nicht visumspflichtig sind, empfehlen wir ein Visum zu beantragen.* Für die Beantragung des Visums stellt die Universität eine sogenannte Aufnahmevereinbarung aus, die von der Leitung des IZs und Ihnen unterschrieben wird. Bitte prüfen Sie auf den Webseiten der für Sie zuständigen Deutschen Botschaft bzw. dem für Sie zuständigen Konsulat, welche anderen Nachweise für die Beantragung eines Visums zur Forschung benötigt werden und machen Sie dort zeitnah einen Termin zur Einreichung der Unterlagen aus. Wird Ihr Visa-Antrag bewilligt, erteilt die Botschaft/das Konsulat eine Aufenthaltserlaubnis entweder in Form eines Einreisevisums, das in der Regel drei Monate lang gültig ist, oder in Form eines Visums, das den gesamten Zeitraum Ihres Aufenthaltes abdeckt. Letzteres ist nur möglich, wenn Ihr Aufenthalt 12 Monate nicht übersteigen wird.
*Sollten Sie ohne Visum nach Deutschland einreisen, müssen Sie warten bis Sie von der zuständigen Ausländerbehörde vor Ort eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben - ein Verfahren, das bis zu 12 Wochen dauern kann. Nur mit Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis kann die Tätigkeit an der Universität Stuttgart aufgenommen werden.
Die Suche nach einer passenden und bezahlbaren Unterkunft kann sehr schwierig und zeitaufwändig sein. Daher empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig um eine Unterkunft für die ersten Wochen zu kümmern, z.B. in einem Hotel, einem Hostel, oder über eine Agentur, die private Apartments für kurze Zeit vermietet.
Die Universität Stuttgart unterhält ein Haus für Gastdozentinnen und Gastdozenten, das aktuell jedoch auf unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung steht.
Folgende Links können bei der Suche nach einer Kurzeitunterbringung hilfreich sein.
Wir empfehlen Ihnen für die ersten Wochen Ihres Aufenthalts eine Reisekrankenversicherung abzuschließen.
Bitte beachten Sie, dass diese Sie aber nicht von der allgemeinen Krankenversicherungspflicht in Deutschland befreit. Sobald Sie in Deutschland sind, werden Sie entweder über ihre Beschäftigung an der Universiät Stuttgart krankenversichert, oder Sie müssen - falls Sie als Gastwissenschafter*in kommen - eine in Deutschland gültige private Krankenversicherung abschließen. Gerne hilft Ihnen das Welcome Center bei der Suche einer geeigneten Versicherung weiter.
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- Ihren Pass bzw. Ihren Personalausweis (mit Visum)
- Bargeld bzw. Kreditkarte, mit der sie Bargeld an einem Geldautomaten abheben können
- das Hosting Agreement
- Nachweise über Ihre akademischen Qualifikationen (z.B. Hochschulzeugnisse)
Falls zutreffend:
- Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes in Deutschland (z.B. Stipendienbrief)
- Eheurkunde, Geburtsurkunden Ihrer Kinder, Schulzeugnisse Ihrer Kinder
- Medikamente, die Sie regelmäßig einnehmen müssen (genügend bis zu Ihrem ersten Arztbesuch in Deutschland)
- Reservebrille (Brillen sind in Deutschland sehr teuer und werden nicht von der Krankversicherung bezahlt)
Neues Promotions-Stipendium für Environmental Water (ENWAT)
3. Anmeldung beim Welcome Center
Gerne helfen wir Ihnen bei den Vorbereitungen für Ihren Aufenthalt in Stuttgart. Um von dem individuellen Service des Welcome Centers zu profitieren, bitten wir Sie sich mit dem folgenden Formular anzumelden.
Kontakt
Raphaela Diel
Leiterin Welcome Center für internationale Forschende
- Profil-Seite
- +49 711 685 68999
- E-Mail schreiben
- Für eine persönliche Online- oder Präsenzberatung bitte einen Termin vereinbaren
Katja Jenkner
Betreuerin für internationale Promovierende
- Profil-Seite
- +49 711 685 68546
- E-Mail schreiben
- Für eine persönliche Online- oder Präsenzberatung bitte einen Termin vereinbaren
Josephine Mothes
Betreuerin für internationale Forschende, Events, allgemeine Anfragen
- Profil-Seite
- +49 711 685 68613
- E-Mail schreiben
- Für eine persönliche Online- oder Präsenzberatung bitte einen Termin vereinbaren