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Hier haben wir Informationen zusammengestellt, um Sie schrittweise zur Promotion zu führen. Sie basieren auf der aktuellen Promotionsordnung, die am 1. April 2019 in Kraft getreten ist.
Wenn Sie vor dem 1. April 2019 Ihre Promotion begonnen haben, können Sie weiterhin nach der Promotionsordnung 2016 promovieren. Achten Sie aber bitte darauf, dass hier Übergangsbestimmungen einzuhalten sind (vgl. §21 der Promotionsordnung 2019).
Wenn Sie nach der Promotionsordnung 2016 promovieren haben Sie auch die Möglichkeit nach der Promotionsordnung 2019 zu promovieren. Dazu müssen Sie einen Antrag im Dekanat Ihrer Fakultät stellen. Bei Bedarf können Sie sich bei der Graduierten-Akademie informieren.
Je nach Fakultät müssen Sie weitere Anforderungen für die Promotion erfüllen. Informieren Sie sich auf den Promotionsseiten Ihrer jeweiligen Fakultät.
Für strukturierte Promotionsprogramme, Graduiertenkollegs und -schulen gelten teilweise abweichende Regelungen. Diese erfahren Sie auf den jeweiligen Webseiten der Programme.
Sie können an der Universität Stuttgart promovieren, wenn Sie:
- einen Abschluss einer Universität vorweisen. Anerkannt werden Master-, Magister, Diplom-Abschlüsse oder Staatsexamen von Studiengängen mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren oder der Abschluss eines postgradualen Studiengangs.
- eine Betreuungsperson und ein Promotionsthema aus dem Fachgebiet Ihres abgeschlossenen Studiums gefunden haben. Kontaktieren Sie direkt eine/n Professor/in oder Dozent/in aus einem der Institute. Bei der Suche helfen Ihnen auch die Dekanate der Fakultäten weiter.
- Promotionsinteressierte, die in einem anderen Fachgebiet als ihrem Studien-Hauptfach promovieren wollen, müssen in einer Anerkennungsprüfung vertiefte Kenntnisse in dem Promotionsgebiet nachweisen. Informationen dazu erhalten Sie in den Dekanaten.
Zulassung für Absolventen von FH, HAW, BA, DHBW
Haben Sie ein Diplom einer Fachhochschule oder Hochschule für angewandte Wissenschaften, einer Berufsakademien, einer Dualen Hochschule oder ein weniger als vier Jahre dauerndes Bachelorstudium abgeschlossen und sind besonders qualifiziert, können Sie ebenfalls an der Universität Stuttgart promovieren. Sie müssen zuvor ein Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen.
Zulassung für Promotionsinteressierte aus dem Ausland
Mit einem ausländischen Studienabschluss können Sie an der Universität Stuttgart promovieren, wenn:
- Ihr ausländischer Studienabschluss als gleichwertig anerkannt wird und
- Sie – falls erforderlich – eine Anerkennungsprüfung ablegen (ob das in Ihrem Fall nötig ist, entscheidet die Fakultät).
Weitere Informationen, etwa zu den Promotions-Voraussetzungen, der Anerkennungsprüfung oder dem Eignungsfeststellungsverfahren, gibt Ihnen das jeweilige Dekanat der Fakultät. Die Dekanate sind Ihnen auch behilflich, eine zu Ihrem Promotionsvorhaben passende Betreuungsperson zu finden.
Wenn Sie alle Voraussetzungen zur Promotion erfüllen und eine Betreuungsperson gefunden haben, schließen Sie mit dieser eine Promotionsvereinbarung ab. Mit dem Abschluss der Promotionsvereinbarung sind Sie verpflichtet, sich an der Universität Stuttgart als angehende Doktorandin oder angehender Doktorand zu registrieren.
Nach der Registrierung stellen Sie bei der Graduierten-Akademie einen Antrag auf Aufnahme als Doktorandin beziehungsweise Doktorand. Der Antrag wird dann bearbeitet und dem Promotionsausschuss der Fakultät, an der Sie promovieren möchten, vorgelegt. Der Promotionsausschuss entscheidet darüber, ob Sie als Doktorandin oder Doktorand angenommen werden oder nicht. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die Promotionsausschüsse der Fakultäten etwa dreimal im Semester tagen.
Sobald Sie den Annahmebescheid vom Promotionsausschuss erhalten, müssen Sie sich einschreiben. Dadurch ergeben sich folgende Vorteile für Sie:
- Mit dem Studierendenausweis können Sie kostengünstig in Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks essen.
- In vielen kulturellen Einrichtungen, Kinos oder Schwimmbädern bekommen Sie mit dem Studierendenausweis ermäßigte Eintrittspreise.
Bei ausländischen Studienabschlüssen
Wenn Sie an der Universität Stuttgart promovieren wollen, sollten Sie bereits in Ihrem Heimatland den Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand an die Graduierten-Akademie stellen. Zusätzlich zu den erforderlichen Unterlagen für Absolventen einer Universität in Deutschland benötigen Sie folgende Dokumente:
- Die Bachelorurkunde und das transcript of records in beglaubigter Kopie,
- Übersetzungen aller Abschlusszeugnisse in deutscher oder englischer Sprache,
- Ausgefülltes „Formular über die formale Gleichwertigkeit von ausländischen Hochschulabschlüssen“.
Um Ihre Ausreise und den Umzug nach Deutschland zu organisieren, können Sie sich zeitgleich für ein 2-semestriges Zeitstudium (ohne Abschluss) an der Universität Stuttgart einschreiben. Es dient lediglich der Vorbereitung zur Promotion. Sie brauchen den Zulassungsbescheid eventuell, um ein Studentenvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.
Die Formulare für den Antrag, sowie ausführliche Beschreibungen, wie Sie bei Registrierung und Einschreibung vorgehen müssen, finden sie unter:
Informationen zu Registrierung, Antragstellung und Einschreibung
Die Promotionsordnung sieht vor, dass Sie während Ihrer Promotion mindestens 9 Leistungspunkte erbringen müssen (§4 Absatz 3). Was zu diesen Leistungspunkten gehört, legen Sie in der Promotionsvereinbarung individuell mit Ihrer Betreuerin beziehungsweise mit Ihrem Betreuer fest.
Als Doktorandin oder Doktorand der Universität Stuttgart haben Sie die Möglichkeit, einen Teil der Leistungspunkte durch die Teilnahme am Qualifizierungsprogramm der Graduierten-Akademie zu erbringen. Dadurch können Sie in Ergänzung zu Ihrer fachlichen Qualifizierung akademische, Management- und Karrierekompetenzen erwerben und sich so bestmöglich auf Ihre aktuelle oder folgende Karriere vorbereiten.
Darüber, wie viele Leistungspunkte Sie durch GRADUS-Kurse abdecken möchten, verständigen Sie sich mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer und halten dies in der Promotionsvereinbarung fest.
Bei der Anfertigung der Dissertation stimmen Sie sich eng mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer ab. Sollten Sie in dieser Zeit Fragen rund um die Promotion oder Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich gerne an die Graduierten-Akademie.
Wenn Sie Ihre in deutscher oder englischer Sprache verfasste Dissertationsschrift fertiggestellt haben, reichen Sie sie zur Begutachtung zusammen mit einer Erklärung, dass Sie die Dissertation selbstständig verfasst haben, im Dekanat Ihrer zuständigen Fakultät ein. Was Sie gegebenenfalls sonst noch zu berücksichtigen haben, erfahren Sie beim Dekanat.
Sie beantragen automatisch die Zulassung zur mündlichen Doktorprüfung, wenn Sie Ihre Dissertation im Dekanat abgeben.
Veröffentlichung Ihrer Dissertation
In Deutschland dürfen Sie den Doktorgrad erst führen, wenn Sie Ihre Dissertation veröffentlicht haben. Nachdem Sie die mündliche Prüfung bestanden haben und Ihre Dissertation positiv bewertet wurde, können Sie die Veröffentlichung vorbereiten.
Abgaben von Pflichtexemplaren in der Universitätsbibliothek
Abhängig von der Art der Veröffentlichung müssen Sie in der Regel innerhalb eines Jahres nach der mündlichen Prüfung eine vorgeschriebene Anzahl Pflichtexemplare bei der Universitätsbibliothek abgeben.
Die Universitätsbibliothek informiert Sie auf ihrer Website, welche äußere Form die Dissertation haben muss, welche Möglichkeiten der Veröffentlichung es gibt und wie viel Pflichtexemplare Sie abgeben müssen.
Danach haben Sie es geschafft: Sie haben die Promotion erfolgreich abgeschlossen und bekommen die Promotionsurkunde verliehen. Herzlichen Glückwunsch!
Simone Hawlitschek
Promovierendenmanagement (Buchstaben: A – L)
Rabia Boztepe-Burgert
Promovierendenmanagement (Buchstaben: M – Z)
Jürgen Hädrich
Dr.Leiter GRADUS