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Dank der Einnahmen aus den Studiengebühren gibt es nun zusätzliche Seminare, das Seminar „Grammatische Analysen“, geleitet von Pawel Karnowski, wird beispielsweise jetzt im Wintersemester angeboten und entlastet dadurch die bisher überfüllten Kurse im Sommersemester (Bild links). Ein Teil des Geldes aus den Studiengebühren fließt in die Anschaffung neuer Lehrbücher für die Unibibliothek (Bild Mitte) und neuer Versuchsaufbauten für Praktika, wie hier dem Physikalischen Anfängerpraktikum (Bild rechts, Foto: Grupp)
(Fotos: Eppler)
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Die Einnahmen aus den Studiengebühren betrugen für das Sommersemester 2007 rund 6 Millionen Euro, für das laufende Wintersemester wird mit einem ähnlichen Betrag gerechnet. 60 Prozent des Geldes*) ging an die Fakultäten entsprechend der Anzahl der Studierenden. Die Fachbereiche setzten die Mittel für zusätzliches Personal ein, erweiterten so das Angebot von Seminaren, Übungen und Exkursionen und verbesserten die Betreuung. Zudem beschafften einige Fachbereiche Geräte für neue Versuchsaufbauten und kauften zusätzliche Lehrbücher. Aus dem Teil der Einnahmen, die für zentrale und gesamtuniversitäre Maßnahmen bestimmt sind, erhielt die Unibibliothek Mittel für den Neukauf von Medien und für längere Öffnungszeiten. Ein Anreiz für gute Lehre sollen neue, innerhalb der Universität vergebene Lehrpreise sein, die auch von den Studiengebühren finanziert werden.
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Seminare, Praktika oder Übungen, die sonst nur einmal im Jahr stattfanden, können jetzt durch die von den Studiengebühren finanzierten Tutoren und Wissenschaftlichen Hilfskräfte jedes Semester angeboten werden. Dies ist beispielsweise im Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik der Fall. „Wir haben zudem einen Teil der Einnahmen zur besseren Ausstattung von Praktika verwendet, außerdem erhalten die Studierenden Skripte und vorlesungsbegleitende Materialien nun zum Teil gratis oder das Geld wird für das Schreiben neuer Skripte eingesetzt", berichtet Prof. Wolfgang Rucker, Studiendekan für Elektrotechnik und Informationstechnik. Damit Studierende unabhängig von Praktika und Prüfungen selbstständig Experimente durchführen können, organisiert die Fachschaft Elektrotechnik und Informationstechnik eine Studentenwerkstatt. 50.000 Euro hat sie zunächst dafür erhalten, weitere Mittel sollen für die Betreuung eingesetzt werden. Auch die Fakultät Mathematik und Physik setzt das Geld bei Praktika und Übungen für die Einrichtung von neuen Versuchen und für eine effizientere Betreuung ein. Dadurch können mehr Studierende Praktika während des Semesters belegen und müssen nicht wie bisher auf die Semesterferien ausweichen. Die Ausschüttung dieser dezentralen Mittel an die Fakultäten findet jedes Semester statt. Sie hängt von den jeweiligen Studierendenzahlen ab und ist deshalb erst möglich, wenn diese Zahlen genau feststehen.
Ergänzende Kriterien für die Vergabe
Die Mittel für die zentralen und gesamtuniversitären Maßnahmen (rund 30 Prozent der Nettoeinnahmen aus den Studiengebühren), die in dem Programm „Investitionen und Innovationen für die Lehre“ zusammengefasst sind, werden einmal jährlich im Wintersemester vergeben. Neben den zentralen Einrichtungen der Universität können sich auch die Fakultäten um diese Mittel bewerben. Die neuen Anträge für das Wintersemester 2007/2008 und das Sommersemester 2008 mussten bis zum 31. Oktober beim Dezernat Finanzen abgegeben werden. Danach hat der Senatsausschuss für Lehre mit den studentischen Vertretern für das Rektorat Empfehlungen ausgesprochen. Der Senatssausschuss Lehre hat im Sommer ergänzende Kriterien für die Vergabe von Mitteln aus diesem Programm beschlossen. Investitionen sollen demnach einen einmaligen Charakter haben und nicht dauerhaft Mittel aus Studiengebühren binden. Das heißt, die Förderung einer Maßnahme ist zeitlich auf maximal zwei Jahre befristet. Eine Weiterbewilligung ist allerdings möglich. Begrüßt werden gemeinsame Projekte mehrerer Institute oder Einrichtungen und Maßnahmen mit nachhaltiger struktureller Wirkung, wie beispielsweise die Optimierung der Prüfungs- und Studienprozesse. Ausgaben für die Zentrale Verwaltung sind nur möglich, wenn sie zu einer tatsächlichen Verbesserung der Lehre und nicht zu einer Kompensation regulärer Aufgaben der Universität führen. Bauliche Maßnahmen können nur in Ausnahmefällen bewilligt werden.
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Die Teilnehmer des Physikalischen Anfänger-praktikums arbeiten an einem neuen Experiment, mit dem sie die Adiabatenexponenten für Luft und Kohlendioxid bestimmen können. Die dafür notwendigen Geräte wurden durch die Studien-gebühren finanziert.
(Foto: Grupp) |
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Verlängerte Öffnungszeiten
Im Sommersemester floss der Anteil der Gebühreneinnahmen aus dem Programm „Investitionen und Innovationen für die Lehre“ in zahlreiche von den Fakultäten beantragte Projekte. Zudem erhielt die Universitätsbibliothek 400.000 Euro für den Literaturkauf insbesondere für Lehrbücher aller an der Uni vertretenen Fachgebiete. Weitere Mittel aus den Studiengebühren und interne Umstrukturierungen ermöglichten es der Unibibliothek Stuttgart, zu Beginn des Wintersemesters 2007/08 die Öffnungszeiten an ihren beiden Standorten Stadtmitte und Campus Vaihingen zu erweitern. Die Gebäude sind nun Montag bis Freitag von 8.00 bis 21.00 Uhr und damit eine Stunde länger als bisher geöffnet, samstags von 10.00 bis 16.00 Uhr (vorher bis 13.00 Uhr). Die Sofortausleihe aus den Magazinbeständen der Bibliothek ist nun auch samstags möglich. Neu ist auch der universitätsweite Lehrpreis. 60.000 Euro, die zweckgebunden für die Lehre eingesetzt werden sollen, stehen für diesen vom Senatsausschuss Lehre einmal jährlich vergebenen Preis bereit. Außerdem bekommt jede Fakultät 5.000 Euro für einen fakultätsinternen Lehrpreis, über den die Fachschaften entscheiden. Zur Zeit wird noch nach einem Namen für die neuen Lehrpreise gesucht, damit sie nicht mit dem Landeslehrpreisen verwechselt werden.
Studierendenvertreter beteiligt
Bei der Vergabe der Einnahmen durch die Studiengebühren sind die Studierendenvertreter auf verschiedenen Ebenen in den Entscheidungsprozess mit einbezogen: Als Mitglieder des Senatsausschusses für Lehre und bei der Antragstellung für die Projekte der Fakultäten. Zudem hat das Rektorat mit den Studierenden vereinbart, dass deren Meinung online veröffentlicht wird. Die Stellungnahmen finden sich unter www.uni-stuttgart.de/studiengebuehren/stellungnahme.php. Aktuelle Informationen über die Verteilung der Studiengebühren sind auf den Internetseiten der Universität unter www.uni-stuttgart.de/studiengebuehren/ zusammengefasst.
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*) Näheres über den Verteilmodus der Studiengebühren im
Unikurier 99, Seite 34, sowie unter
www.uni-stuttgart.de/uni-kurier/uk99/studieren/sl34.html.
Gebührenbefreiung von hochbegabten Studierenden
Studierende, die sich an der Universität
Stuttgart für das erste Fachsemester in einem Diplom-,
Magister- sowie Staatsexamensstudiengang oder in einem
siebensemestrigen Bachelorstudiengang eingeschrieben haben,
werden für die Dauer von vier Semestern von den
Studiengebühren befreit, wenn sie aufgrund der Note ihrer
Hochschulzugangsberechtigung zu den fünf Prozent Besten der
neu eingeschriebenen Studierenden ihres Studiengangs zählen.
Nach bestandener Bachelorvor-, Diplomvor- oder
Zwischenprüfung werden die Studierenden für die restliche
Regelstudienzeit von den Studiengebühren befreit, wenn sie
diese Prüfung innerhalb von vier Semestern erfolgreich
abgelegt haben und zu den fünf Prozent Besten ihres
Studiengangs zählen. Für die kürzeren Studiengänge wie den
sechssemestrigen Bachelorstudiengang werden die Studierenden
jeweils für die Dauer von zwei Semestern von den
Studiengebühren befreit, wenn sie die vorgesehene Anzahl an
Leistungspunkten erworben haben und zu den fünf Prozent
besten Studierenden ihres Studiengangs zählen. Studierende,
die sich an der Universität Stuttgart in einen
Masterstudiengang einschreiben, werden für die Dauer der
Regelstudienzeit des Masterstudiengangs von den
Studiengebühren befreit, wenn sie nach dem 2. Semester die
nach der Prüfungsordnung für diesen Zeitraum vorgesehene
Anzahl an Leistungspunkten erworben haben und zu den fünf
Prozent besten Studierenden ihres Studiengangs zählen. Wer
mindestens zwei Semester in gesetzlich oder satzungsmäßig
vorgesehenen Gremien oder Organen der Hochschule, der
Selbstverwaltung der Studierenden oder des Studentenwerkes
aktiv mitgewirkt hat, wird bei der Berechnung der fünf
Prozent Besten mit einer um den Wert 0,3 verbesserten
Durchschnittsnote berücksichtigt. Die Gebührenbefreiung muss
nicht beantragt werden, die Universität Stuttgart informiert
die jeweiligen Studierenden schriftlich. Weitere Details der
Regelung sind unter >
> >
http://www.uni-stuttgart.de/studieren/service/admin/studiengebuehren/index.html#befreiung
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