Zulassungsverfahren optimiert >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
Bewerber frühzeitig zulassen -
Die Besten gewinne
Im Herbst 2007 hatte die Universität Stuttgart – ähnlich
wie einige andere Standorte – mit Verzögerungen beim
Zulassungsverfahren zu kämpfen. Die Universität hat gehandelt
und im Oktober 20007 zur Optimierung des bisherigen Verfahrens
eine Arbeitsgruppe aus Fachvertretern unter Leitung von Uni-Rektor
Wolfram Ressel eingerichtet. Parallel dazu hat eine interne Projektgruppe
aus Mitarbeitern des Dezernats Studentische Angelegenheiten, des
Rechenzentrums, der EDV und des Bereichs Qualitätsmanagement
Verbesserungsvorschläge erarbeitet und umgesetzt.
Bei
Informationsveranstaltungen wie hier dem Unitag 2007 ist das Interesse
von Schülerinnen und Schülern an einem Studium
an der Uni Stuttgart regelmäßig enorm. Verbesserungen
beim Zulassungsverfahren sollen nun den Weg zu einem Studienplatz
beschleunigen.
(Foto:
Murat)
Begleitet wurde der Prozess von einer externen Unternehmensberatung.
Wichtigste Zielvorgabe war, dass die Bewerber möglichst frühzeitig
und reibungslos zugelassen werden; auf diese Weise möchte
die Universität Stuttgart vor allem auch hochqualifizierte
Bewerber gewinnen. So soll für das kommende Wintersemester
ein wesentlicher Teil der Zulassungen in den Fächern mit Numerus
clausus bereits kurz nach Bewerbungsschluss am 15. Juli und der
Rest bis Ende Juli erteilt werden; Nachrückverfahren sollen
so rasch wie möglich abgeschlossen werden. Ein ganzes Bündel
von Maßnahmen – die verpflichtende elektronische Bewerbung,
das Stuttgarter Modell der vorgezogenen Zulassung sowie befristete
Personalverstärkung – trägt dazu bei, dieses ehrgeizige
Ziel zu erreichen. Wolfram Ressel zeigt sich sehr zufrieden mit
den eingeleiteten Maßnahmen und zuversichtlich, dass das
Zulassungsverfahren künftig deutlich reibungsloser laufen
wird. „Wir wollen die besten Studierenden für uns gewinnen
und dies kann nur gelingen, wenn auch der Erstkontakt mit der Universität überzeugt“,
betont er.
Elektronische Bewerbung verpflichtend
Fester Bestandteil des Zulassungsverfahrens ist die nun verpflichtende,
bisher freiwillige Nutzung des überarbeitenden Online-Portals
zur elektronischen Bewerbung. Die Bewerberinnen und Bewerber
geben ihre Daten selbst ein; die auf diese Weise erzeugten Antragsbogen,
die per Post mit weiteren Unterlagen ans Studiensekretariat gehen,
können schneller bearbeitet werden. Zudem erhalten die Bewerber über
das kennwortgeschützte Portal aktuelle Rückmeldungen
zum Stand des Verfahrens und können – falls erforderlich – fehlende
Unterlagen bis zum Bewerbungsschluss am 15. Juli nachreichen.
Das für die Bewerber weltweit einsehbare Portal informiert über
die Zulassung, während der schriftliche Bescheid noch per
Post unterwegs ist. Ausnahmen von der Onlinebewerbung, die für
alle Erstsemester mit einer deutschen oder EU-Hochschulzugangsberechtigung
gilt, sind nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich
und müssen bis 1. Juli beantragt werden. Die Immatrikulationsordnung
wurde bereits entsprechend angepasst. Ausländer außerhalb
der EU richten ihre Bewerbung für Bachelorstudiengänge
an Uni-Assist e.V. (http://www.uni-assist.de/), für die
auslaufenden Diplomstudiengänge wie bisher an die Universität.
Vorgezogene Zulassung – Stuttgarter
Modell
Um die qualifiziertesten Bewerber zum frühestmöglichen
Zeitpunkt zulassen und sie damit an die Universität Stuttgart
binden zu können, wurde das Stuttgarter Modell der vorgezogenen
Zulassung entwickelt. Es basiert auf dem gemeinsam mit dem Rechenzentrum
und Qualitätsmanagement in den letzten Jahren entwickelten
Konzept der digitalen Erfassung und Verarbeitung der Bewerbungsdokumente.
Danach erhalten diejenigen Bewerber, die schon aufgrund ihrer Abiturnote
garantiert eine Zulassung erhalten werden, diese rechtsverbindlich
unmittelbar nach dem Bewerbungsschluss am 15. Juli. Um die erwarteten
Bewerbungen von bis zu 850 pro Tag schnell bearbeiten zu können,
wird das Studiensekretariat ab Mitte Juni befristet auf
15 Sachbearbeiter aufgestockt. „Als besonders erfreulich“ wertet
es Uni-Kanzlerin Dr. Bettina Buhlmann, „dass auch Fakultäten
und Institute Mitarbeiter als Unterstützung zur Verfügung
stellen“. Zusätzliche Aushilfskräfte werden für
Tätigkeiten wie Postöffnen oder zum Scannen der Dokumente
eingesetzt. Eine geringere Personalaufstockung ist auch für
die sich direkt anschließende Einschreibphase bis Ende September
vorgesehen. Um alle Kräfte auf das Zulassungsverfahren konzentrieren
zu können, wird das Studiensekretariat für Deutsche während
der „heißen Phase“ des höchsten Bewerberandrangs
vom
7. bis 18. Juli komplett schließen. In diesem Zeitraum wird
die Hotline auf drei Vollzeitmitarbeiterinnen aufgestockt.
Optimierte Verfahren
Um die Zulassungsbescheide im Massenverfahren rasch auf den Weg
zu bringen, wird das Studiensekretariat darauf verzichten, wie
bisher studiengangspezifische Informationen wie Broschüren
und Infoblätter mit der Zulassung zu versenden. Stattdessen übernehmen
Ansprechpartner in den Fakultäten die Aufgabe, ihre Bewerber
fachbezogen zu informieren.
„Freie Fächer“
In den so genannten „freien Fächern“ ohne Numerus
Clausus oder Eignungsfeststellungsverfahren/ Aufnahmeprüfung,
auf die erfahrungsgemäß etwa 20 Prozent aller Bewerbungen
entfallen, ist weiterhin der 15. September Bewerbungsschluss. In
diesen Fächern werden alle Bewerber mit den entsprechenden
Voraussetzungen zugelassen. Bewerber können ab Anfang August
mit einem im Internet abrufbaren Antragsformular ihre Unterlagen
einreichen und die Einschreibung beantragen. Bewerber, die zunächst
Zivil- oder Wehrdienst ableisten müssen und sich deshalb einen
Studienplatz sichern möchten, können einen Zulassungsantrag über
das Online-Portal stellen und erhalten dann binnen weniger Tage
einen Zulassungsbescheid. zi
KONTAKT
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Dr. Holger Bauknecht
Leiter Dezernat Studentische Angelegenheiten
Tel. 0711/685-82228
e-mail: holger.bauknecht@verwaltung.uni-stuttgart.de
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