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Serie: Stiftungen und Förderer >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
Hilfe für Württemberger
In Zeiten von Studiengebühren und knappen öffentlichen
Mitteln ist das Wirken von Stiftungen und Förderern von besonderer
Bedeutung. Für Forschung, Lehre und Studierende der Uni Stuttgart
engagieren sich eine Reihe von Stiftungen und Förderer: ein
Porträt der Dr. Eugen-Ebert-Stiftung.
Dr. Eugen Ebert hat
an der damaligen Technischen Hochschule Stuttgart Vorlesungen abgehalten
und fühlte sich der Hochschule sehr verbunden. Er verfügte,
dass sein Vermögen nach seinem Tod (1964) zunächst an
seine Frau und später an eine Stiftung fallen sollte, deren
Erträge zur Förderung begabter unterstützungsbedürftiger
Studentinnen und Studenten verwendet werden müssen. Er schränkte
den Kreis der in Frage kommenden Antragsteller allerdings ein auf
Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Württemberg
erworben haben und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Unterstützungsbedürftige Studierende, die diese Bedingungen
erfüllen und zusätzlich sehr gute schulische Leistungen
mitbringen oder eine Empfehlung eines Hochschullehrers und den
Nachweis über bereits geleistete Prüfungen erbringen,
können vor jedem Semester Anträge stellen. Der Förderbetrag
liegt meist in einer Höhe bis zu 500 Euro, die nicht zurückgezahlt
werden müssen. Infrage kommen auch Förderungen für
besondere Vorhaben, wie zum Beispiel die Realisierung von Studienaufenthalten
im Ausland. ve
KONTAKT
_________________________________________
Studienbeihilfe der Dr. Eugen-Ebert-Stiftung:
Antragsformulare bei der Zentralen Verwaltung
Wilfried Roth
Tel.
0711/685-82232
e-mail: wilfried.roth@verwaltung.uni-stuttgart.de
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