Weniger Studierende müssen zahlen >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
Neue Regelungen bei den Studiengebühren
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
hat zum 1. März neue Regelungen zu den Studiengebühren herausgebracht.
Die wichtigsten Änderungen betreffen die Geschwisterregelung, die anteilige
Rückerstattung und die Anhebung der Altersgrenze bei der Kindererziehung
von acht auf 14 Jahre. Die sogenannte Geschwisterregelung wurde erweitert:
In Familien mit drei oder mehr Kindern müssen höchstens zwei Kinder
Studiengebühren bezahlen, gleichgültig ob die Geschwister studieren
oder nicht. Eine für das betreffende Semester bereits bezahlte Studiengebühr
wird anteilig erstattet, wenn die Exmatrikulation später als einen Monat
nach Vorlesungsbeginn wirksam wird.
Bis Ende April versandte die Universität knapp 4.000 Befreiungsbescheide
aufgrund der neuen Geschwisterregelung und wies die Rückerstattung von
500 Euro an. Die Bearbeitung der Befreiungsanträge, die die Uni nach Inkrafttreten
der neuen Regelung in großer Zahl erreicht haben, war mit einem hohen
zeitlichen Aufwand verbunden. Deshalb wurde beschlossen, die zum 1. April fälligen
Exmatrikulationsläufe bis zur vollständigen Abarbeitung der Befreiungsanträge
auszusetzen. Rund 20 Prozent mehr Befreiungen gehen auf die Geschwisterregelung
zurück. Statt der bisher erwarteten Gebühreneinnahmen von rund zwölf
Millionen Euro pro Jahr rechnet die Universität jetzt nur mit acht Millionen
Euro.
Anteilige Rückerstattung
Um die anteilige Rückerstattung sowohl für die Studierenden als auch
für die Verwaltung transparent und handhabbar zu gestalten, hat sich die
Universität Stuttgart wie auch andere Landesuniversitäten für
die monatsbezogene Erstattung entschieden. „Für unsere Studierenden
ist diese anteilige Rückerstattung erfreulich“, betont Uni-Kanzlerin
Dr. Bettina Buhlmann. Sie bedauert jedoch, dass diese Neuregelung nachträglich – zwei
Jahre nach der Einführung allgemeiner Studiengebühren in Baden-Württemberg – eingeführt
wurde. Neben dem zu erwartenden Rückgang der Einnahmen und dem nochmals
erhöhten Verwaltungsaufwand erschwere dies auch die Planung des Einsatzes
von Studiengebühren, da man erst zum Semesterende die Höhe der Einnahmen
absehen könne. Seit dem Sommersemester gilt folgende Regelung: Bei einer
Exmatrikulation oder Beurlaubung bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn werden
wie bisher die Gebühren in voller Höhe von 500 Euro erstattet. Eine
anteilige Teilrückzahlung von 100 bis zu 400 Euro wird abhängig vom
Datum des Antrags erstattet, 400 Euro gibt es beispielsweise bis 31. Mai im
Sommersemester beziehungsweise 30. November im Wintersemester. Unberührt
von dieser Neuregelung ist der Verwaltungskostenbeitrag von 40 Euro, der weiterhin
nur bei Exmatrikulation innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn in voller
Höhe erstattet wird.
Befreiung von Hochbegabten
Die Uni Stuttgart ist eine der wenigen Unis, die die Hochbegabtenbefreiung
eingeführt hat. Die Studierenden brauchen für diese Befreiung keinen
Antrag zu stellen, sie ist somit sehr kundenfreundlich gestaltet. Die besten
fünf Prozent Studierenden eines jeweiligen Studiengangs werden von den
Studiengebühren befreit, das sind rund 1.000 pro Semester. Das Dezernat
Studentische Angelegenheiten erfasst dafür die Noten, berechnet, wer
befreit wird und teilt dies den jeweiligen Studierenden mit. Wenn die Studierenden
dann laut Regelung beispielsweise für vier Semester befreit sind, erhalten
sie die Gebühren eines Semesters rückwirkend zurück, weil
erst nach dem Semester die darin erbrachten Noten erfasst werden können.
Neuer Verteilungsschlüssel
Die Mindereinnahmen aufgrund der neuen Geschwisterregelung müssen von
allen Beteiligten paritätisch getragen werden. Um die Fakultäten
nicht zu sehr zu beanspruchen, wurde der bisherige Verteilungsschlüssel
von 60 auf 70 Prozent angehoben. Die Zentralen Einrichtungen erhalten ab dem
kommenden Jahr Pauschalbeiträge in Höhe von 20 Prozent des Gebührenaufkommens.
Dazu müssen sie zum Jahresende eine Mittelplanung vorlegen, die von Rektorat
und Studierendenvertretern geprüft wird. Die restlichen 10 Prozent der
Studiengebühren werden vom Rektorat als „Feuerwehrtopf“ im
Benehmen mit den Studierenden für Sondermaßnahmen verteilt. ve
>>>> http://www.uni-stuttgart.de/studieren/service/admin/erstattung/index.html
>>>> http://www.uni-stuttgart.de/studieren/service/admin/studiengebuehren/hochbegabtenbefreiung/
>>>> http://www.mwk.baden-wuerttemberg.de/studiengebuehren/#c102075
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