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Weniger Studierende müssen zahlen >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>

Neue Regelungen bei den Studiengebühren

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat zum 1. März neue Regelungen zu den Studiengebühren herausgebracht. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Geschwisterregelung, die anteilige Rückerstattung und die Anhebung der Altersgrenze bei der Kindererziehung von acht auf 14 Jahre. Die sogenannte Geschwisterregelung wurde erweitert: In Familien mit drei oder mehr Kindern müssen höchstens zwei Kinder Studiengebühren bezahlen, gleichgültig ob die Geschwister studieren oder nicht. Eine für das betreffende Semester bereits bezahlte Studiengebühr wird anteilig erstattet, wenn die Exmatrikulation später als einen Monat nach Vorlesungsbeginn wirksam wird.

Bis Ende April versandte die Universität knapp 4.000 Befreiungsbescheide aufgrund der neuen Geschwisterregelung und wies die Rückerstattung von 500 Euro an. Die Bearbeitung der Befreiungsanträge, die die Uni nach Inkrafttreten der neuen Regelung in großer Zahl erreicht haben, war mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden. Deshalb wurde beschlossen, die zum 1. April fälligen Exmatrikulationsläufe bis zur vollständigen Abarbeitung der Befreiungsanträge auszusetzen. Rund 20 Prozent mehr Befreiungen gehen auf die Geschwisterregelung zurück. Statt der bisher erwarteten Gebühreneinnahmen von rund zwölf Millionen Euro pro Jahr rechnet die Universität jetzt nur mit acht Millionen Euro.

Anteilige Rückerstattung
Um die anteilige Rückerstattung sowohl für die Studierenden als auch für die Verwaltung transparent und handhabbar zu gestalten, hat sich die Universität Stuttgart wie auch andere Landesuniversitäten für die monatsbezogene Erstattung entschieden. „Für unsere Studierenden ist diese anteilige Rückerstattung erfreulich“, betont Uni-Kanzlerin Dr. Bettina Buhlmann. Sie bedauert jedoch, dass diese Neuregelung nachträglich – zwei Jahre nach der Einführung allgemeiner Studiengebühren in Baden-Württemberg – eingeführt wurde. Neben dem zu erwartenden Rückgang der Einnahmen und dem nochmals erhöhten Verwaltungsaufwand erschwere dies auch die Planung des Einsatzes von Studiengebühren, da man erst zum Semesterende die Höhe der Einnahmen absehen könne. Seit dem Sommersemester gilt folgende Regelung: Bei einer Exmatrikulation oder Beurlaubung bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn werden wie bisher die Gebühren in voller Höhe von 500 Euro erstattet. Eine anteilige Teilrückzahlung von 100 bis zu 400 Euro wird abhängig vom Datum des Antrags erstattet, 400 Euro gibt es beispielsweise bis 31. Mai im Sommersemester beziehungsweise 30. November im Wintersemester. Unberührt von dieser Neuregelung ist der Verwaltungskostenbeitrag von 40 Euro, der weiterhin nur bei Exmatrikulation innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn in voller Höhe erstattet wird.

Befreiung von Hochbegabten
Die Uni Stuttgart ist eine der wenigen Unis, die die Hochbegabtenbefreiung eingeführt hat. Die Studierenden brauchen für diese Befreiung keinen Antrag zu stellen, sie ist somit sehr kundenfreundlich gestaltet. Die besten fünf Prozent Studierenden eines jeweiligen Studiengangs werden von den Studiengebühren befreit, das sind rund 1.000 pro Semester. Das Dezernat Studentische Angelegenheiten erfasst dafür die Noten, berechnet, wer befreit wird und teilt dies den jeweiligen Studierenden mit. Wenn die Studierenden dann laut Regelung beispielsweise für vier Semester befreit sind, erhalten sie die Gebühren eines Semesters rückwirkend zurück, weil erst nach dem Semester die darin erbrachten Noten erfasst werden können.

Neuer Verteilungsschlüssel
Die Mindereinnahmen aufgrund der neuen Geschwisterregelung müssen von allen Beteiligten paritätisch getragen werden. Um die Fakultäten nicht zu sehr zu beanspruchen, wurde der bisherige Verteilungsschlüssel von 60 auf 70 Prozent angehoben. Die Zentralen Einrichtungen erhalten ab dem kommenden Jahr Pauschalbeiträge in Höhe von 20 Prozent des Gebührenaufkommens. Dazu müssen sie zum Jahresende eine Mittelplanung vorlegen, die von Rektorat und Studierendenvertretern geprüft wird. Die restlichen 10 Prozent der Studiengebühren werden vom Rektorat als „Feuerwehrtopf“ im Benehmen mit den Studierenden für Sondermaßnahmen verteilt.                   ve

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>>>> http://www.uni-stuttgart.de/studieren/service/admin/studiengebuehren/hochbegabtenbefreiung/
>>>> http://www.mwk.baden-wuerttemberg.de/studiengebuehren/#c102075