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Symposium zu historischen Gärten >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
Kunstwerk, Denkmal oder Freizeitpark?
Historische Gärten erinnern wie Baudenkmale an die Lebens- und Kunstideale
einer Gesellschaft, die in der Gestaltung von Gärten auf vielfältige
Weise mit hoher technischer und handwerklicher Kunstfertigkeit ihren Ausdruck
fanden. Für die heutige Gesellschaft dagegen sind diese Anlagen geschätzte
Erfahrungs- und Erholungsräume, deren Erhalt zwar im öffentlichen
Interesse, aber oft im Konflikt mit den kunsthistorischen Vorgaben steht. Diesem
Spannungsfeld widmete sich das Symposium „Der Garten als Kunstwerk – Der
Garten als Denkmal“ im November, das vom Institut für Kunstgeschichte
der Uni in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Gartenkunst und Landschaftsarchitektur
(Hannover) und der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur
(Berlin) organisiert wurde.
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In der Bundesrepublik Deutschland gibt es
nach einer groben Inventarisierung etwa 6.000 private und öffentliche
alte Gärten. Ihre unbedingte Abhängigkeit von einer regelmäßigen
und sachkundigen Pflege macht sie zu äußerst gefährdeten
Kulturzeugnissen. Eine wesentliche Voraussetzung für ihre Erhaltung
ist ein gesichertes Wissen über die Geschichte und künstlerische
Eigenart der jeweiligen Anlage. Die kunstgeschichtliche Forschung wie
auch die Gattungen, die im System der Künste Architektur und Technik
mit der Gartenkunst in Beziehung stehen, haben in den letzten Jahrzehnten
hierfür wesentliche Grundlagen erarbeitet. |
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Schlossgarten Weikersheim: Plan des Hofgärtners Matthäus
Lebl aus dem Jahr 1862 |
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Park nach der Wiederherstellung 1996.
(Fotos: Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg) |
Historische Gärten werden heute sinn- und zielgemäß nach einer
Denkmaltheorie bewertet, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts zunächst nur
für Baudenkmale erdacht worden war. „Nach dieser Sicht ist ein Denkmal
etwas mit der Zeit nur an einem Ort Entstandenes, also etwas Einmaliges, nicht
beliebig wieder Herstellbares“, erklärt Tagungsleiter Alfons Elfgang,
Honorarprofessor am Institut für Kunstgeschichte. Ihre geistige und kulturelle
Funktion erschließt sich aus ihrer originalen materiellen Substanz, nach
der die geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Werte eines
Denkmals bestimmt werden. Die Methoden und Standards zur Ermittlung der Denkmaleigenschaften
und zur Pflege und Erhaltung historischer Gärten, die sich an dieser Theorie
orientieren, standen im Mittelpunkt der Veranstaltung.
Übertragen auf historische Gärten führt ein solcher Theorieansatz
jedoch in der Praxis schon deshalb zu Problemen, weil ihre „Bausubstanz“,
anders als Gebäude, aufgrund des Wachstums und des Wandels der Jahreszeiten
einem permanenten Veränderungsprozess unterliegen. Dazu kommen veränderte
wirtschaftliche und technische Bedingungen sowie die Wünsche einer Freizeitgesellschaft,
die die Parks zunehmend als grüne Lunge, Spielangebot oder Bühne
für Kulturevents nutzt. „Die Gartenkunst muss sich vor diesem Hintergrund
der Frage stellen, welche Idee hinter einem Konzept steht“, sagt Elfgang. „Gefragt
sind realisierbare Theorien, und das macht auch Kompromisse erforderlich.“ amg
KONTAKT
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Prof. Alfons Elfgang
Institut für Kunstgeschichte
Tel. 0711/685-83585
e-mail: sekretariat@ikg.uni-stuttgart.de
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