Forschung ist nicht reiner Eigennutz. Diesen Satz stellte der
Rektor der Universität Stuttgart, Prof. Dr.-Ing. Günter Pritschow, seinen einleitenden
Worten zur Technologie-Transfer-Initiative voran. Mit seiner Initiative wolle das Rekorat
ein Feld für eine neue Existenzgründer-Kultur an der Universität schaffen sowie den
Umsetzungsprozeß von der Idee zum Produkt beschleunigen. Die Initiative solle den
Professoren und Mitarbeitern der Universität Mut machen und erweiterte Chancen bieten,
mehr Unternehmertum zu praktizieren, sagte der Rektor. Das Ausbrüten
angehender Unternehmer und innovativer Produkte unter dem Dach der Hochschule biete
Vorteile für alle Beteiligten: für den Gründer werde das Risiko lebenslanger Schulden
bei einem Fehlschlag gemindert und er behalte den Kontakt zur wissenschaftlichen
Entwicklung sowie wichtige Hilfe in den kaufmännischen und steuerlichen Angelegenheiten;
der über eine Patenschaft eingebundene Professor werde motiviert, sich an den Chancen und
Risiken der Gründung zu beteiligen.
Anschließend erläuterte der Prorektor Forschung, Prof.
Dr.rer.nat. Ernst W. Messerschmid, die Modalitäten und Aufgaben der
Technologie-Transfer-Initiative. Die TTI GmbH Universität Stuttgart besteht
aus mehreren Faktoren, ihr Herzstück bildet eine GmbH, die als organisatorisches Dach
für alle Existenzgründungsaktivitäten fungiert. Jeder potentielle Existenzgründer, der
seine Idee mit Hilfe der TTI GmbH realisieren will, muß zunächst einen sogenannten
Patenschaftsvertrag mit einem Professor oder Institut der Universität erwirken. Dafür
ist eine Konkretisieung der Produktidee sowie der erforderlichen Aufwendungen nötig,
deren sachliche und kaufmännische Aspekte von der TTI GmbH geprüft werden.
Regeln für Gründer
Als wichtigste Regeln für die Gründer nannte Prorektor Messerschmid fünf
Gesichtspunkte: Gründer sind immer Absolventen oder ehemalige Mitarbeiter der
Universität Stuttgart; Gründer finden Professoren zum Abschluß eines
Patenschaftsvertrages; sodann erhalten Gründer einen vertraglich für zwei Jahre
zugesicherten Arbeitsplatz von der TTI GmbH; Gründer mit einem solchen TTI-Vertrag
dürfen nicht mehr als fünfzig Prozent der normalen Arbeitszeit nach BAT II in
Nebentätigkeit arbeiten; die Gründungszeit bei der TTI GmbH unter dem Dach der
Universität sollte zwei Jahre in der Regel nicht überschreiten und jeder Gründer hat
nur zwei Versuche, im Rahmen der TTI GmbH eine Gründung zu starten.
Für die Ausgründungen nach Ablauf der zwei Jahre unter dem organisatorischen und
räumlichen Dach der TTI GmbH besteht für entsprechende Projekte die Möglichkeit zur
kostengünstigen Übersiedlung in das Technologie-Zentrum in Vaihingen.
Haben Sie eine Produktidee?
Die Universität ruft alle potentiellen Existenzgründer mit einer solide Produktidee auf,
sich mit der TTI GmbH in Verbindung zu setzen. /eng
KONTAKT
WWW: http://www.irs.uni-stuttgart.de/TTI
oder telefonisch bei: Dipl.-Kfm. Gertrud Kneuer, Abteilung
für Technologietransfer, Rektoramt, Tel: 0711/121-2177
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