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Stuttgarter unikurier Nr. 75/76 September 1997
Existenzgründer zeigen schon großes Interesse:
TTI geht an den Start
 

Am 1. Januar 1998 fällt mit ministerieller Genehmigung der offizielle Startschuß für die Technologie-Transfer-Initiative der Universität Stuttgart (TTI GmbH), doch der TTI-Motor beginnt bereits jetzt kräftig zu brummen. Mit großem Interesse verfolgten rund 50 angehende Unternehmer und Existenzgründer der Vorstellung der Technologie-Transfer-Initiative der Universität Stuttgart durch das Rektorat am 18. Juli im Senatssaal. (Siehe auch das Schwerpunktthema in der letzten Ausgabe des Uni-Kuriers Nr.74/97 „Existenzgründungen aus der Universität“ sowie den Beitrag zum Business Plan Wettbewerb)

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„Forschung ist nicht reiner Eigennutz.“ Diesen Satz stellte der Rektor der Universität Stuttgart, Prof. Dr.-Ing. Günter Pritschow, seinen einleitenden Worten zur Technologie-Transfer-Initiative voran. Mit seiner Initiative wolle das Rekorat ein Feld für eine neue Existenzgründer-Kultur an der Universität schaffen sowie den Umsetzungsprozeß von der Idee zum Produkt beschleunigen. Die Initiative solle den Professoren und Mitarbeitern der Universität Mut machen und erweiterte Chancen bieten, mehr Unternehmertum zu praktizieren, sagte der Rektor. Das „Ausbrüten“ angehender Unternehmer und innovativer Produkte unter dem Dach der Hochschule biete Vorteile für alle Beteiligten: für den Gründer werde das Risiko lebenslanger Schulden bei einem Fehlschlag gemindert und er behalte den Kontakt zur wissenschaftlichen Entwicklung sowie wichtige Hilfe in den kaufmännischen und steuerlichen Angelegenheiten; der über eine Patenschaft eingebundene Professor werde motiviert, sich an den Chancen und Risiken der Gründung zu beteiligen.

Anschließend erläuterte der Prorektor Forschung, Prof. Dr.rer.nat. Ernst W. Messerschmid, die Modalitäten und Aufgaben der Technologie-Transfer-Initiative. Die „TTI GmbH Universität Stuttgart“ besteht aus mehreren Faktoren, ihr Herzstück bildet eine GmbH, die als organisatorisches Dach für alle Existenzgründungsaktivitäten fungiert. Jeder potentielle Existenzgründer, der seine Idee mit Hilfe der TTI GmbH realisieren will, muß zunächst einen sogenannten Patenschaftsvertrag mit einem Professor oder Institut der Universität erwirken. Dafür ist eine Konkretisieung der Produktidee sowie der erforderlichen Aufwendungen nötig, deren sachliche und kaufmännische Aspekte von der TTI GmbH geprüft werden.

 

Regeln für Gründer
Als wichtigste Regeln für die Gründer nannte Prorektor Messerschmid fünf Gesichtspunkte: Gründer sind immer Absolventen oder ehemalige Mitarbeiter der Universität Stuttgart; Gründer finden Professoren zum Abschluß eines Patenschaftsvertrages; sodann erhalten Gründer einen vertraglich für zwei Jahre zugesicherten Arbeitsplatz von der TTI GmbH; Gründer mit einem solchen TTI-Vertrag dürfen nicht mehr als fünfzig Prozent der normalen Arbeitszeit nach BAT II in Nebentätigkeit arbeiten; die Gründungszeit bei der TTI GmbH unter dem Dach der Universität sollte zwei Jahre in der Regel nicht überschreiten und jeder Gründer hat nur zwei Versuche, im Rahmen der TTI GmbH eine Gründung zu starten.
Für die Ausgründungen nach Ablauf der zwei Jahre unter dem organisatorischen und räumlichen Dach der TTI GmbH besteht für entsprechende Projekte die Möglichkeit zur kostengünstigen Übersiedlung in das Technologie-Zentrum in Vaihingen.

 

Haben Sie eine Produktidee?
Die Universität ruft alle potentiellen Existenzgründer mit einer solide Produktidee auf, sich mit der TTI GmbH in Verbindung zu setzen.     /eng

 

KONTAKT
WWW: http://www.irs.uni-stuttgart.de/TTI

oder telefonisch bei: Dipl.-Kfm. Gertrud Kneuer, Abteilung für Technologietransfer, Rektoramt, Tel: 0711/121-2177

 


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Pressestelle der Universität Stuttgart 1998