Erforderliche Änderungen:
Leitungsstrukturen/Hochschulrat
Für die Neugestaltung der universitären Leitungsstrukturen fordert die
Universität Stuttgart weiterhin ein Optionsmodell, das den Landesuniversitäten
unterschiedliche Organisationsstrukturen erlaubt. Bei der vorgeschlagenen Anlehnung an
Organisationsmodelle der Wirtschaft dürfe nicht übersehen werden, daß Universitäten
nur teilweise mit Unternehmen vergleichbar seien. Die Universität Stuttgart wolle auch
künftig alle Statusgruppen an Entscheidungsprozessen beteiligen. Auch wird der Wunsch
geäußert, über ein Gruppenwahlrecht allen Gruppen, also neben Professoren auch
Studierenden, Mittelbauern und Nichtwissenschaftlern, im Hochschulrat Sitz und Stimme
einzuräumen. Die Frauenbeauftragte sollte beratend vertreten sein. Diesem Gremium sollen
nach dem bisherigen Entwurf sieben Hochschulmitglieder und sechs Externe angehören.
Zweckmäßig sei der Hochschulrat insbesondere dann, wenn er den Rektor bei strategischen
Entscheidungen und deren Umsetzung unterstütze. Ein Weisungsrecht des Hochschulrates wird
abgelehnt.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat hat sich an der Universität Stuttgart zur Mittelverteilung
sehr bewährt. Dieses Gremium kann gerade in großen Universitäten viel zum inneren
Frieden beitragen, da alle Ressourcenentscheidungen von Vertretern aller Mitglieder der
Universität getragen werden. Daher will die Universität Stuttgart auch künftig am
Verwaltungsrat festhalten.
Rektor
Begrüßt wird eine Stärkung der Richtlinienkompetenz des Rektors, eindeutig
abgelehnt wird die vorgesehene sechsjährige Amtszeit. Über sechs Jahre hinweg, so die
wiederholt geäußerte Befürchtung, könne kein qualifizierter Wissenschaftler in seinem
Fachgebiet nur mit halber Kraft arbeiten. In der heutigen Zeit des schnellen
technischen Wandels bedeute dieses für Ingenieur- und Naturwissenschaftler den Ausschluß
von der Bewerbung um das Amt des Rektors: nach sechs Jahren habe man in diesen Disziplinen
den Anschluß verloren. Folglich würden sich kaum hervorragende, in Lehre und Forschung
erfolgreiche Wissenschaftler für dieses Amt zur Verfügung stellen. Die
Verlängerung der Amtszeit wird sich als entscheidende Schwächung der Universität
herausstellen. Gute Wissenschaftsmanager überwinden auch Systemschwächen; der
vorliegende Vorschlag schließt die Besten aus, betonte Rektor Prof. Dr.-Ing.
Günter Pritschow.
Dekane/Fakultätsgröße
Gleiche Effekte wie bei der Verlängerung der Amtszeit des Rektors befürchten die
Senatsmitglieder bei der vorgesehenen Hauptamtlichkeit der Dekane mit einer Amtszeit von
drei bis zu sechs Jahren. Zudem müßten zusätzliche Stellen für Lehrstuhlvertreter
geschaffen werden. Abgelehnt wird auch die Wahl der Dekane auf Vorschlag des Rektors.
Bei der in der Novelle vorgesehenen Fakultätsgröße von 20 Planstellen für Professoren
müßten kleinere, aber sehr leistungsstarke Fakultäten mit anderen zusammengelegt
werden; dies wäre effizienter Arbeit kaum zuträglich. Insbesondere bei diesem Punkt hat
Minister Klaus von Trotha bereits Verhandlungsbereitschaft angedeutet.
zi
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