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Stuttgarter unikurier Nr. 87 April 2001
25 Jahre Lehrstuhl für Rechtswissenschaften:
Zur Emeritierung von Udo Kornblum
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Zum 1. Oktober 2000 hat sich Prof. Dr. iur. Udo Kornblum, der erste und zugleich letzte Inhaber des „Lehrstuhls für Rechtswissenschaften“ des jetzigen Instituts für Volkswirtschaftslehre und Recht der Fakultät Geschichts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, emeritieren lassen. Er wurde am 6. Juni 1934 in Danzig geboren, wo er bis zur Flucht im Januar 1945 zur Schule ging. Nach dem Abitur in Goslar (Harz) 1954 studierte er in Frankfurt am Main und Freiburg Rechtswissenschaft. 1958 legte er in Frankfurt die erste Juristische Staatsprüfung ab. 1960 wurde er dort mit einer Arbeit über spätmittelalterliches Beweisrecht zum Dr. iur. promoviert. Von September 1959 bis März 1963 absolvierte er den Vorbereitungsdienst als Gerichtsreferendar. Nach der zweiten Juristischen Staatsprüfung 1963 wurde er Assistent an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Frankfurt. Dort habilitierte er sich 1967 mit einer Arbeit über Probleme des Schiedsverfahrensrechts für die Fächer Bürgerliches Recht, Handels- und Zivilprozeßrecht. Vom Sommersemester 1967 bis zum Sommersemester 1975 lehrte und prüfte er kontinuierlich als Privatdozent und Professor an seiner Heimatfakultät, zeitweise auch an den Universitäten Marburg, Münster, Göttingen und Mannheim. Er erlebte die Studentenrevolte - die sich in Frankfurt im Juni 1967 am ersten Vorlesungstag nach dem Tod des in Berlin anläßlich des Schahbesuchs von der Polizei erschossenen Benno Ohnesorg ankündigte - hautnah mit und ist heute noch stolz darauf, daß in diesen Jahren nicht eine einzige seiner Vorlesungen gestört oder gar „gesprengt“ wurde. Im Sommersemester 1975 wurde er auf den neu geschaffenen Lehrstuhl für Rechtswissenschaften der Universität Stuttgart berufen, um die privatrechtliche Ausbildung der Studierenden des damals neuen Studiengangs Technisch orientierter Diplom-Kaufmann zu übernehmen. Daneben hat er viele Jahre sehr intensiv an der Stuttgarter Berufsakademie und der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie gelehrt und geprüft, ebenso einige Semester als Lehrbeauftragter an der Universität Hohenheim. In den Wendejahren 1990/91 wirkte er als juristischer „Aufbauhelfer“ an den Fachbereichen Ingenieurökonomie der TH Zittau, der Bergakademie Freiberg sowie der TH Chemnitz mit. Seine Forschungsinteressen galten und gelten insbesondere dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Recht der Freien Berufe und dem Zivilprozeßrecht einschließlich des Rechts der privaten Schiedsgerichtsbarkeit. Aus diesen Gebieten stammen auch die meisten seiner mehr als 130 Veröffentlichungen und das Gros der von ihm betreuten 33 Dissertationen. Udo Kornblum hat sich auch in Stuttgart stark in der akademischen Selbstverwaltung engagiert; unter anderem war er neun Jahre Geschäftsführender Direktor des Instituts für Sozialforschung bzw. des Instituts für Volkswirtschaftslehre und Recht, 21 Jahre Mitglied des Prüfungsausschusses für den Studiengang Technisch orientierter Diplom-Kaufmann/Technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre sowie mehr als 22 Jahre Mitglied der Studienkommission Wirtschaftswissenschaften. Er war Dekan und Prodekan seiner Fakultät und gehörte als gewähltes Mitglied dem Großen Senat an. Als Repräsentant des höheren Dienstes aller Hochschulen des Regierungsbezirks Nordwürttemberg war er 20 Jahre ehrenamtlicher Richter bei der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart. 1997/98 beschloß die Universität Stuttgart, insbesondere zur „Schärfung des Profils“ des Studiengangs Technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre, den „Lehrstuhl für Rechtswissenschaften“ und damit die Abteilung für Privatrecht im Rahmen des „Solidarpakts“ mit der Emeritierung des Lehrstuhlinhabers wegfallen zu lassen. Das Wahlpflichtfach Rechtswissenschaft steht deshalb für „newcomer“ nicht mehr zur Verfügung. Die Kandidat(inn)en, die bis zum Ende des Sommersemesters 2000 den für die Zulassung zur Diplomprüfung erforderlichen Leistungsnachweis erworben haben, können dagegen ihre entsprechenden Prüfungen in den nächsten Semestern noch hier ablegen. Da Udo Kornblum mit Leib und Seele Hochschullehrer ist, hält er über seine Emeritierung hinaus die fünfstündige Grundlagenvorlesung Privatrecht I und plant dies auch für das Wintersemester 2001/02. Für die Diplomvorprüfungen und die nun auslaufenden Diplomprüfungen im bisherigen Wahlpflichtfach Rechtswissenschaft wird er ebenfalls noch bis zum Jahr 2002 zur Verfügung stehen.

 


last change: 27.04.01 / gh
Pressestelle der Universität Stuttgart

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