Stuttgarter unikurier
Nr. 87 April 2001 |
25 Jahre
Lehrstuhl für Rechtswissenschaften:
Zur
Emeritierung von Udo Kornblum |
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Zum
1. Oktober 2000 hat sich Prof. Dr. iur. Udo Kornblum,
der erste und zugleich letzte Inhaber des „Lehrstuhls
für Rechtswissenschaften“ des jetzigen Instituts für Volkswirtschaftslehre
und Recht der Fakultät Geschichts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften,
emeritieren lassen. Er wurde am 6. Juni 1934 in Danzig
geboren, wo er bis zur Flucht im Januar 1945 zur Schule
ging. Nach dem Abitur in Goslar (Harz) 1954 studierte
er in Frankfurt am Main und Freiburg Rechtswissenschaft.
1958 legte er in Frankfurt die erste Juristische Staatsprüfung
ab. 1960 wurde er dort mit einer Arbeit über spätmittelalterliches
Beweisrecht zum Dr. iur. promoviert. Von September 1959
bis März 1963 absolvierte er den Vorbereitungsdienst als
Gerichtsreferendar. Nach der zweiten Juristischen Staatsprüfung
1963 wurde er Assistent an der Rechtswissenschaftlichen
Fakultät der Universität Frankfurt. Dort habilitierte
er sich 1967 mit einer Arbeit über Probleme des Schiedsverfahrensrechts
für die Fächer Bürgerliches Recht, Handels- und Zivilprozeßrecht.
Vom Sommersemester 1967 bis zum Sommersemester 1975 lehrte
und prüfte er kontinuierlich als Privatdozent und Professor
an seiner Heimatfakultät, zeitweise auch an den Universitäten
Marburg, Münster, Göttingen und Mannheim. Er erlebte die
Studentenrevolte - die sich in Frankfurt im Juni 1967
am ersten Vorlesungstag nach dem Tod des in Berlin anläßlich
des Schahbesuchs von der Polizei erschossenen Benno Ohnesorg
ankündigte - hautnah mit und ist heute noch stolz darauf,
daß in diesen Jahren nicht eine einzige seiner Vorlesungen
gestört oder gar „gesprengt“ wurde. Im Sommersemester
1975 wurde er auf den neu geschaffenen Lehrstuhl für Rechtswissenschaften
der Universität Stuttgart berufen, um die privatrechtliche
Ausbildung der Studierenden des damals neuen Studiengangs
Technisch orientierter Diplom-Kaufmann zu übernehmen.
Daneben hat er viele Jahre sehr intensiv an der Stuttgarter
Berufsakademie und der Württembergischen Verwaltungs-
und Wirtschaftsakademie gelehrt und geprüft, ebenso einige
Semester als Lehrbeauftragter an der Universität Hohenheim.
In den Wendejahren 1990/91 wirkte er als juristischer
„Aufbauhelfer“ an den Fachbereichen Ingenieurökonomie
der TH Zittau, der Bergakademie Freiberg sowie der TH
Chemnitz mit. Seine Forschungsinteressen galten und gelten
insbesondere dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem
Recht der Freien Berufe und dem Zivilprozeßrecht einschließlich
des Rechts der privaten Schiedsgerichtsbarkeit. Aus diesen
Gebieten stammen auch die meisten seiner mehr als 130
Veröffentlichungen und das Gros der von ihm betreuten
33 Dissertationen. Udo Kornblum hat sich auch in Stuttgart
stark in der akademischen Selbstverwaltung engagiert;
unter anderem war er neun Jahre Geschäftsführender Direktor
des Instituts für Sozialforschung bzw. des Instituts für
Volkswirtschaftslehre und Recht, 21 Jahre Mitglied des
Prüfungsausschusses für den Studiengang Technisch orientierter
Diplom-Kaufmann/Technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre
sowie mehr als 22 Jahre Mitglied der Studienkommission
Wirtschaftswissenschaften. Er war Dekan und Prodekan seiner
Fakultät und gehörte als gewähltes Mitglied dem Großen
Senat an. Als Repräsentant des höheren Dienstes aller
Hochschulen des Regierungsbezirks Nordwürttemberg war
er 20 Jahre ehrenamtlicher Richter bei der Disziplinarkammer
des Verwaltungsgerichts Stuttgart. 1997/98 beschloß die
Universität Stuttgart, insbesondere zur „Schärfung des
Profils“ des Studiengangs Technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre,
den „Lehrstuhl für Rechtswissenschaften“ und damit die
Abteilung für Privatrecht im Rahmen des „Solidarpakts“
mit der Emeritierung des Lehrstuhlinhabers wegfallen zu
lassen. Das Wahlpflichtfach Rechtswissenschaft steht deshalb
für „newcomer“ nicht mehr zur Verfügung. Die Kandidat(inn)en,
die bis zum Ende des Sommersemesters 2000 den für die
Zulassung zur Diplomprüfung erforderlichen Leistungsnachweis
erworben haben, können dagegen ihre entsprechenden Prüfungen
in den nächsten Semestern noch hier ablegen. Da Udo Kornblum
mit Leib und Seele Hochschullehrer ist, hält er über seine
Emeritierung hinaus die fünfstündige Grundlagenvorlesung
Privatrecht I und plant dies auch für das Wintersemester
2001/02. Für die Diplomvorprüfungen und die nun auslaufenden
Diplomprüfungen im bisherigen Wahlpflichtfach Rechtswissenschaft
wird er ebenfalls noch bis zum Jahr 2002 zur Verfügung
stehen.
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