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Stuttgarter unikurier Nr. 87 April 2001
Luft- und Raumfahrttechnik:
Erster Teilzeitstudiengang an der Uni Stuttgart
 

Luft- und Raumfahrttechnik kann an der Universität Stuttgart nun auch als Teilzeitstudiengang absolviert werden. Dies ist der erste Studiengang dieser Art an der Uni Stuttgart. Allerdings steht der Status des „Teilzeitstudenten“ nicht jedem offen: Voraussetzung ist die Erziehung eines Kindes bis zum Alter von fünf Jahren, längere Krankheit oder Behinderung, die Pflege von Ehepartnern oder Verwandten sowie ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis.

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Bis zum Vordiplom studieren Voll- und „Teilzeitler“ gemeinsam. Nach einem Fachpraktikum von achtzehn Wochen beginnt mit dem Hauptstudium das eigentliche Teilzeitstudium. Dadurch verlängert sich die Regelstudienzeit von neun Semestern um maximal vier Semester. Die Diplomarbeit wird am Ende des Studiums in der Regel in Vollzeit erstellt. Vor der Zulassung und auch während des Teilzeitstudiums sollen Beratungsgespräche dazu beitragen, daß das Studium zügig absolviert wird. Dafür hat die Fakultät Luft- und Raumfahrttechnik eine eigene Beratungsstelle eingerichtet. Nach Umfragen und Untersuchungen sind Studierende ganzjährig im Durchschnitt 50 Stunden in der Woche mit Studium und Arbeit beschäftigt. Eine Erwerbstätigkeit von bis zu zehn Stunden pro Woche gilt als vereinbar mit einem Vollstudium. Von Teilzeitstudium spricht man, wenn von 50 Wochenstunden weniger als 80 Prozent für das Studium zur Verfügung stehen, also weniger als 40 Stunden. Ab dem Sommersemester 2001 können sich interessierte Studentinnen und Studenten im Studiensekretariat entsprechend umschreiben lassen. Teilzeitstudierende genießen als Mitglieder der Universität weiterhin den gleichen Status wie Vollzeitstudenten; auch der Sozialbeitrag für das Studentenwerk ändert sich dadurch nicht. Anteilig verlängert wird dagegen die studiengebührenfreie Studienzeit, wodurch sich das Bildungsguthaben für die „Teilzeitler“ erhöht. Wird dennoch eine Langzeitstudiengebühr fällig, so wird diese halbiert. Das Wissenschaftsministerium hat der Einrichtung dieses Studiengangs für zehn Jahre zugestimmt und befristete Fördermittel zur Verfügung gestellt. Eine Evaluierung nach acht Jahren soll die Entscheidungsgrundlage für eine Fortsetzung bilden. Die Universität Stuttgart hatte bereits 1998 die Initiative für die Einführung von Teilzeitstudiengängen ergriffen und - als erste Landesuniversität - dem Wissenschaftsministerium ein umfassendes Konzept dafür vorgelegt. Ausgehend von der Erfahrung, daß der „Vollzeitstudent“ eine selten vorkommende „Spezies“ ist - zwei Drittel aller Studierenden sind nach einer Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks nebenher erwerbstätig oder müssen ihre Zeit aus sozialen Gründen aufsplitten -, hatte eine Arbeitsgruppe um die Professorin Monika Auweter-Kurtz einen entsprechenden Vorschlag vorbereitet (siehe dazu auch Uni-Kurier Nr. 80/November 1998, S. 14f). Dies hat mit dazu geführt, daß die Möglichkeit des Teilzeitstudiums nun auch in das neue Universitätsgesetz Eingang gefunden hat. Das Ministerium hat inzwischen auch an anderen Hochschulen des Landes der Einrichtung von Teilzeitstudiengängen zugestimmt, die als Modellversuche gefördert und während ihrer Laufzeit evaluiert werden, um übertragbare Ergebnisse für alle Hochschularten mit dieser neuen Form zu gewinnen. /zi

KONTAKT
Institut für Raumfahrtsysteme, Prof. Dr.-Ing. Monika Auweter-Kurtz, Georg Herdrich, Pfaffenwaldring 31, 70569 Stuttgart, Tel. 0711/685-23-78, -2379, -2412, Fax 0711/685-7527, -3596, e-mail: auweter@irs.uni-stuttgart.de, herdrich@irs.uni-stuttgart.de
Studiensekretariat, Tel. 0711/121-2226, -2227, -2229; e-mail: pia.druse@verwaltung.uni-stuttgart.de, daniela.cress@verwaltung.uni-stuttgart.de, helga.rotter@verwaltung.uni-stuttgart.de

 


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Pressestelle der Universität Stuttgart

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