Bis
zum Vordiplom studieren Voll- und „Teilzeitler“ gemeinsam.
Nach einem Fachpraktikum von achtzehn Wochen beginnt mit
dem Hauptstudium das eigentliche Teilzeitstudium. Dadurch
verlängert sich die Regelstudienzeit von neun Semestern
um maximal vier Semester. Die Diplomarbeit wird am Ende
des Studiums in der Regel in Vollzeit erstellt. Vor der
Zulassung und auch während des Teilzeitstudiums sollen
Beratungsgespräche dazu beitragen, daß das Studium zügig
absolviert wird. Dafür hat die Fakultät Luft- und Raumfahrttechnik
eine eigene Beratungsstelle eingerichtet. Nach Umfragen
und Untersuchungen sind Studierende ganzjährig im Durchschnitt
50 Stunden in der Woche mit Studium und Arbeit beschäftigt.
Eine Erwerbstätigkeit von bis zu zehn Stunden pro Woche
gilt als vereinbar mit einem Vollstudium. Von Teilzeitstudium
spricht man, wenn von 50 Wochenstunden weniger als 80
Prozent für das Studium zur Verfügung stehen, also weniger
als 40 Stunden. Ab dem Sommersemester 2001 können sich
interessierte Studentinnen und Studenten im Studiensekretariat
entsprechend umschreiben lassen. Teilzeitstudierende genießen
als Mitglieder der Universität weiterhin den gleichen
Status wie Vollzeitstudenten; auch der Sozialbeitrag für
das Studentenwerk ändert sich dadurch nicht. Anteilig
verlängert wird dagegen die studiengebührenfreie Studienzeit,
wodurch sich das Bildungsguthaben für die „Teilzeitler“
erhöht. Wird dennoch eine Langzeitstudiengebühr fällig,
so wird diese halbiert. Das Wissenschaftsministerium hat
der Einrichtung dieses Studiengangs für zehn Jahre zugestimmt
und befristete Fördermittel zur Verfügung gestellt. Eine
Evaluierung nach acht Jahren soll die Entscheidungsgrundlage
für eine Fortsetzung bilden. Die Universität Stuttgart
hatte bereits 1998 die Initiative für die Einführung von
Teilzeitstudiengängen ergriffen und - als erste Landesuniversität
- dem Wissenschaftsministerium ein umfassendes Konzept
dafür vorgelegt. Ausgehend von der Erfahrung, daß der
„Vollzeitstudent“ eine selten vorkommende „Spezies“ ist
- zwei Drittel aller Studierenden sind nach einer Sozialerhebung
des Deutschen Studentenwerks nebenher erwerbstätig oder
müssen ihre Zeit aus sozialen Gründen aufsplitten -, hatte
eine Arbeitsgruppe um die Professorin Monika Auweter-Kurtz
einen entsprechenden Vorschlag vorbereitet (siehe dazu
auch Uni-Kurier Nr. 80/November 1998, S. 14f). Dies hat
mit dazu geführt, daß die Möglichkeit des Teilzeitstudiums
nun auch in das neue Universitätsgesetz Eingang gefunden
hat. Das Ministerium hat inzwischen auch an anderen Hochschulen
des Landes der Einrichtung von Teilzeitstudiengängen zugestimmt,
die als Modellversuche gefördert und während ihrer Laufzeit
evaluiert werden, um übertragbare Ergebnisse für alle
Hochschularten mit dieser neuen Form zu gewinnen. /zi
KONTAKT
Institut für Raumfahrtsysteme, Prof. Dr.-Ing. Monika Auweter-Kurtz,
Georg Herdrich, Pfaffenwaldring 31, 70569 Stuttgart, Tel.
0711/685-23-78, -2379, -2412, Fax 0711/685-7527, -3596,
e-mail: auweter@irs.uni-stuttgart.de,
herdrich@irs.uni-stuttgart.de
Studiensekretariat, Tel. 0711/121-2226, -2227, -2229;
e-mail: pia.druse@verwaltung.uni-stuttgart.de,
daniela.cress@verwaltung.uni-stuttgart.de,
helga.rotter@verwaltung.uni-stuttgart.de