Andreas
Dubs |
Die Technologie-Lizenz-Büro GmbH (TLB) mit Sitz in Karlsruhe betreut seit 1998 die Landesuniversitäten in Sachen Patentierung und Lizenzierung von Forschungsergebnissen. Die Dienstleistungen umfassen die Beratung von Erfindern an der Universität, die Bewertung der Schutz- und Verwertungsmöglichkeiten, das Entwickeln einer geeigneten Patentstrategie, das Management des Patentverfahrens, die Suche nach Lizenznehmern bis zur Ausarbeitung von Lizenzverträgen und schließlich die Vertragsüberwachung. Für die Forscher ist dieser Service kostenlos. Als Gegenleistung erhält die TLB von der Universität eine erfolgsabhängige Vergütung aus den Verwertungserlösen.
An der Uni Stuttgart wird die TLB GmbH in erster Linie von Dr. Andreas Dubs vertreten. Dubs ging nach Abschluss des Physikstudiums an der ETH Zürich nach Canberra, Australien, um dort an der Australian National University auf dem Gebiet der Neurobiologie zu promovieren. Anschließend war er dort 20 Jahre immer an der Schnittstelle zwischen öffentlicher Forschung und der Industrie tätig. Unter anderem war er drei Jahre Manager einer Firma, die sich um den Transfer von Technologie aus der Australian National University in die Industrie bemühte. 1990 wurde er vom damaligen Chief Scientist ins Department of the Prime Minister and Cabinet geholt, um dort die Australian Cooperative Research Centres (CRCs) aufzubauen. Später kamen der Aufbau und die Umsetzung von anderen Förderprogrammen dazu, die immer stark auf die effektive Verwertung der Forschung Wert legten.
Dubs hat schnell festgestellt, dass die Schwierigkeiten bei der Verwertung von Forschungsresultaten aus Universitäten in Baden-Württemberg sich von den australischen wenig unterscheiden. „Die Möglichkeiten an der Uni Stuttgart sind enorm und ich freue mich darauf, möglichst viele der Erfinder oder potentiellen Erfinder kennen zu lernen. Ein frühes, unverbindliches Gespräch ist wichtig, da es die Möglichkeit eines starken Patentschutzes der Erfindung optimiert.“ Das wiederum vergrößert die Chancen eines finanziellen Gewinns der Erfinder, betont Dubs. Weiterhin stehen auch die anderen Spezialisten der TLB unter 0721/79 0040 zur Verfügung.
Arbeitnehmererfindungsgesetz geändert
Der neue Service ist auch vor dem Hintergrund der jüngsten Änderungen im Arbeitnehmererfindungsgesetz von Interesse (über die
Änderungen informiert ein Rundschreiben der Zentralen Verwaltung der Uni Stuttgart, das auch unter
www.verwaltung.uni-stuttgart.de/rundschreiben/rs2002-018.html
abrufbar ist). Mit dem Wegfall des sogenannten „Hochschullehrerprivilegs“ - Erfindungen von Hochschullehrern galten zuvor als freie Erfindungen - können die Hochschulen die Erfindungen ihrer Professoren nun selbst vermarkten. Die Erfinder erhalten 30 Prozent der durch die Verwertung erzielten Einnahmen. Erfindungen, die unter dieses Gesetz fallen, müssen an das Dezernat I der Zentralen Verwaltung gemeldet werden, dem auch Dr. Dubs organisatorisch zugeordnet ist. Dort muss innerhalb von vier Monaten über Inanspruchnahme oder Freigabe der Erfindung entschieden werden.
/zi
KONTAKT
Dr. Andreas Dubs, TLB, Allmandring 5B, 70569 Stuttgart, Tel. 0711/685-8244, e-mail:
adubs@tlb.de oder andreas.dubs@verwaltung.uni-stuttgart.de