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Stuttgarter unikurier Nr. 95 Mai 2005
Glossar
Was bedeutet eigentlich ...?
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Patente

Patent und Gebrauchsmuster sind beides Schutzrechte für technische Erfindungen. Der wichtigste Unterschied zwischen diesen beiden Schutzrechten besteht darin, dass eine zum Patent angemeldete Erfindung inhaltlich und formal geprüft wird, eine zum Gebrauchsmuster angemeldete Erfindung jedoch nur formal, also unter anderem nicht darauf, ob die angemeldete Erfindung neu ist. Eine Erfindung, für die ein deutsches, europäisches oder internationales Patent erlangt werden kann, muss neu sein, auf erfinderischer Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Der Inhaber (meistens auch der Anmelder) des Patentes bekommt für einen maximalen Zeitraum von 20 Jahren das ausschließliche Recht zur Verwertung seines Patentes. Man spricht hier von einem staatlich garantierten Monopol, das der Patentinhaber gegenüber Dritten gerichtlich durchsetzen kann. Doch verlangt der Staat für diesen Ansporn zur Innovationskraft eine nicht unerhebliche Gegenleistung: Die Veröffentlichung der Erfindung. Somit leistet der Patentinhaber einen Beitrag zur Vermehrung des öffentlich nutzbaren Wissens. Denn neben dem Schutz einer Erfindung sind Patente auch die größte Quelle nutzbarer wissenschaftlich-technischer Literatur.

 

Lohnen sich Patente?

Grundsätzlich gilt auch für kleinere und neue Firmen: Ein Patent lohnt sich, egal ob eine teure Innovation oder nur ein Cent-Artikel geschützt werden soll. Die Entscheidung für eine internationale Anmeldung hängt von den Absatz-märkten, den Kosten für die Aufrechterhaltung des Patentes und der Rechtssicherheit der jeweiligen Bestimmung-sländer ab.

Sollen Patente strategisch für die Firmenpolitik eingesetzt werden sind mehrere Patente, ein so genanntes Patentportfolio, notwendig. Diese können zum Schutz der eigenen Kernpatente, zur Behinderung der Konkurrenz oder als Verhandlungsmasse für Lizenzen (Crosslizenzen) eingesetzt werden. Eine weitere Möglichkeit, ein Patent zu besitzen, ist der Erwerb einer Lizenz.

Für den Erwerb oder Verkauf einer Lizenz ist es notwendig, den Wert eines Patentes zu ermitteln. Hier gibt es mehrere Ansatzpunkte, zum Beispiel branchenübliche Lizenzsätze, das Marktpotenzial oder die Erfindungshöhe. Ein weiterer Aspekt der Wertermittlung von Patenten kommt beim Umgang mit der Hausbank ins Spiel. Patente sind Bestandteil des Firmenvermögens und können die Kreditvergabe erleichtern.

Auch bei gemeinsamen Entwicklungsprojekten kann, über Geheimhaltungsvereinbarungen und Kooperations-verträge hinaus, durch eine rechtzeitige Patentanmeldung geklärt werden, was der jeweilige Partner in die gemeinsame Entwicklungsarbeit einbringt.

Daneben gibt es auch die Macht des Kunden. Dies bekommen innovative Lieferanten zu spüren, die ein großes Unternehmen, zum Beispiel einen internationalen Konzern, beliefern. Großunternehmen nutzen Patente zum Schutz ihrer eigenen Produkte, begeben sich aber ungern in die Abhängigkeit ihrer Lieferanten und weichen gegebenenfalls auf nicht geschützte Produkte aus.
 


Patentverletzungen

Egal ob eine innovative Firma Patente anmeldet oder auf die Verschwiegenheit seiner Mitarbeiter setzt, jeder ist für Patentverletzungen seiner Produkte und Verfahren verantwortlich. Grundsätzlich gilt: Veröffentlichte Patente und Patentanmeldungen sind allgemeines Wissen. Unwissenheit kann hier nicht vor Folgen einer unbeabsicht-igten Patentverletzung schützen. Die möglichen Konsequenzen reichen von Lizenzzahlungen bis zum Entfernen des Produktes vom Markt zuzüglich der Kosten für den Rechtsstreit.

Es ist immer ratsam, vor der Entwicklung oder Markteinführung eines neuen Produktes eine professionelle Patent-recherche durchzuführen, unabhängig von der Entscheidung über eine Patentanmeldung. So lässt sich das Risiko der Verletzung bestehender Patente minimieren.

 

Mehr Infos:
Professionelle Patentrecherchen:
PATTEMPTO
Stefan Ott, Nobelstraße 15/
Matthias-Erzberger-Str. 20,
70569 Stuttgart/
88400 Biberach
Tel. 0711/6201508 bzw.
07351/441491
e-mail:
info@pattempto.de
www.pattempto.de

Allgemeine Informationen zu Patenten, Erfinderberatung und Eigenrecherchen:
Informationszentrum Patente,
Haus der Wirtschaft,
Willi-Bleicher-Str. 19,
70174 Stuttgart
Tel. 0711/123-2558
e-mail:
info@patente-stuttgart.de
www.patente-stuttgart.de

Förderungen durch den Bund:
INSTI KMU Patentaktion,
Steinbeis-Transferzentrum,
Infothek,
Gerberstraße 63,
78050 Villingen-Schwenningen
Tel. 07721/87865-3
e-mail:
info@steinbeis-infothek.de
www.steinbeis-infothek.de



 

 

 


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Pressestelle der Universität Stuttgart

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