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Dissertation zum Klimaschutz > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > >
 
Warum günstig, wenn’s teurer geht?
 

Deutschland hat sich im so genannten Kyoto-Protokoll dazu verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasen effizient zu verringern. Gleichwohl findet sich keines der dort benannten Instrumente im nationalen Klimaschutzprogramm wieder. Vor diesem Hintergrund entstand am Institut für Volkswirtschaftslehre und Recht in Zusammenarbeit mit dem Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung die Dissertation von Norbert Azuma-Dicke. Die Arbeit wurde von den Professoren Siegfried F. Franke und Alfred Voß betreut.

Bei penibler Zählung findet man in Deutschland 64 Instrumente zum Schutz des Klimas. Sie setzen jedoch allesamt nicht direkt an den Emissionen an, sondern stellen lediglich auf die Beeinflussung von Verbrauch und Verwendung fossiler Energieträger, auf die Produktion alternativer Energien oder auf die effizientere Nutzung von Energien ab. Dazu werden Steuern, Subventionen sowie das Ordnungsrecht eingesetzt. Alle Maßnahmen sind ausschließlich auf eine Emissionsvermeidung im Inland gerichtet, obwohl die Konvention zur Lösung des internationalen Externalitätenproblems Handlungsoptionen jenseits der nationalen Grenzen, beispielsweise den Ankauf von Emissionsrechten auf dem Weltmarkt, zur Auswahl bietet.

   In der Arbeit mit dem Titel „Zweitbeste (Second-best) Instrumente zur Reduktion von CO2 – Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbare Energien“ greift Azuma-Dicke zwei herausragende nationale Instrumente auf und errechnet für diese die Kosten der Emissionsvermeidung. Gewählt wurden das Programm zur Förderung der Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien (Erneuerbaren-Energien-Gesetz, EEG) sowie das Programm zur Erhöhung der Energieeffizienz in Gebäuden (Energie-Einspar-Verordnung EnEV). 

Große Spannbreite

Für das EEG, dessen sichtbarster Ausdruck die 'Windmühlen' sind, lautet der Befund, dass sich die durchschnittlichen Grenzvermeidungskosten im Jahr 2003/2004 auf rund 95 Euro je vermiedener Tonne CO2 belaufen. Die Zielvorgabe bis zum Jahre 2010 wird sich wahrscheinlich nur mit einem Anstieg der Kosten erreichen lassen; im günstigen Fall bleiben sie unverändert. Bei der Energieeffizienz im Gebäudebereich ergibt die Analyse, dass die EnEV im Vergleich zu der zuvor gültigen Wärmeschutzverordnung bei bestimmten Gebäudegeometrien negative Emissionsvermeidungskosten verursacht.

  Windmühlen  

Bei Erneuerbaren Energien belaufen sich die durchschnittlichen Grenzvermeidungskosten auf rund 95 Euro je vermiedener Tonne CO2.
                              (Foto: Verband der Elektrizitätswerke)

   Bei beiden Instrumenten ergibt sich somit eine große Spanne der Vermeidungskosten. Während die Emissionsminderung im Gebäudesektor mit Nettoerträgen verbunden ist, verursacht sie im Bereich der erneuerbaren Energien hohe Kosten. Auch bei den anderen Instrumenten des nationalen Klimaschutzprogramms ist zu vermuten, dass die Vermeidungskosten nicht gleich hoch sind. „Die Bundesregierung hat also offenkundig gegen das Gebot, die kostengünstigsten Maßnahmen zur Emissionsvermeidung zu wählen, verstoßen“, folgert Azuma-Dicke.

   Weit geringere Vermeidungskosten als das EEG verursacht der im Jahr 2005 eingeführte europaweite Emissionsrechtehandel, an dem sich Emittenten auch aus Deutschland beteiligen dürfen. Daher sei zu prüfen, ob das EEG wie auch viele andere Instrumente des nationalen Klimaschutzprogramms im Hinblick auf das Ziel einer kostengünstigen Emissionsvermeidung obsolet sind.

   Würde ein weltweiter Emissionsrechtehandel im Sinne des Kyoto-Protokolls etabliert, so könnten Zertifikatspreise erzielt werden, die niedriger als die Preise im Handelssystem der EU sind. Es scheint unwahrscheinlich, dass in einem solchen Fall weiterhin nationale Vermeidungsanstrengungen notwendig sind.                               Azuma-Dicke/Franke

 

  

 
 

 

KONTAKT

 
 


Prof. Dr. Siegfried F. Franke
Institut für Volkswirtschaftslehre und Recht
Abteilung Wirtschaftspolitik und Öffentliches Recht
Tel. 0711/121 3565
Fax 0711/121 2334
e-mail: franke@ivr.uni-stuttgart.de
 

 

 

last change: 08.01.06 / yj
Pressestelle der Universität Stuttgart