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Ab dem Sommer 2007 wird es ernst > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > >
 
Von Studiengebühren und Darlehen

Ab dem Sommersemester 2007 fallen für die Studierenden in Baden-Württemberg Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester an. Damit verbunden ist eine Reihe von Fragen: Wer muss zahlen, wie wird bezahlt, wer ist befreit und wie funktioniert das mit den Studiendarlehen?

  Proteste und Demonstrationen der Studierenden  

Auch Proteste und Demonstrationen der Studierenden, wie hier Ende November 2005 in Stuttgart, konnten die Einführung von Studiengebühren nicht stoppen. Ab dem Sommersemester 2007 werden 500 Euro pro Semester fällig.                           (Foto: Eppler)

Vor der Rückmeldung zum Sommersemester 2007, also um den Jahreswechsel 2006/07, wird die Uni Stuttgart den Gebührenbescheid für das Sommersemester versenden, schätzt Walter Nohlen vom Dezernat Studentische Angelegenheiten der Uni Stuttgart. In diesem Anschreiben werden auch Informationen über Ausnahmen von der Zahlungspflicht und über Studiendarlehen enthalten sein.

Wer muss nicht zahlen?

Befreit von den Studiengebühren sind Eltern mit Kindern unter acht Jahren, Behinderte, deren Behinderung sich „erheblich studienerschwerend auswirkt“, und Doktoranden, genauso wie Studierende, die ein Urlaubs- oder Praxissemester absolvieren sowie Studierende mit zwei oder mehr Geschwistern, die Gebühren für ein Hochschulstudium zahlen oder bezahlt haben. In bestimmten Fällen können auch ausländische Studierende befreit werden und besonders begabten oder leistungsstarken Studierenden kann die Hochschule die Gebühr erlassen.

Wer bekommt ein Darlehen?

Wer bezahlen muss, überweist nach Eingang des Gebührenbescheids die Studiengebühr für das Semester direkt an die Hochschule oder nimmt ein Studiendarlehen in Anspruch. Unabhängig von Studienfach, Einkommens- oder Vermögensverhältnissen ist die L-Bank Baden-Württemberg als Förderbank verpflichtet, Studierenden ein Darlehen zur Bezahlung der Studiengebühren zu gewähren, erklärt Walter Nohlen. Dies gilt für Studierende, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben, die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates sowie Norwegens, Islands oder Lichtensteins oder eine in Deutschland erworbene Hochschulzugangsberechtigung. Die Studierenden müssen dazu nur an der Uni einen Feststellungsbescheid beantragen. Aber Achtung: Der Anspruch auf ein Darlehen besteht für die Dauer der Regelstudienzeit plus vier weiterer Hochschulsemester, und dabei werden frühere Studienzeiten, auch an Fachhochschulen und Berufsakademien, angerechnet.

Wie werden die Einnahmen verwendet?

Die Gelder, so schreibt das Gesetz vor, müssen zweckgebunden für Studium und Lehre eingesetzt werden. In dem Senatsausschuss, der sich an der Uni Stuttgart mit der Verwendung der Studiengebühren beschäftigt, sind neben drei Professoren, jeweils einem Vertreter des wissenschaftlichen Dienstes und der Verwaltung drei Studierende beteiligt. Aktuell, so Prof. Horst Thomé, Prorektor für Lehre und Weiterbildung und Vorsitzender dieses Ausschusses, ist daran gedacht, den Studiengängen den größten Anteil zukommen zu lassen. Damit könnten zum Beispiel Laborplätze eingerichtet werden oder mithilfe zusätzlicher Tutorien, eventuell auch zusätzlichem Lehrpersonal, Engpässe in der Lehre beseitigt werden. Der kleinere Teil wird fach- und studienübergreifend eingesetzt werden, etwa der Uni-Bibliothek und der Lehrbuchsammlung zugute kommen, dem Ausbau des e-Learnings dienen oder der Verbesserung der Studienberatung.

Wie hoch sind die Einnahmen?

Offen ist allerdings, wie viel Geld nach Abzug der Befreiungen und der Verwaltungskosten überhaupt zu verteilen sein wird. Das Wissenschaftsministerium geht davon aus, dass schätzungsweise 20 Prozent der Studiengebühren für den Verwaltungsaufwand benötigt werden. Horst Thomé findet diese Rechnung „optimistisch“ und sieht einen höheren Betrag als wahrscheinlich an.                                                    

Julia Alber/zi

Weitere Informationen gibt es auch auf der Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst:
> > > www.mwk.baden-wuerttemberg.de/themen/studium/ kosten-eines-studiums/studiengebuehren/
sowie unter deren Info-Hotline
info@studiengebuehren-bw.de
Tel. 01805/86 30 01

 

  

 
 
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Pressestelle der Universität Stuttgart