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Verteilmodus ist beschlossen > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > >
Wohin gehen die Einnahmen aus den Studiengebühren?

Die Universität Stuttgart rechnet bei rund 12.000 zahlungspflichtigen Studierenden für das Sommersemester 2007 mit sechs Millionen Euro Einnahmen aus den Studiengebühren. Um das Rektorat bei der Frage der Verteilung zu beraten, wurde der Senatsausschuss Studiengebühren und Entgelte mit dem Prorektor Lehre und Weiterbildung, Prof. Wolfgang Schlicht, als Vorsitzendem gegründet.

500 Euro  

Die Uni Stuttgart rechnet mit rund sechs Millionen Euro Einnahmen aus den Studiengebühren.

Dem achtköpfigen Gremium gehörten neben Vertretern aus der Professorenschaft, des Wissenschaftlichen Dienstes und aus dem Bereich Technik und Verwaltung drei Studierende an. Der vom Gremium mit Unterstützung der Zentralen Verwaltung ausgearbeitete Verteilungsmodus wurde im März, wie im Gesetz für die Studiengebühren festgelegt, in Absprache mit den Studierenden vom Rektorat beschlossen: 60 Prozent gehen an die Fakultäten, die die Mittel an die dortigen Studienkommissionen entsprechend der Vollzeitäquivalente, das ist die Kopfzahl der Hauptfachstudierenden, weiterleitet. Berücksichtigt wird dabei auch die Lehrverflechtung zwischen den verschiedenen Fächern. Beispielsweise bietet die Mathematik Vorlesungen für die Ingenieure und Ähnliches. Die Studienkommissionen, die sich aus Studiendekanen, Professoren, Vertretern des Mittelbaus und Studierenden zusammensetzen, dürfen entscheiden, wofür das Geld verwendet wird. Festgelegt ist, dass es ausschließlich der Belange der Lehre dient, und dass die „sachliche Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit“ gegeben sind. Beides ist durch jährliche Verwendungsnachweise zu dokumentieren und wird vom Senatsausschuss Lehre geprüft.

  Die verbleibenden Einnahmen fließen in befristete Projekte für gesamtuniversitäre und zentrale Maßnahmen. Sie werden über Ausschreibungen verteilt, auf die sich Zentrale Einrichtungen wie die Unibibliothek, das Sprachenzentrum aber auch erneut die Fakultäten bewerben können, es entsteht also ein Wettbewerb. Auch hier sind Verwendungsnachweise zu erstellen, für deren Prüfung der Senatsausschuss Lehre zuständig ist.

Informationen über die Mittelverwendung im Internet

Nachdem der Senatsausschuss Studiengebühren und Entgelte seine ihm zugedachte Aufgabe beendet hat, ist er wieder aufgelöst worden. Im Zuge dessen kommt der Senatsausschuss Lehre zweimal jährlich zu Sondersitzungen zusammen und erweitert sich für diese Sitzungen um einen Vertreter aus dem Bereich Technik und Verwaltung und um zusätzliche zwei auf nun vier Studierende. Die Universität Stuttgart wird über die Verwendung der Mittel in allen Bereichen transparent informieren und diese Informationen, wie von den Studierenden gewünscht, auch im Internet bereitstellen. Bei dem gesamten Ablauf des Prozesses wird den Studierenden auf verschiedenen Ebenen Mitspracherecht eingeräumt.

  Entgegen den Berechnungen der Landesregierung nehmen wesentlich weniger Studierende als erwartet das Studiengebührendarlehen der L-Bank in Anspruch. So hat die Universität Stuttgart weniger als 500 so genannte Feststellungsbescheide erstellt, die die Voraussetzung für die Darlehensgewährung sind. Erheblich erhöht hat sich die Anzahl der Beurlaubungsanträge. Während Mitte des Wintersemesters 2006/07 825 Studierende beurlaubt waren, sind im Sommersemester 2007 bereits 1.243 Personen beurlaubt und damit von der Studiengebühr befreit. Viele Beurlaubungsanträge müssen allerdings abgelehnt werden, weil Begründung oder Nachweise nicht den Anforderungen entsprechen.

  Allein 325 Studierende wurden von den Studiengebühren befreit, weil sie Kinder bis zum achten Lebensjahr erziehen. Für die Gebührenbefreiung von Hochbegabten wird bis zum Wintersemester 2007/08 ein Konzept erarbeitet.

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Boykott und Klagen gegen Studiengebühren

Das Quorum für den Boykott gegen die Studiengebühren wurde weder von Studierenden der Universität Stuttgart noch von anderen Unis des Landes erreicht. Bis zum Stichtag am 15. Februar hatten sich in Stuttgart 1.505 Studierende daran beteiligt. Die Studiengebühren sind inzwischen von dem Treuhandkonto, das die Studierenden bei einer Anwaltskanzlei eingerichtet hatten, an die Universität überwiesen worden. Da sie somit rechtzeitig bezahlt wurden, wurde wegen der Boykottteilnahme niemand exmatrikuliert. Rückblickend betonen die Studierenden des Arbeitskreises Bildung der Studierendenvertretung Faveve und Walter Nohlen, Leiter des Dezernats für Studentische Angelegenheiten den fairen Umgang miteinander.

Bestehen bleiben weiterhin die Klagen gegen die Gebühren. Von den Studierenden der Universität Stuttgart sind dies rund 1.700, davon laufen zwei als so genannte Musterklagen. Mit ersten Entscheidungen wird im Juni gerechnet, wenn das Freiburger Verwaltungsgericht sich mit den ersten Klagen der Studierenden der dortigen Universität befasst.

 

 

 
last change: 30.06.07 / yj
Pressestelle der Universität Stuttgart