Leitfaden zur Bewerbung

Fächerkombinationen, Auswahlverfahren und Sprachnachweise: In unserem Leitfaden finden Sie alles Wissenswerte zur Bewerbung in das erste Fachsemester.

Das gesamte Bewerbungsverfahren für alle Studienbewerberinnen und Studienbewerber verläuft online, das heißt Sie müssen alle Ihre Unterlagen im Campus-Management-System C@MPUS hochladen.

Wichtig für die Bewerbung ist daher:

  • eine gültige E-Mailadresse, deren Postfach Sie regelmäßig auf Nachrichten prüfen sollten
  • Internet-Zugang und Scanner, um die notwendigen Unterlagen für Ihre Bewerbung einzuscannen und hochzuladen
  • regelmäßiges Einloggen in die jeweiligen Bewerbungsportale, um den Stand Ihrer Bewerbung und  Ihrer Priorisierungen zu überprüfen

Bitte achten Sie darauf, während Ihrer Bewerbung Ihren Namen vollständig und korrekt anzugeben!

Alle Bewerbungsverfahren laufen über das Campus-Management-System C@MPUS der Universität Stuttgart. Alle Ein-Fach-Bachelorstudiengänge mit NC aber ohne Aufnahmeprüfung nehmen außerdem am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teil. Das bedeutet, dass Sie sich in diesem Fall zusätzlich im Portal hochschulstart.de registrieren müssen.

Bevor Sie sich bewerben, empfehlen wir Ihnen die Zulassungssatzungen der Studiengänge gut durchzulesen und auf die Bewerbungstermine zu achten.

Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber (Nicht EU) ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Abitur):
Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die weder die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes noch eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel ist dies das Abitur) besitzen, bewerben sich nur über C@MPUS und nicht noch zusätzlich über DoSV. Außerdem gelten je nach Herkunftsland besondere Zugangskriterien.

Deutschkenntnisse:
Die Unterrichtssprache an der Universität Stuttgart ist Deutsch, ausgenommen sind die internationalen und die englischsprachigen Master-Programme. Für ein erfolgreiches Studium sind daher gute Deutschkenntnisse unbedingt notwendig und müssen nachgewiesen werden.

Falls Sie einen Studiengang studieren wollen, der zum Abschluss Bachelor of Arts (Kombinations-Bachelor) oder Bachelor (Lehramt) führt, müssen Sie zwei Fächer in verschiedenen Kombinationen studieren. Hier finden Sie die Kombinationsmöglichkeiten der Fächer für die verschiedenen Studiengänge:

Erläuterungen zu den Studienabschlüssen 

Es gibt verschiedene Arten von Zeugnissen, die Sie für ein Studium an der Universität Stuttgart berechtigen. Schauen Sie hier, welches Abschlusszeugnis Sie benötigen und ob Sie zusätzliche Unterlagen einreichen müssen.

Bewerben Sie sich am besten erst, wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Ihr Abiturzeugnis) erhalten haben.

Wenn Sie einen Freiwilligendienst leisten oder leisten werden, können Sie sich schon zu Beginn des Dienstes bewerben. Sollten Sie eine Zulassung erhalten, werden Sie innerhalb der nächsten zwei Bewerbungszeiträume bevorzugt vor allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern zugelassen (sogenannte Vorwegauswahl). Sollte allerdings in der Zwischenzeit eine Aufnahmeprüfung eingeführt oder geändert worden sein, müssen Sie an diesem neuen Verfahren teilnehmen. Informieren Sie sich bitte über die genaue Regelung und Vorgehensweise.

Wenn Sie bereits ein Studium in Deutschland abgeschlossen haben und sich für einen zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengang bewerben, erfolgt die Vergabe der Studienplätze im Rahmen der Quote für Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber. Sie müssen die Gründe für das Zweitstudium formlos darlegen und Ihrer Bewerbung beilegen. Ihre Begründung wird dann von einer Professorinnen- und Professorenkommission bewertet und geht mit dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums in die Auswahl mit ein. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall nur einen Zulassungsantrag je Hochschule stellen dürfen und dass möglicherweise Studiengebühren anfallen.

Wenn Sie einen Abschluss an einer Berufsakademie vor dem 1. März 2009 gemacht haben, gilt dieser als Ausbildung und nicht als Erststudium im Sinne der Hochschulvergabeverordnung.

In einigen Studiengängen müssen Sie eine Aufnahmeprüfung bestehen, außerdem unterliegen viele Studiengänge der Universität Stuttgart einer Zulassungsbeschränkung, dem sogenannten Numerus Clausus (NC). Bitte informieren Sie sich über diese Zulassungsverfahren vor Ihrer Bewerbung.

In unserer Tabelle der Bachelor-Studiengänge sind alle Zulassungsbeschränkungen und Aufnahmeprüfungen aufgeführt. Informationen erhalten Sie auch über die Kurzinfos zu den einzelnen Studiengängen.

Für die Zulassung in den Lehramts-Studiengang Sport (Bachelor und Erweiterungsmaster) müssen Sie die Sporteingangsprüfung (oder eine Befreiung von dieser) nachweisen. Beachten Sie bitte die Anmeldefrist (15. Mai)! Näheres dazu finden Sie auf der Webseite zur Sporteingangsprüfung.

Alle Studienbewerberinnen und Bewerber für einen Bachelorstudiengang müssen in Baden-Württemberg an einem Studienorientierungsverfahren teilnehmen und den Nachweis zur Einschreibung im Campus-Management-System C@MPUS hochladen. Wie dieses Orientierungsverfahren konkret aussieht, entscheiden die Hochschulen. Die an der Universität Stuttgart anerkannten Verfahren finden Sie auf der Seite Orientierungsverfahren.

Generell gilt: Bewerberinnen und Bewerber für Lehramt an Gymnasien müssen die Teilnahme an einem speziellen Orientierungstest (CCT) nachweisen. Bewerberinnen und Bewerber in allen anderen Studiengängen können zwischen verschiedenen Orientierungsverfahren wählen. Studiengangwechslerinnen und Studiengangwechsler müssen nur dann den Nachweis über ein Orientierungsverfahren nachweisen, wenn Sie sich in mindestens einem Fach ins 1. Fachsemester bewerben.

Ihren Nachweis über das Orientierungsverfahren laden Sie bei der Einschreibung hoch.

Für manche Studiengänge werden bestimmte Sprachkenntnisse vorausgesetzt. Die Informationen über die Sprachvoraussetzungen der einzelnen Studienfächer entnehmen Sie bitte den Informationsseiten der jeweiligen Studiengänge. Als Nachweis dient in der Regel das Abiturzeugnis. Eventuell erforderliche Ergänzungen müssen vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für das entsprechende Studienfach im Einzelfall anerkannt werden.

Falls Sie die geforderten Sprachkenntnisse nachträglich erwerben müssen, verlängert sich diese Frist laut Prüfungsordnung um – abhängig von der zu erwerbenden Sprache – ein bis zwei Semester. Bitte informieren Sie sich über weitere Regelungen in der Prüfungsordnung Ihres Fachs oder bei der Zentralen Studienberatung.

Deutschkenntnisse für ausländische Studierende
Die Unterrichtssprache an der Universität Stuttgart ist deutsch, ausgenommen sind die internationalen oder englischsprachigen Master-Programme. Für ein erfolgreiches Studium sind daher gute Deutschkenntnisse unbedingt notwendig. Die Universität verlangt von allen Studienbewerbern den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse.

(Vor-)Praktika

In einigen ingenieurwissenschaftlichen Bachelor-Studiengängen und bei Technikpädagogik B.Sc. ist ein Vorpraktikum Pflicht. Beim Praktikantenamt des jeweiligen Studiengangs erhalten Sie Informationen zum Inhalt und Unterstützung bei der Wahl des Vorpraktikums. Das Praktikantenamt führt außerdem die Anerkennung des Vorpraktikums durch und stellt die Bescheinigung über die Anerkennung aus. Die genauen Regelungen zu den Vorpraktika finden Sie in den Praktikumsrichtlinien und in den Prüfungsordnungen, die Sie über die Webseite des jeweiligen Studiengangs finden.

Wenn Sie

  • das Vorpraktikum noch nicht absolviert / abgeschlossen haben oder die Bescheinigung über die Anerkennung des Vorpraktikums noch nicht erhalten haben, erfolgt die Einschreibung mit der Auflage, das Vorpraktikum bis zu der in der jeweiligen Prüfungsordnung vorgegebenen Frist im Praktikantenamt nachzuweisen.
    Sollten Sie im Ausnahmefall den Nachweis nicht innerhalb der jeweiligen Frist erbringen können, müssen Sie beim Praktikantenamt eine Fristverlängerung beantragen
  • das Vorpraktikum vor Ihrem Studienbeginn absolviert und die Bescheinigung über die Anerkennung erhalten haben, laden Sie diese Bescheinigung (keine Praktikumsberichte!) bitte bei der Einschreibung hoch. Falls dies nicht möglich ist, legen Sie die Bescheinigung nach Ihrer Einschreibung bitte nochmals im Praktikantenamt vor.

Bitte beachten Sie: Manche Vorpraktika können zwar nachgereicht werden. Es ist jedoch oft schwierig, das Praktikum innerhalb der Nachreichfrist ins Studium zu integrieren. Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, das Praktikum vor Ihrem Studium zu absolvieren.

Weitere Informationen und Praktikantenämter:

Im Bereich der sogenannten Schlüsselqualifikationen, der in jedem Bachelor of Arts-Studiengang zum Pflichtprogramm gehört, kann in zahlreichen Studiengängen ein Teil der Leistungspunkte (ECTS-Credits) über ein Praktikum erworben werden. Es gibt auch einzelne Studiengänge, die ein Pflicht-Praktikum vorschreiben. Das Nähere wird durch die Prüfungsordnung des jeweiligen Hauptfachs geregelt. Ob vorgeschrieben oder nicht: Wir empfehlen Ihnen generell Praktika zu machen.

Alle Studierenden der geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächer können sich bei Fragen zum Thema Praktikum und zur Suche nach einer Praktikumsstelle an die Beratung Studium-Praktikum-Beruf wenden.

Studium-Praktikum-Beruf

Ins Bachelor-Studium ist ein Orientierungspraktikum integriert. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite zum Lehramt.

Lehramt Bachelor

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