Für Promovierende: Registrierung, Antragstellung und Einschreibung

Das Landeshochschulgesetz schreibt vor, dass alle Promovierenden registriert und immatrikuliert sein müssen. Diese Vorgaben setzt die neue Promotionsordnung um.

Um an der Universität Stuttgart promovieren zu können, müssen Sie als als Doktorandin oder Doktorand angenommen werden und sich nach der Annahme immatrikulieren.

Folgende Schritte sind zu tun:

  1. Formale Registrierung in C@MPUS (Erfassung Ihrer Daten)
  2. Abgabe der Antragsunterlagen bei GRADUS
  3. Nach erfolgter Annahme als Doktorand*in: Immatrikulation (offizielle Zugehörigkeit zur Universität Stuttgart)

Registrierung

Als Doktorand*in der Universität Stuttgart sind Sie verpflichtet, sich mit Abschluss der Promotionsvereinbarung über das Daten-Management-System C@MPUS zu registrieren. Mit der Registrierung in C@MPUS werden Ihre Stammdaten und Ihr bisheriger Studienverlauf für die Bearbeitung Ihrer Bewerbung durch GRADUS erfasst. Gleichzeitig können Sie sich über den Bearbeitungsstatus Ihres Antrags auf Annahme als Doktorand*in informieren und später Ihre Einschreibung vervollständigen.

Das Vorgehen zur Registrierung ist in der Anleitung Registrierung, Antrag auf Annahme, Einschreibung von Doktorand*innen beschrieben.

Antrag auf Annahme

Nach Ihrer Registrierung in C@MPUS ergänzen Sie bitte die Daten zu Ihrem Promotionsvorhaben und drucken den Antrag auf Annahme als Doktorand*in aus. Diesen geben Sie unterschrieben mit folgenden Dokumenten bei GRADUS ab:

  • Unterzeichnete Promotionsvereinbarung mit dazugehörigem Arbeits- und Zeitplan und den Angaben zur Ausgestaltung Ihres individuellen Qualifizierungsprogramms
  • Lebenslauf
  • Abschlussdokumente:
    • Master-Urkunde und -Zeugnis inklusive Fachnotenteil oder
    • Diplom-Urkunde und -Zeugnis oder
    • Magister-Urkunde und -Zeugnis oder
    • Urkunde und Zeugnis über das Staatsexamen

Bewerber*innen mit Abschluss an der Universität Stuttgart, können einfache Kopien beilegen.

Bewerber*innen mit Abschluss an anderen Universitäten oder Hochschulen, müssen amtlich beglaubigte Kopien einreichen.

Bewerber*innen mit ausländischem Hochschulabschluss müssen Urkunden und Zeugnisse vom Master- als auch Bachelor-Studium vorlegen. Sollten die Hochschulabschlussdokumente nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein, sind zusätzlich amtlich beglaubigte Übersetzungen aller Dokumente beizulegen. Bitte reichen Sie auch das Formular Formale Äquivalenz ausländischer Abschlüsse ein.

Die Antragsunterlagen gehen an:
Universität Stuttgart
Graduierten-Akademie GRADUS
Promovierendenmanagement
Pfaffenwaldring 5c
70569 Stuttgart

Alternativ können Sie Ihre Unterlagen auch in den großen Briefkasten vor dem Haus der Studierenden an der gleichen Adresse einwerfen.

Falls Sie nicht wissen sollten, welche Angaben im Antrag auf Annahme als Doktorand*in anzugeben sind, besprechen Sie dies bitte mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer. Sollten Sie organisatorische Fragen im Zusammenhang mit Registrierung, Antragstellung und Immatrikulation haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Simone Hawlitschek (Zuständigkeit Buchstaben: A – L) oder an Rabia Boztepe-Burgert (Zuständigkeit Buchstaben: M – Z).

Zu folgenden Zeiten finden Sprechstunden statt:
Mittwochs von 9 bis 12 Uhr
Raum 5.015
Haus der Studierenden
Pfaffenwaldring 5c

Gut zu wissen: GRADUS prüft Ihre Antragsunterlagen und leitet sie an die Fakultät weiter, in der Sie promovieren möchten. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird der für Sie zuständige Promotionsausschuss treffen. Da die Promotionsausschüsse in der Regel nur dreimal im Semester tagen, kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie Geduld: Die Fakultät wird sich bei Ihnen melden, sobald eine Entscheidung gefallen ist.

Immatrikulation

Mit Erhalt des Annahmebescheids vom Promotionsausschuss, sind Sie laut Landeshochschulgesetz dazu verpflichtet, sich einzuschreiben. Dazu müssen Sie das Annahmeschreiben in Ihrem C@MPUS-Account hochladen.

Falls für Sie keine Ausnahme vermerkt ist, wird GRADUS Ihre Einschreibung anhand des Uploads initiieren. Der Einschreibeprozess selber läuft über die Abteilung Bewerbung, Zulassung, Einschreibung (BZE) durch die Annahme des Studienplatzes. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Studiengebühren.

Als hauptberuflicher Mitarbeiter*in der Universität Stuttgart, haben Sie die Option, sich gegen die Immatrikulation zu entscheiden. Sollten Sie dies wünschen reichen Sie die Erklärung für Hauptberufliche ausgefüllt und unterschrieben beim Dezernat Personal und Recht ein.

Dieses Bild zeigt Simone  Hawlitschek

Simone Hawlitschek

 

Promovierendenmanagement (Buchstaben: A – L)

Dieses Bild zeigt Rabia Boztepe-Burgert

Rabia Boztepe-Burgert

 

Promovierendenmanagement (Buchstaben: M – Z)

 

Bewerbung, Zulassung, Einschreibung

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