Eine Krankenversicherung zu haben ist für alle Studierenden verpflichtend. Informieren Sie sich, welche Regelungen für Sie gelten und welche Versicherung empfohlen wird.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenversicherung in Ihrem Heimatland in Verbindung und lassen Sie sich beraten. Dort erhalten Sie die notwendigen Unterlagen, um sich in Deutschland medizinisch behandeln zu lassen und Ihren Versicherungsstatus gegenüber den deutschen Behörden nachzuweisen. Für EU-Bürger*innen heißt dieses Dokument Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).
Ärzte/Ärztinnen rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Es wird eine geringe Rezeptgebühr von 5-10 EUR pro Rezept erhoben.
Um sich einzuschreiben, müssen Sie Ihre Krankenversicherungsunterlagen bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse vorlegen, die dann die Universität Stuttgart elektronisch informiert. Wenn C@MPUS, das Campus Management Portal der Universität, eine Fehlermeldung anzeigt, wenden Sie sich bitte an Ihre deutsche Krankenkasse. Sie müssen keine Krankenversicherungsdokumente in C@MPUS hochladen.
Sie können sich bei jeder gesetzlichen Krankenversicherung anmelden. Die folgenden Anbieter befinden sich auf dem Campus und sind mit internationalen Studierenden und ihren Anliegen bestens vertraut:
Haben Sie vor, während oder nach Ihrem Studium in Deutschland zu arbeiten?
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag haben, müssen Sie eine deutsche Krankenversicherung abschließen. Wenden Sie sich unbedingt an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse, um sich beraten zu lassen, bevor Sie eine Stelle anfangen!
Um eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Studium in Deutschland zu erhalten und sich an der Universität einzuschreiben, müssen Sie eine deutsche Krankenversicherung abschließen. Die gesetzliche studentische Krankenversicherung kostet zwischen 125 und 150 Euro EUR/Monat und ist ihr Geld wert, da sie alle notwendigen medizinischen Behandlungen umfasst. Die Ärzte rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Es wird eine geringe Rezeptgebühr von 5-10 EUR pro Rezept erhoben.
Die folgenden Anbieter befinden sich auf dem Campus und sind mit internationalen Studierenden und ihren Anliegen bestens vertraut:
Die gesetzlichen Krankenkassen informieren die Universität automatisch über Ihren Versicherungsstatus. Wenn C@MPUS, das Campus Management Portal der Universität, eine Fehlermeldung anzeigt, wenden Sie sich bitte an Ihre deutsche Krankenkasse.
Die gesetzliche Krankenversicherung für Studierende tritt in Kraft, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland.
- Sie sind immatrikuliert.
- Ihr erstes Semester hat offiziell begonnen (1. Oktober / 1. April).
Wenn Sie früher anreisen, z. B. für einen Deutschkurs, sollten Sie eine Reisekrankenversicherung abschließen, um die Zeit zu überbrücken (siehe unten).
Bei verspäteter Ankunft, z. B. wegen Visaproblemen, werden die Versicherungsbeiträge rückwirkend zum Semesterbeginn fällig.
Sind Sie über 30 Jahre alt? Haben Sie bereits mehr als 6 Jahre studiert (in Deutschland oder im Ausland)? Ist Ihr Stipendium mit einer Krankenversicherung verbunden? Besuchen Sie unseren studienvorbereitenden Vollzeit-Deutschkurs für ein ganzes Semester? Für Sie gelten besondere Bedingungen. Für weitere Informationen und individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an das Dezernat Internationales.
Weitere Informationen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes: Krankenversicherung (DAAD).
Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekrankenversicherung für die folgenden Zwecke:
- zur Absicherung Ihrer Reise nach Deutschland.
- für die Zeit, die Sie in Deutschland verbringen, bevor Ihre studentische Krankenversicherung in Kraft tritt (siehe oben). Dies ist besonders wichtig, wenn Sie vor Semesterbeginn einen Deutschkurs besuchen!
- zur Absicherung von Reisen außerhalb Deutschlands während des Studiums.
Reisekrankenversicherungen sind bei Banken, Versicherungsgesellschaften und im Internet erhältlich. Aktuelle Preisvergleiche von deutschen Anbietern finden Sie unter dem Suchbegriff Versicherungsvergleich.
Jede*r immatrikulierte Studierende ist automatisch und kostenlos gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz gilt
- bei der Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren,
- bei anderen Aktivitäten der Universität wie Besichtigungen, Workshops, Sportkurse, Nutzung der Universitätsbibliothek,
- bei der Teilnahme an Reisen, die von der Universität organisiert werden, einschließlich Auslandsreisen,
- und bei der Teilnahme an Aktivitäten der Fachschaft oder von Stuvus.
Wenn Sie bei einer dieser Anlässe einen Unfall haben, informieren Sie bitte so schnell wie möglich das Dezernat 3 - Studium über deren Kontaktformular. Wenn Sie medizinisch behandelt werden müssen, informieren Sie bitte den Arzt oder die Ärztin, dass die Unfallkasse Baden-Württemberg für Ihren Unfall und die Behandlung aufkommt.
Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist in Deutschland nicht verpflichtend.
Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend, eine abzuschließen. Sie schützt Sie vor der Haftung für Schäden, die Sie anderen zufügen oder deren Eigentum Sie beschädigen, z. B. eine Mietwohnung, ein Labor oder Ihr Universitätsinstitut; sie deckt sogar den Verlust von Schlüsseln ab. Diese Versicherungen kosten in der Regel zwischen 30 und 80 EUR pro Jahr, je nach Ihrem Familienstand und dem enthaltenen Versicherungsschutz.
Private Haftpflichtversicherungen sind bei Banken, Versicherungsgesellschaften und im Internet erhältlich. Aktuelle Preisvergleiche von deutschen Anbietern finden Sie unter dem Suchbegriff Versicherungsvergleich.
In der Publikation "Gesundheit für alle - ein Wegweiser durch das deutsche Gesundheitssystem" des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie hilfreiche Informationen zu verschiedenen Aspekten der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Auch die deutschen gesetzlichen Krankenkassen sind eine gute Informationsquelle.
Kontakt
Dezernat Internationales
- Weitere Informationen
- +49 711 685 68566
- E-Mail schreiben
- Onlinesprechstunde: Montag & Mittwoch 10 Uhr bis 12 Uhr; offene Sprechstunde: Montag & Mittwoch 14 Uhr bis 16 Uhr und Dienstag & Donnerstag 10 Uhr bis 12 Uhr