Übergangsregelungen: GymPO I zu Lehramt mit Bachelor und Master

Wenn Sie ein Lehramtsstudium vor dem Wintersemester 2015/16 aufgenommen haben und Sie nach GymPO I (2009) studieren, gelten für Sie besondere Übergangsregelungen.

Übergangsregelungen

Die Übergangsfrist wurde im September 2021 nochmals verlängert: Die Gymnasiallehrerprüfungsordnung I (GymPO I) vom 31. Juli 2009 findet nun noch bis zum 31. Juli 2024, bei Fächerkombinationen mit Bildender Kunst oder Musik noch bis zum 31. Juli 2025 Anwendung. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass ab dem 1. August 2024 (bzw. 2025) in keinem Falle mehr Erste Staatsprüfungen nach GymPO I durchgeführt werden. Von daher empfiehlt es sich dringend, sich weit vor dem letztmöglichen Prüfungstermin (Frühjahr 2024 bzw. 2025) zu einem Prüfungstermin anzumelden, um im Falle einer Nichtzulassung, eines Nichtantritts wegen Krankheit oder des Nichtbestehens noch die Möglichkeit zu haben, die Prüfung (erneut) ein Semester später ablegen zu können.

Nach dem 31. Juli 2024 (bzw. 2025) besteht ausdrücklich weder die Möglichkeit noch ein Anspruch, eine evtl. verschobene oder zu wiederholende oder auch erstmals anzutretende Erste Staatsprüfung nach GymPO I ablegen zu können, da die rechtliche Grundlage für eine solche Prüfung ab dem 1. August 2024 (bzw. 2025) nicht mehr vorhanden ist.

Sollten Sie Ihr Lehramtsstudium nach GymPO I bis zum 31. Juli 2024 (bzw. 2025) nicht erfolgreich zum Abschluss gebracht haben, müssen Sie sich aktiv für den entsprechenden Bachelor-Studiengang (Bachelor of Arts (Lehramt)) ins höhere Fachsemester bewerben. Eine automatische Umschreibung erfolgt nicht.

 

  1. Für das Abschlussziel Lehramt an Gymnasien an der Universität Stuttgart sind ab dem Wintersemester 2015/2016 Einschreibungen in das erste Studiensemester grundsätzlich nur noch in gestufte Studiengänge mit einer Bachelor-/Master-Studienstruktur möglich.
  2. Nach Ablauf der Übergangsfristen werden Prüfungsleistungen und damit auch die Staatsprüfung unter den Bedingungen der GymPO I nach den außer Kraft getretenen Prüfungsordnungen grundsätzlich nicht mehr abgenommen.

Nach Ablauf der Übergangsfrist (2024 beziehungsweise für Fächerkombinationen mit Kunst oder Musik 2025) ist ein Studium nur noch unter den Bedingungen der Bachelor- und Master-Studienstruktur mit den hierfür eventuell erforderlichen Nachqualifikationen möglich. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig, welche Studien- und Prüfungsleistungen in der jeweiligen Prüfungsordnung verlangt werden.

Bewerberinnen und Bewerber aus Nichtlehramtsstudiengängen sowie externe Bewerberinnen und Bewerber können sich ab WS 2015/16 für die GymPO I nur noch ins höhere Fachsemester bewerben. Das bedeutet, Sie müssen für beide Hauptfächer genügend anrechenbare Leistungen haben. Beachten Sie hierzu die Hinweise auf Seite 1 im PDF-Dokument.

Die Verordnung des Kultusministeriums über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Gymnasiallehrerprüfungsordnung I – GymPO I) vom 31. Juli 2009 tritt zum 1. August 2015 außer Kraft. Gleichzeitig tritt die Rechtsverordnung des Kultusministeriums über Rahmenvorgaben für die Umstellung der allgemein bildenden Lehramtsstudiengänge an den Pädagogischen Hochschulen, den Universitäten, den Kunst- und Musikhochschulen sowie der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg auf die gestufte Studiengangstruktur mit Bachelor- und Masterabschlüssen der Lehrkräfteausbildung in Baden-Württemberg (Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge – RahmenVO-KM) in Kraft.

Beratung zum Lehramtsstudium

 

Zentrale Studienberatung

Pfaffenwaldring 5c, 70569 Stuttgart

 

Professional School of Education

Herdweg 51, 70174 Stuttgart

Zum Seitenanfang