Datenschutz

Studieninformationstag

Datenschutz-Informationen zu Film- und Fotoaufnahmen am Studieninformationstag.

Hinweise anlässlich von Foto- und Filmaufnahmen

Datenschutzrechtliche Hinweise anlässlich von Foto- und Filmaufnahmen auf der Veranstaltung „Studieninformationstag“ am 20. November 2024 an der Universität Stuttgart.

I. Informationen anlässlich der Datenerhebung

Verantwortlich im datenschutzrechtlichen Sinne:

Universität Stuttgart
Keplerstraße 7
70174 Stuttgart
Deutschland
Tel: +49 711/685-0
E-Mail

Datenschutzbeauftragter:

Universität Stuttgart
Datenschutzbeauftragter
Breitscheidstr. 2
70174 Stuttgart
Tel: +49 711 685-83687
Fax: +49 711 685-83688
E-Mail

Zweck der Datenverarbeitung und Folgen der Nichtangabe der personenbezogenen Daten

Foto- und Filmaufnahmen dienen dem Zweck der Berichterstattung über und dem Hinweis auf den „Studieninformationstag“ sowie der Öffentlichkeitsarbeit der Universität Stuttgart auf Webseiten, in den Social-Media-Kanälen und in Printpublikationen der Universität Stuttgart.

Folgende Aufnahmen können wir nach der Rechtslage grundsätzlich ohne Ihre Einwilligung anfertigen und ggf. für die Öffentlichkeitsarbeit verwenden:

Aufnahmen,

  • die Personen der Zeitgeschichte zeigen,
  • die Personen nur als Beiwerk neben Landschaften oder sonstigen Örtlichkeiten haben,
  • die Versammlungen, Aufzüge oder ähnliche Veranstaltungen und deren Charakter wiedergeben, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben.

Für alle anderen Aufnahmen werden Sie im Einzelfall um Ihre Einwilligung gebeten.

In dem Fall, in dem keine Einwilligung in diese Aufnahmen erteilt wird oder die Einwilligung widerrufen wird, entstehen keine Nachteile.

Rechtsgrundlage

Aufnahmen, die den Charakter der Veranstaltung wiedergeben (Überblicksaufnahmen):

Art. 6 Abs. 1 lit. e in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg.

Für andere Aufnahmen wird Sie die Person, die die Aufnahmen erstellt, um Ihre Einwilligung bitten:

Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO.

Empfänger

Weltweit Nutzer der Online-Kanäle und Print-Medien der Universität Stuttgart.

Darüber hinaus müssen entsprechend der archivrechtlichen Vorschriften Unterlagen vor ihrer Löschung dem Universitätsarchiv angeboten werden. Dieses entscheidet über die Übernahme von Unterlagen.

Dauer der Speicherung

Die Aufnahmen werden spätestens 10 Jahre nach der Veranstaltung gelöscht. Wurde für eine Aufnahme eine Einwilligung eingeholt, weil diese erforderlich war, wird die Aufnahme unverzüglich mit Widerruf der Einwilligung gelöscht.

Gegebenenfalls werden die Unterlagen vom zuständigen Universitätsarchiv übernommen und dort in der Regel unbegrenzt aufbewahrt.

Ihre Rechte

  • Sie haben das Recht, von der Universität Stuttgart Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten und/oder unrichtig gespeicherte Daten berichtigen zu lassen.
  • Sie haben darüber hinaus das Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung.
  • Außerdem haben Sie in dem Fall, in dem Sie eine Einwilligung gegeben haben, das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, wobei die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt wird.
  • Ebenso haben Sie in dem Fall, in dem Sie eine Einwilligung gegeben haben, das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie der Universität Stuttgart bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, wobei Sie verlangen können, dass die genannten Daten direkt an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden.

Bitte wenden Sie sich dazu jeweils an die Leitung der Hochschulkommunikation, leitung.hkom@hkom.uni-stuttgart.de, Telefon +49 (0)711 685-82297

  • Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Rechtvorschriften verstößt.

Die Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

II. Informationen über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Absatz 1 DS-GVO

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs.1 lit. e DS-GVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) erfolgt, Widerspruch einzulegen.

 

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