PDF-Version und Anlagen | Originaldokument |
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Veröffentlicht am: | 4. Mai 2021 |
Hinweis | Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit |
Satzung zur Änderung der Satzung des Exzellenzclusters „Integrative Computational Design and Construction for Architecture“ der Universität Stuttgart
Vom 26. Februar 2021
Auf Grund der §§ 8 Absatz 5 und 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 des Landeshochschulge-setzes (LHG) vom 1. April 2014 (GBl. S. 99), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17.Dezember 2020 (GBl. S. 1204) geändert worden ist, hat der Senat der Universität Stutt-gart am 17. Februar 2021 die nachfolgende Satzung zur Änderung der Satzung des Exzel-lenzclusters „Integrative Computational Design and Construction for Architecture“ der Univer-sität Stuttgart (Amtliche Bekanntmachung der Universität Stuttgart Nr. 7/2019 vom 29. Ja-nuar 2019), beschlossen.
Artikel 1
- 5 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- In Nummer 4 wird der Strichpunkt am Ende des ersten Halbsatzes durch ein Komma ersetzt. Der zweite Halbsatz „der Vorstand entscheidet über die Aufnahme, den Ver-lust oder die Aberkennung der Mitgliedschaft“ wird gestrichen.
- Nummer 5 erhält folgende Fassung:
„Neue Mitglieder können auf Antrag in den IntCDC aufgenommen werden. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme, den Verlust oder die Aberkennung der Mitgliedschaft.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in den Amtlichen Be-kanntmachungen der Universität Stuttgart in Kraft.
Stuttgart, den 26. Februar 2021
gez.
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wolfram Ressel
Rektor