PDF-Version und Anlagen | Originaldokument |
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Veröffentlicht am: | 10. Mai 2021 |
Hinweis | Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit |
Bekanntmachung
Herausgegeben im Auftrag der Wahlleitung der Universität Stuttgart
Nachfristsetzung für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahlen
vom 8. Mai 2021
Aus der Gruppe der Doktorandinnen und Doktoranden im Sinne von
§ 10 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 LHG:
- Großen Fakultätsrat der Fakultät 1
- Großen Fakultätsrat der Fakultät 6
Für die oben genannten Wahlen wurden bis zum Ablauf der Frist keine ausreichenden Wahlvorschläge eingereicht.
Wahlvorschläge aller Wählergruppen können daher zu diesen Wahlen noch bis zum 11. Mai 2021, 16.00 Uhr eingereicht werden. Gehen bis dahin keine gültigen Wahlvorschläge ein, findet insoweit keine Wahl statt.
Für Auskünfte ist die Wahlleitung zuständig:
Frau Susan Völkel
Zentrale Verwaltung
Dezernat Personal und Recht
Abteilung 43 – Recht
Geschwister-Scholl-Str. 24b
70174 Stuttgart
Telefon 0711.685-82274
Fax 0711.685-82190
Email: E-Mail an Frau Susan Völkel