Amtliche Bekanntmachung Nr. 14/2024. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart

Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung des Carl-Zeiss-Stiftung Center for Quantum Photonics – CZS Center QPhoton

Vom 29. September 2023

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Veröffentlicht am: 16. Mai 2024
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Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung des Carl-Zeiss-Stiftung Center for Quantum Photonics – CZS Center QPhoton

Vom 29. September 2023

Gemäß § 4 der Kooperationsvereinbarung zwischen der Friedrich-Schiller-Universität Jena, der Universität Stuttgart und der Universität Ulm über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Quantenphotonik vom 25. Oktober 2022 hat der Vorstand des Carl-Zeiss-Stiftung Center for Quantum Photonics in seiner Sitzung am 29. September 2023 die folgende Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung des Carl-Zeiss-Stiftung Center for Quantum Photonics - CZS Center QPhoton vom 8. Mai 2023 (Amtliche Bekanntmachung der Universität Stuttgart Nr. 10/2023 vom 12. Juni 2023) beschlossen. Das Präsidium der Universität Jena hat am 19. März 2024, das Rektorat der Universität Stuttgart am 12. März 2024 und das Präsidium der Universität Ulm am 12. März 2024 der Geschäftsordnung zugestimmt.

Artikel 1

§ 3 wird wie folgt geändert:
1. Absatz 5 erhält folgende Fassung:

„Der wissenschaftliche Beirat (Advisory Board) berät den Vorstand im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen. Der Beirat besteht aus mindestens je einer oder einem jeweils von der Universitätspräsidentin oder dem Universitätspräsidenten oder der Rektorin oder dem Rektor benannten Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler und höchstens aus je drei jeweils von der Universitätspräsidentin oder dem Universitätspräsidenten oder der Rektorin oder dem Rektor benannten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Die Mitglieder des Beirats müssen auf dem Gebiet der photonischen Quantentechnologie ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sein. Der Beirat tagt mindestens in einem Zweijahresrhythmus in einer eigenen Sitzung.“

2. Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 6 angefügt:

„Für die Verfahrensangelegenheiten der hier genannten Organe gelten im Übrigen die Regelungen der Verfahrensordnung der Universität Ulm in der jeweils geltenden Fassung.“

Artikel 2

Diese Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung tritt nach dem Beschluss des Vorstands des CZS Center QPhoton und der Zustimmung des Präsidiums der Universität Jena, des Rektorats der Universität Stuttgart und des Präsidiums der Universität Ulm am Tag nach ihrer Bekanntmachung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Stuttgart in Kraft. Die Geschäftsordnung wird auch in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm veröffentlicht.

Stuttgart, den 29. September 2023

gez.

Univ.- Prof. Dr. Tilman Pfau
Sprecher des CZS QPhoton

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