Amtliche Bekanntmachung Nr. 22/2020. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Kommission Verantwortung in der Forschung

vom 06. März 2020

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Veröffentlicht am: 12. März 2020
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Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Kommission Verantwortung in der Forschung

vom 06. März 2020

Auf Grund der §§ 8 Absatz 5 und 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 des Landeshochschulgesetzes (LHG) vom 1. April 2014 (GBl. S. 99), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. März 2018 (GBl. S. 85) geändert worden ist, hat der Senat der Universität Stuttgart am 12. Februar 2020 die nachfolgende Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Kommission Verantwortung in der Forschung vom 18. Mai 2017 (Amtliche Bekanntmachung der Universität Stuttgart Nr. 33/2017 vom 19. Mai 2017), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Satzung der Universität Stuttgart über die Neuordnung der Zusammensetzung und die Dauer von Amts-zeiten in verschiedenen Gremien der Universität Stuttgart vom 8. Januar 2020 (Amtliche Bekanntmachung der Universität Stuttgart Nr. 8/2020 vom 14. Januar 2020), beschlossen.

Artikel 1

In § 3 Absatz 1 Satz 3 wird das Wort „Vertrauenskommission“ durch das Wort „Kommission“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 15. Januar 2020 in Kraft.

Stuttgart, den 6. März 2020

gez.

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wolfram Ressel
Rektor

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