Amtliche Bekanntmachung Nr. 24/2022. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart

Fachgruppensatzung der Fachgruppe Germanistik der Studierendenschaft der Universität Stuttgart

Vom 17. Mai 2022

Als barrierefreie Version dient der Text auf dieser Seite. Die angehängten Dokumente entsprechen in der Regel der in Papierform veröffentlichten Bekanntmachung. Sie sind nicht auf Barrierefreiheit geprüft.

PDF-Version und Anlagen PDF-Fassung dieser Amtlichen Bekanntmachung
Veröffentlicht am: 30. Juni 2022
Hinweis Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit

Fachgruppensatzung der Fachgruppe Germanistik der Studierendenschaft der Universität Stuttgart

Vom 17.05.2022

Auf Grund von § 65a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 des Landeshochschulgesetzes (LHG) vom 1. April 2014 (GBl. S. 99), das zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 21. Dezember 2021 (GBl. 2022 S. 1,2) geändert worden ist, sowie § 36 und § 42 Satz 3 der Organisationssatzung der Studierendenschaft der Universität Stuttgart (OrgS) vom 19. Mai 2020 (Amtliche Bekanntmachungen der Universität Stuttgart Nr. 30/2020 vom 23. Mai 2020) hat das Studierendenparlament der Studierendenschaft der Universität Stuttgart am 08. Dezember 2021 die nachstehende Satzung beschlossen.

Das Rektorat der Universität Stuttgart hat seine Genehmigung gemäß § 65b Abs. 6 Satz 3 des Landeshochschulgesetzes (LHG) am 5. April 2022 Az.: 7625.23/5 erteilt.

Präambel

Im Folgenden wird ausschließlich die männliche und weibliche Form verwendet. Personen des dritten Geschlechts sind jedoch im gleichen Maße durch diese Satzung angesprochen.

I. Allgemeines

§ 1 Name

Der Name der Fachgruppe lautet „Fachgruppe Germanistik“, im Folgenden kurz „Fachgruppe“ genannt. Die Kurzform des Namens lautet „FG GER“.

§ 2 Mitgliedschaft

Mitglieder der Fachgruppe sind alle in einem der nachfolgenden Studiengänge an der Universität Stuttgart immatrikulierten Studierenden:

  1. Bachelor of Arts (kombiniertes Hauptfach), Germanistik,
  2. Bachelor of Arts (kombiniertes Nebenfach), Germanistik,
  3. Master of Arts, Literaturwissenschaft: Germanistik,
  4. Lehramt Gymnasium, Deutsch (GymPO),
  5. Bachelor of Arts Lehramt Deutsch,
  6. Master of Education Lehramt Deutsch,
  7. Zeitstudium (ohne Abschluss), Germanistik

§ 3 Aufgabe der Fachgruppe in der Studierendenschaft

Die Fachgruppe nimmt gemäß der Organisationssatzung die studiengangsbezogenen Studienangelegenheiten und Aufgaben im Sinne von § 65 Absatz 2 LHG auf Fachgruppenebene wahr. Die Fachgruppe regelt ihre Angelegenheiten gemäß der Organisationssatzung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Fachgruppensatzung selbst. Die Regelungen der Organisationssatzung der Studierendenschaft der Universität Stuttgart (OrgS) bleiben unberührt.

II. Fachgruppenversammlung

§ 4 Fachgruppenversammlung

(1) Die Fachgruppenversammlung nimmt die studiengangsbezogenen Studienangelegenheiten und Aufgaben im Sinne des § 65 Absatz 2 LHG auf Fachgruppenebene wahr.

(2) Jedes Mitglied der Fachgruppe hat das Recht auf Teilnahme an der Fachgruppenversammlung.

(3) Jedes Mitglied der Fachgruppe hat auf der Fachgruppenversammlung volles Antrags- und Stimmrecht.

§ 5 Sitzungen der Fachgruppenversammlung

(1) Die Fachgruppenversammlung tagt in ordentlichen Sitzungen und außerordentlichen Sitzungen.

(2) Die Fachgruppenversammlung tagt in der Regel öffentlich. Sie tagt nicht öffentlich, wenn die Vorgänge nach einem Gesetz, einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach geheim gehalten werden müssen. Auf die Nichtöffentlichkeit einer Sitzung ist in der Einladung hinzuweisen. Hierauf bezogene Aushänge sind entsprechend zu kürzen.

(3) Über die Sitzungen der Fachgruppenversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll ist den Mitgliedern der Fachgruppe zugänglich zu machen.

§ 6 Beschlussfähigkeit der Fachgruppenversammlung

Die Fachgruppenversammlung ist beschlussfähig, wenn die jeweilige Sitzung ordnungsgemäß einberufen ist und mindestens 4 Mitglieder anwesend sind.

§ 7 Ordentliche Sitzungen

(1) Während der Vorlesungszeit finden ordentliche Sitzungen regelmäßig statt; während der vorlesungsfreien Zeit nach Bedarf. Die Termine werden vom Fachgruppensprecher oder der Fachgruppensprecherin bzw. seinem oder ihrem Vertreter oder Vertreterin dementsprechend festgelegt und mit einfacher Mehrheit bestätigt.

(2) Bei Beschlussunfähigkeit kann die Fachgruppensprecherin oder der Fachgruppensprecher bzw. ihre oder seine Vertreterin oder Vertreter einen Alternativtermin vorschlagen.

(3) Der Fachgruppensprecher oder die Fachgruppensprecherin lädt zu Sitzungen mindestens 3 Tage vor dem Sitzungstermin ein.

(4) Die Sitzungsleitung wird durch die Fachgruppensprecherin oder den Fachgruppensprecher bzw. bei ihrer oder seiner Abwesenheit durch die stellvertretende Fachgruppensprecherin oder den stellvertretenden Fachgruppensprecher durchgeführt. Die Sitzungsleitung eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen.

(5) Die Tagesordnung wird zu Beginn der Sitzung aufgestellt.

§ 8 Außerordentliche Sitzungen

(1) Außerordentliche Sitzungen finden mindestens einmal pro Semester während der Vorlesungszeit statt.

(2) Eine außerordentliche Sitzung wird durch den Fachgruppensprecher oder die Fachgruppensprecherin bei Bedarf einberufen; Bedarf besteht insbesondere zur Bestimmung der Fachgruppenleitung und zum Beschluss von Anträgen, die auf Grund der Fachgruppensatzung oder der Verfahrensregelung nur auf einer außerordentlichen Sitzung beschlossen werden können.

(3) Der Fachgruppensprecher oder die Fachgruppensprecherin lädt mindestens 7 Tage vor einer außerordentlichen Sitzung zu dieser ein. Falls auf der außerordentlichen Sitzung über Kandidaturen abgestimmt werden soll, so ist in der Einladung darauf hinzuweisen und zur Erklärung der Kandidatur bis spätestens 4 Tage vor der Sitzung aufzurufen. Die Erklärung der Kandidatur erfolgt als formlose Mitteilung an die Fachgruppenleitung.

(4) Der Fachgruppensprecher oder die Fachgruppensprecherin macht mindestens 3 Tage vor einer außerordentlichen Sitzung die Tagesordnung bekannt. Enthält die Tagesordnung Abstimmungen über Kandidaturen, so ist eine Kandidierendenliste ebenfalls bekannt zu machen.

§ 9 Beschlüsse der Fachgruppenversammlung

(1) Beschlüsse werden, sofern nichts Anderes bestimmt ist, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Auf Antrag eines Mitglieds der Fachgruppe erfolgt eine geheime Abstimmung.

(2) Für einen Antrag zur Änderung der Fachgruppensatzung an das Studierendenparlament ist eine Mehrheit von Zweidritteln der in der Fachgruppenversammlung anwesenden Mitglieder der Fachgruppe erforderlich.

§ 10 Verfahrensregelung

(1) Die Fachgruppenversammlung kann eine Verfahrensregelung zur Regelung des Verfahrens bei Sitzungen der Fachgruppenversammlung beschließen.

Darüber hinaus kann die Verfahrensregelung Regelungen zu weiteren Vorgängen im Rahmen der Fachgruppenarbeit enthalten.

(2) Die Verfahrensregelung trifft insbesondere Regelungen über

  1. die Terminierung der Sitzungen,
  2. die Einberufung der Sitzungen,
  3. Form der Einladung,
  4. die Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung,
  5. die Aufstellung der Tagesordnung,
  6. das Verfahren bei Sitzungen,
  7. die Frist zur Einreichung eines Antrages nach Absatz 5 und
  8. das Protokoll.

(3) Die Verfahrensregelung ist an die Regelungen der Organisationssatzung und Fachgruppensatzung gebunden.

(4) Die Verfahrensregelung kann nur auf einer außerordentlichen Sitzung beschlossen, geändert oder neugefasst werden. Hierfür ist eine absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

(5) Ein Antrag auf Änderung oder Neufassung der Verfahrensregelung muss schriftlich ausgearbeitet und mit einer Erläuterung versehen bei der Fachgruppenleitung eingereicht werden.

III. Fachgruppenleitung und sonstige Funktionsträgerinnen und Funktionsträger

§ 11 Zusammensetzung, Bestimmung, Amtszeiten der Fachgruppenleitung

(1) Die Fachgruppenleitung besteht aus

  1. Dem Fachgruppensprecher oder der Fachgruppensprecherin,
  2. dem ersten stellvertretenden Fachgruppensprecher oder der ersten stellvertretenden Fachgruppensprecherin,
  3. dem zweiten stellvertretenden Fachgruppensprecher oder stellvertretenden Fachgruppensprecherin,
  4. dem oder der Finanzbeauftragten sowie
  5. dem oder der stellvertretenden Finanzbeauftragten.

(2) Ämter der Fachgruppenleitung können nicht in Personalunion wahrgenommen werden.

(3) Die Mitglieder der Fachgruppenleitung können nur auf einer außerordentlichen Sitzung der Fachgruppenversammlung bestimmt werden. Die Bestimmung erfolgt in geheimer Abstimmung.

(4) Die Amtszeit der Mitglieder der Fachgruppenleitung beträgt ein Semester. Sie beginnt im Wintersemester in der Regel am 1. Oktober und endet in der Regel am 31. März und beginnt im Sommersemester in der Regel am 1. April und endet in der Regel am 30. September. Gibt es zum Ende einer Amtszeit noch keine Nachfolger bleibt die Fachgruppenleitung bis zur Wahl einer neuen Leitung kommissarisch im Amt.

§ 12 Aufgaben der Fachgruppenleitung

Die Fachgruppenleitung verwaltet die Belange der Fachgruppe nach Maßgabe der Beschlüsse der Fachgruppenversammlung. Dies beinhaltet insbesondere

(1) die Umsetzung der Beschlüsse der Fachgruppenversammlung, sofern hierzu kein anderer Funktionsträger oder Funktionsträgerin bestimmt wurde sowie

(2) die Weiterleitung der Anträge der Fachgruppenversammlung an Organe, Gremien und Gruppen der Studierendenschaft.

§ 13 Weitere Funktionsträger oder Funktionsträgerinnen

Die Fachgruppenversammlung kann weitere Funktionsträger oder Funktionsträgerinnen dauerhaft oder befristet zur Erfüllung von Beschlüssen der Fachgruppenversammlung bestimmen.

IV. Schlussbestimmungen

§ 14 Elektronische Kommunikation

Die elektronische Übermittlung von Dokumenten oder Erklärungen sowie schriftliche Erklärungen in elektronischer Form sind unter Beachtung des Datenschutzes zugelassen und der Schriftform gleichgestellt.

§ 15 Zusammenarbeit mit Vereinen

Die Fachgruppe kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit Vereinen zusammenarbeiten.

§ 16 Inkrafttreten

Diese Fachgruppensatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Stuttgart in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fachgruppensatzung der Fachgruppe Germanistik vom 16. Januar 2014 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 16/2014 vom 17. Januar 2014) außer Kraft.

Stuttgart, den 17.05.2022

Sebastian Dallinger
Präsident der Studierendenschaft
der Universität Stuttgart

Zum Seitenanfang