Amtliche Bekanntmachung Nr. 27/2024. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart

Dritte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Bachelorstudiengang Materialwissenschaften

Vom 08. Juli 2024

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Veröffentlicht am: 22. Juli 2024
Hinweis Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit

Dritte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Bachelorstudiengang Materialwissenschaften

Vom 08. Juli 2024

Aufgrund von § 19 Abs. 1 Nr. 9 und § 32 Abs. 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl. 2005, S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBl. S. 26) hat der Senat der Universität Stuttgart am 15. Mai 2024 die nachstehende Dritte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Materialwissenschaften vom 05. August 2016 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 54/2016), zuletzt geändert durch Satzung vom 11. Juli 2022 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 47/2022) beschlossen.

Der Rektor der Universität Stuttgart hat dieser Satzung gemäß § 32 Abs. 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes am 08. Juli 2024 Az. 7831.176-M-03 zugestimmt.

Artikel 1

1. Die Anlage Übersicht über die Modulprüfungen wird wie folgt gefasst:

„Anlage: Übersicht über die Modulprüfungen

Nr.

Modul

Pflicht/

Wahl

(1)

Semester(2)

Studien-leistung

(1)

Prüfung/Dauer

(1,3,4)

ECTS-Credits

Wichtung in der Endnote

1

2

3

4

5

6

Basismodule

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1

Höhere Mathematik 1 für Ingenieur-studiengänge

P

X

 

 

 

 

 

V

PL

           9

      9/156

1.2

Höhere Mathematik 2 für Ingenieur-studiengänge

P

 

X

 

 

 

 

V

PL

9

9/156

2

Höhere Mathematik III

P

 

 

X

 

 

 

V

PL

9

9/156

3

Einführung in die Chemie mit laborpraktischen Übungen

P

X

X

 

 

 

 

V, USL

PL

15

15/156

4

Theoretische Chemie

P

 

 

X

 

 

 

V

PL

6

6/156

5

Physikalische Chemie

P

 

 

 

X

 

 

V

PL

9

9/156

6

Einführung in die Physik

P

X

X

 

 

 

 

 

PL

12

12/156

7

Physikalisches Praktikum

P

 

 

X

 

 

 

USL

 

3

0

8

Molekül- und Festkörperphysik

P

 

 

 

 

X

 

V

PL

6

6/156

9

Statistische Thermodynamik

P

 

 

 

 

X

 

V

PL

6

6/156

 

 

10

Numerische Grundlagen mit Python

 

 

 

 

X

 

 

V, BSL

 

3

3/156

Kernmodule

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

11

Einführung in die Materialwissenschaft I(5)

P

X

 

 

 

 

 

V

PL

 6

 6/156

12

Einführung in die Materialwissenschaft II

P

 

X

 

 

 

 

BSL

USL

 

9

9/156

13

Physikalische Materialeigenschaften

P

 

 

X

 

(X)

 

V

PL

6

6/156

14

Keramische Werkstoffe

P

 

 

 

X

 

 

V

PL

6

6/156

15

Praktikum Materialwissenschaft

P

 

 

X

X

 

 

USL

 

9

0

16

Organische und makromolekulare Chemie

 

 

 

X

X

 

 

V

PL

(2 Teil-prüfungen)

9

9/156

17

Computergestützte Materialwissenschaft

P

 

 

 

 

X

 

V

PL

6

6/156

18

Strukturanalyse und Mikroskopie

P

 

 

(X)

 

X

 

V

PL

6

6/156

19

Von Grundlagen zu aktueller Forschung der Materialwissenschaft

P

 

 

 

 

X

X

V

PL

6

18/156

Schlüsselqualifikation B(7) (fachaffin)

12

0

20

Auswahl aus SQ-Katalog (fachaffin)

WP

 

 

 

 

X

X

USL

 

3

0

BSL

21

Auswahl aus SQ-Katalog (fachaffin)

WP

 

 

 

 

X

X

USL

 

6

0

BSL

22

 

 

 

 

 

 

Auswahl aus SQ-Katalog (fachaffin)

WP

 

 

 

 

X

X

USL

 

9

0

BSL

Schlüsselqualifikation C(8) (fachübergreifend)

6

0

22

Auswahl aus SQ-Katalog

(fachübergreifend)

 

 

 

 

 

X

X

USL

 

6

0

23

Auswahl aus SQ-Katalog

(fachübergreifend)

 

 

 

 

 

X

X

USL

 

3

0

Bachelorarbeit

 

24

Bachelorarbeit

P

 

 

 

 

 

X

V

PL

12

12/156

 

Erläuterungen:

1. Erläuterung der Abkürzungen:

  • P = Pflichtmodul; WP = Wahlpflichtmodul; W = Wahlmodul
  • V = Prüfungsvorleistung; USL = unbenotete Studienleistung; BSL = benotete Studienleistung;
  • PL= Modulprüfungsleistung; S = schriftliche Modulprüfung; M = mündliche Modulprüfung;
  • LBP= lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung

2. Die Semester, in denen das Modul abgelegt werden soll, sind durch ein „x“ gekennzeichnet. Es handelt sich um Empfehlungen. Der individuelle Studienverlauf kann abweichen.

3. Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ nur „PL“ angegeben bzw. die Dauer der Prüfung nicht geregelt, so sind Art und Umfang der Prüfung im Modulhandbuch geregelt.

4. Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ „LBP“ angegeben, werden Art und Umfang der Prüfung durch den Lehrenden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.

5. Die Prüfung zu Modul Nr. 10 entspricht der Orientierungsprüfung. Zum Bestehen der Prüfung stehen nur zwei Versuche zur Verfügung. Die Prüfung muss bis zum Ende des 3. Semesters erfolgreich abgelegt werden.

6. Es sind Module im Umfang von 12 ECTS-Credits aus einem Katalog für fachaffine SQ (Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften) erfolgreich zu absolvieren. Die wählbaren Module sind dem Modulhandbuch zu entnehmen.

7. Aus dem Katalog der Universität Stuttgart für Allgemeine Schlüsselqualifikationen sind Module im Umfang von 6 ECTS-Credits erfolgreich zu absolvieren.“

Artikel 2

(1) Diese Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2024 in Kraft.

(2) Die geänderte Fassung der Prüfungsordnung gilt erstmals für Studierende, die zum Wintersemester 2024/25 in den Bachelorstudiengang Materialwissenschaft eingeschrieben werden. Studierende, die bereits vor diesem Zeitpunkt im Bachelorstudiengang Materialwissenschaft eingeschrieben waren, können auf schriftlichen und unwiderruflichen Antrag beim Prüfungsamt in die geänderte Fassung der Prüfungsordnung wechseln. Der Antrag ist bis zum 31. Oktober 2024 zu stellen. Im Falle eines Wechsels in die geänderte Prüfungsordnung werden Fehlversuche in dem bisherigen Modul „Höhere Mathematik 1/2 für Ingenieurstudiengänge“ entsprechend auf die neuen Module „Höhere Mathematik 1 für Ingenieurstudiengänge“ und „Höhere Mathematik 2 für Ingenieurstudiengänge“ angerechnet.

(3) Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieser Änderungssatzung aufgenommen haben, können ihr Studium nach der bisher gültigen Prüfungsordnung abschließen, längstens jedoch bis zum 30. September 2028. Prüfungen im bisherigen Modul „Höhere Mathematik 1/2 für Ingenieurstudiengänge“ werden in diesem Fall nur noch bis zum 30.09.2026 angeboten. Danach können nur noch Prüfungen in den beiden neuen Modulen „Höhere Mathematik 1 für Ingenieurstudiengänge“ und „Höhere Mathematik 2 für Ingenieurstudiengänge“ abgelegt werden, Abs. 2 Satz 4 gilt in diesem Fall entsprechend. Bei Studierenden, die nach Anrechnung der Fehlversuche aus dem bisherigen Modul für das Bestehen der Module „Höhere Mathematik 1 für Ingenieurstudiengänge“ und „Höhere Mathematik 2 für Ingenieurstudiengänge“ jeweils eine Zweitwiederholungsprüfung benötigen, erhöht sich die Anzahl der möglichen Zweitwiederholungsprüfungen um einen Fall.

Stuttgart, den 08. Juli 2024

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wolfram Ressel
(Rektor)

 

 

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