Amtliche Bekanntmachung Nr. 29/2024. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart

Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Bauphysik und Umweltgerechtes Bauen

Vom 08. Juli 2024

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Veröffentlicht am: 22. Juli 2024
Hinweis Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit

Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Bauphysik und Umweltgerechtes Bauen

Vom 08. Juli 2024

Aufgrund von §§ 19 Abs. 1 Nr. 9 und 32 Abs. 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl. 2005, S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBl. S. 26) hat der Senat der Universität Stuttgart am 14. Februar 2024 die nachstehende Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Bauphysik und Umweltgerechtes Bauen vom 01. Juli 2022 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 34/2022) beschlossen.

Der Rektor der Universität Stuttgart hat dieser Satzung gemäß § 32 Abs. 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes am 08. Juli 2024, Az. 7831.175-B-01 zugestimmt.

Artikel 1

1. § 8a Abs. 3 Nr. 4 wird wie folgt gefasst:

„4. im Falles eines Vertiefungsmoduls
a) die entsprechende Vertiefungsrichtung gewählt hat oder
b) die Voraussetzungen für die Belegung von Zusatzmodulen nach § 22 Abs. 2 erfüllt.“

2. In § 22 wird folgender Absatz 2 angefügt:

„(2) In der Masterprüfung können mit Genehmigung der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person zusätzlich zu den vorgeschriebenen Modulen bis zu 2 Vertiefungsmodule aus der nicht gewählten Vertiefungsrichtung belegt werden (Zusatzmodule). Auf Antrag der zu prüfenden Person ist das Ergebnis dieser Prüfungen in das Zeugnis mit aufzunehmen. Es wird jedoch bei der Festsetzung der Gesamtnote nicht berücksichtigt.“

3. In der Anlage 1 „Übersicht über die Modulprüfungen, Pflichtmodule“ wird das Modul Nr. 1 wie folgt gefasst:

Nr.

Modul

Modulteilprüfung

Pflicht/

Vertief-ung

Semester

Studien-leistung

Prüfung

ECTS- Credits

1

2

3

4

 

 

 

1

Bauphysik, Energie und Technik

 

P

X

 

 

 

V

S

9

 

4. In der Anlage 2 „Übersicht über die Modulprüfungen, Vertiefungsmodule Bauphysik“ werden die Module Nr. 11 und Nr. 14 wie folgt gefasst:

Nr.

Modul

Modulteilprüfung

Pflicht/

Vertief-ung

Semester

Studien-leistung

Prüfung

ECTS- Credits

1

2

3

4

 

 

 

11

Anwendung in der Bauphysik

 

VM

 

X

 

 

-

 

6

 

 

Anwendung GEG

 

 

 

 

 

V

M

3

 

 

Brandschutz

 

 

 

 

 

 

M

3

14

Sondergebiete der Bauphysik

 

VM

 

 

X

 

USL

 

6

 

5. In der Anlage 3 „Übersicht über die Modulprüfungen, Vertiefungsmodule Umweltgerechtes Bauen“ werden die Module Nr. 21, Nr. 22 und Nr. 24 wie folgt gefasst:

Nr.

Modul

Modulteilprüfung

Pflicht/

Vertief-ung

Semester

Studien-leistung

Prüfung

ECTS- Credits

1

2

3

4

 

 

 

21

Partizipation

 

VM

 

X

 

 

-

S

6

22

Baukultur

 

VM

 

X

 

 

-

S

6

24

Sondergebiete der Bauphysik

 

VM

 

 

X

 

USL

 

6

 

Artikel 2

(1) Diese Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2024 in Kraft.

(2) Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieser Satzung aufgenommen haben, können ihr Studium nach der bisher gültigen Prüfungsordnung abschließen, längstens jedoch bis zum 30. September 2027. Sie können auf schriftlichen und unwiderruflichen Antrag beim Prüfungsamt des Studiengangs in die geänderte Fassung der Prüfungsordnung wechseln. Der Antrag ist bis zum 31. Oktober 2024 zu stellen.

(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 gelten die Änderungen in Artikel 1 Nr. 1 und Nr. 2 auch für Studierende, die ihr Studium nach der bisher gültigen Prüfungsordnung abschließen.

Stuttgart, den 08. Juli 2024

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wolfram Ressel
(Rektor)

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