Amtliche Bekanntmachung Nr. 31/2023. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart

Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den deutsch-französischen Masterstudiengang Empirische Politik- und Sozialforschung

Vom 19. Juli 2023

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Veröffentlicht am: 9. August 2023
Hinweis Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit

Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den deutsch-französischen Masterstudiengang Empirische Politik- und Sozialforschung

Vom 19. Juli 2023

Aufgrund von §§ 19 Abs. 1 Nr. 9 und 32 Abs. 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl. 2005, S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBl. S. 26) hat der Senat der Universität Stuttgart am 15. Februar 2023 die nachstehende Zweite Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den deutsch-französischen Masterstudiengang Empirische Politik- und Sozialforschung vom 10. Juli 2020 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 40/2020), zuletzt geändert durch Satzung vom 11. Juli 2022 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 44/2022) beschlossen.

Der Rektor der Universität Stuttgart hat dieser Satzung gemäß § 32 Abs. 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes am 19. Juli 2023, Az. 7831.175-1 zugestimmt.

Artikel 1

1. § 24 Abs. 8 wird wie folgt gefasst:

„(8) Bestandteil der Masterarbeit ist ein Vortrag von 20-30 Minuten Dauer über deren Inhalt.“

2. Die Anlage 1 „Übersicht über die Modulprüfungen im praxisorientierten Profil“ wird wie folgt gefasst:
„Anlage 1: Übersicht über die Modulprüfungen im praxisorientierten Profil

Nr.

Modul

Pflicht/

Wahl

Semester

Studien-leistung

Prüfung/Dauer

ECTS- Credits

1

2

3

4

Spezialisierungsbereich A: Es ist eines der Module zu wählen

12

1

Politikwissenschaftliches Projektseminar

WP

X

X

 

 

USL

PL

12

2

Soziologisches Projektseminar

WP

X

X

 

 

USL

PL

12

Vertiefungsmodul DF

12

3

Deutschland und Frankreich in Europa

P

X

 

 

 

USL

PL

12

Vertiefungsbereich: Es sind drei der Module zu wählen

36

4

Statistische Modellbildung

WP

X

 

 

 

USL

PL

12

5

Grundlagen der Computational Social Science

WP

X

 

 

 

USL

PL

12

6

Qualitative Methoden und Mixed Methods

WP

 

X

 

 

USL

PL

12

7

Text- und Netzwerkanalyse

WP

 

X

 

 

USL

PL

12

8

Grundlagen der Demokratieforschung

WP

X

 

 

 

USL

PL

12

9

Demokratisierung und Autokratisierung

WP

X

 

 

 

USL

PL

12

10

Risiko-, Umwelt- und Techniksoziologie

 

WP

X

 

 

 

USL

PL

12

11

Arbeit, Organisation und Innovation

WP

 

X

 

 

USL

PL

12

12

Internationale und europäische Ordnungen

WP

 

X

 

 

USL

PL

12

13

Transformationen in Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft

WP

 

X

 

 

USL

PL

12

14

Innovative Demokratie

WP

 

X

 

 

USL

PL

12

 

Erläuterungen:

  1. Erläuterung der Abkürzungen:
    • P = Pflichtmodul; WP = Wahlpflichtmodul
    • V = Vorleistung; USL = unbenotete Studienleistung;
    • PL= Prüfungsleistung; S = schriftliche Prüfung; M = mündliche Prüfung;
    • LBP = lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung
  2. Die Semester, in denen das Modul abgelegt werden soll, sind durch ein „x“ gekennzeichnet.
  3. Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ nur „PL“ angegeben bzw. die Dauer der Prüfung nicht geregelt, so sind Art und Umfang der Prüfung im Modulhandbuch geregelt.
  4. Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ „LBP“ angegeben, werden Art und Umfang der Prüfung durch den Lehrenden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.“

3. Die Anlage 2 „Übersicht über die Modulprüfungen im forschungsorientierten Profil“ wird wie folgt gefasst:

„Anlage 2: Übersicht über die Modulprüfungen im forschungsorientierten Profil

Nr.

Modul

Pflicht/

Wahl

Semester

Studien-leistung

Prüfung/Dauer

ECTS- Credits

1

2

3

4

Spezialisierungsbereich A: Es ist eines der Module zu wählen

12

1

Politikwissenschaftliches Projektseminar

WP

X

X

 

 

USL

PL

12

2

Soziologisches Projektseminar

WP

X

X

 

 

USL

PL

12

Vertiefungsmodul DF

12

3

Deutschland und Frankreich in Europa

P

X

 

 

 

USL

PL

12

Spezialisierungsbereich B

6

4

Praktikum Empirische Politik- und Sozialforschung

P

 

 

X

 

USL

 

6

Vertiefungsmodule: Es sind insgesamt fünf der Vertiefungsmodule A und B zu wählen. Dabei muss mindestens ein Modul aus dem Bereich Vertiefungsmodule A gewählt werden.

36

Vertiefungsmodule A

12 bis 36

5

Statistische Modellbildung

WP

X

 

X

 

USL

PL

12

6

Grundlagen der Computational Social Science

WP

X

 

X

 

USL

PL

12

7

Qualitative Methoden und Mixed Methods

WP

 

X

 

 

USL

PL

12

8

Text- und Netzwerkanalyse

WP

 

X

 

 

USL

PL

12

 

 

Vertiefungsmodule B

12 bis 36

9

Grundlagen der Demokratieforschung

WP

X

 

X

 

USL

PL

12

10

Demokratisierung und Autokratisierung

WP

X

 

X

 

USL

PL

12

11

Risiko-, Umwelt- und Techniksoziologie

 

WP

X

 

X

 

USL

PL

12

12

Arbeit, Organisation und Innovation

WP

 

X

 

 

USL

PL

12

13

Internationale und europäische Ordnungen

WP

 

X

 

 

USL

PL

12

14

Transformationen in Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft

WP

 

X

 

 

USL

PL

12

15

Innovative Demokratie

WP

 

X

 

 

USL

PL

12

Masterarbeit

30

19

Masterarbeit

P

 

 

 

X

 

PL

30

 

Erläuterungen:

  1. Erläuterung der Abkürzungen:
    • P = Pflichtmodul; WP = Wahlpflichtmodul
    • V = Vorleistung; USL = unbenotete Studienleistung;
    • PL= Prüfungsleistung; S = schriftliche Prüfung; M = mündliche Prüfung;
    • LBP = lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung
  2. Die Semester, in denen das Modul abgelegt werden soll, sind durch ein „x“ gekennzeichnet.
  3. Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ nur „PL“ angegeben bzw. die Dauer der Prüfung nicht geregelt, so sind Art und Umfang der Prüfung im Modulhandbuch geregelt.
  4. Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ „LBP“ angegeben, werden Art und Umfang der Prüfung durch den Lehrenden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.“

Artikel 2

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(1) Diese Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2023 in Kraft

(2) Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieser Änderungssatzung aufgenommen haben, können ihr Studium nach der bisher gültigen Prüfungsordnung abschließen, längstens jedoch bis zum 30. September 2026.

(3) Studierende, die bereits vor Inkrafttreten dieser Änderungssatzung im deutsch-französischen Masterstudiengang Empirische Politik- und Sozialforschung eingeschrieben waren, können auf schriftlichen und unwiderruflichen Antrag beim Prüfungsamt in die geänderte Fassung der Prüfungsordnung wechseln. Der Antrag ist bis zum 31. Oktober 2023 zu stellen.

Stuttgart, den 19. Juli 2023

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wolfram Ressel
(Rektor)

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