PDF-Version und Anlagen | PDF-Fassung dieser Amtlichen Bekanntmachung |
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Veröffentlicht am: | 30. Juli 2024 |
Hinweis | Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit |
Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik
Vom 15. Juli 2024
Aufgrund von §§ 19 Abs. 1 Nr. 9 und 32 Abs. 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl. 2005, S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBl. 2023 S. 26) hat der Senat der Universität Stuttgart 15. Juli 2024 die nachstehende Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik vom 01. Juli 2022 (Amtliche Bekanntmachung Nr.36/2022) beschlossen.
Der Rektor der Universität Stuttgart hat dieser Satzung gemäß § 32 Abs. 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes am 15. Juli 2024, Az. 7831.175-W-03 zugestimmt.
Artikel 1
1. Die Anlage „Übersicht über die Modulprüfungen“ wird wie folgt gefasst:
„Anlage: Übersicht über die Modulprüfungen
Nr. |
Modul |
Pflicht/ |
Semester |
Studien-leistung |
Prüfung/ |
ECTS- Credits |
|||
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1 |
2 |
3 |
4 |
||||||
1 |
Forschungsmethoden in der Wirtschaftsinformatik |
P |
x |
USL-V |
PL |
6 |
|||
2 |
Katalog Wirtschaftsinformatik |
WP |
x |
x |
x |
PL |
6 |
||
USL-V |
PL |
||||||||
BSL |
PL |
||||||||
LBP |
|||||||||
3 |
Katalog Seminar Wirtschaftsinformatik |
WP |
x |
x |
LBP |
6 |
|||
4 |
Katalog Betriebswirtschaftslehre |
WP |
x |
x |
x |
PL |
6 |
||
USL-V |
PL |
||||||||
BSL |
PL |
||||||||
LBP |
|||||||||
5 |
Katalog Spezialisierung Software Engineering |
WP |
x |
x |
x |
PL |
6 |
||
USL-V |
PL |
||||||||
BSL |
PL |
||||||||
LBP |
|||||||||
6 |
Katalog MINF Informatik |
WP |
x |
x |
x |
USL |
3 |
||
BSL |
|||||||||
PL |
6 |
||||||||
USL-V |
PL |
||||||||
BSL |
PL |
||||||||
LBP |
|||||||||
PL |
9 |
||||||||
USL-V |
PL |
||||||||
BSL |
PL |
||||||||
LBP |
|||||||||
LBP |
12 |
||||||||
7 |
Ergänzende Spezialisierungsmodule |
W |
x |
x |
USL |
3 |
|||
BSL |
|||||||||
PL |
6 |
||||||||
USL-V |
PL |
||||||||
BSL |
PL |
||||||||
LBP |
|||||||||
PL |
9 |
||||||||
USL-V |
PL |
||||||||
BSL |
PL |
||||||||
LBP |
|||||||||
LBP |
12 |
||||||||
8 |
Masterarbeit |
P |
x |
PL |
30 |
Erläuterungen:
- Erläuterung der Abkürzungen:
- P = Pflichtmodul; WP= Wahlpflichtmodul; W = Wahlmodul
- V = Prüfungsvorleistung; USL = unbenotete Studienleistung; BSL = benotete Studienleistung
- PL= Modulprüfung; S = schriftliche Modulprüfung; M = mündliche Modulprüfung;
- LBP = lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung
- Die Semester, in denen das Modul abgelegt werden soll, sind durch ein „x“ gekennzeichnet.
- Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ nur „PL“ angegeben bzw. die Dauer der Prüfung nicht geregelt, so sind Art und Umfang der Prüfung im Modulhandbuch geregelt.
- Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ „LBP“ angegeben, werden Art und Umfang der Prüfung durch den Lehrenden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.
Ausführungsbestimmungen:
Bei der Auswahl der Wahl- und Wahlpflichtmodule sind die nachfolgenden Regelungen zu beachten:
Nr. 2: Aus dem Katalog Wirtschaftsinformatik sind unter Berücksichtigung von § 5 Abs. 3 Module im Umfang von 18 ECTS-Credits erfolgreich zu absolvieren. Die wählbaren Module sind im Modulhandbuch geregelt.
Nr. 3: Aus dem Katalog Seminar Wirtschaftsinformatik ist unter Berücksichtigung von § 5 Abs. 3 ein Modul im Umfang von 6 ECTS-Credits erfolgreich zu absolvieren. Die wählbaren Module sind im Modulhandbuch geregelt.
Nr. 4: Aus dem Katalog Betriebswirtschaftslehre sind unter Berücksichtigung von § 5 Abs. 3 Module im Umfang von 12 ECTS-Credits erfolgreich zu absolvieren. Die wählbaren Module sind im Modulhandbuch geregelt.
Nr. 5: Aus dem Katalog Spezialisierung Software Engineering ist unter Berücksichtigung von § 5 Abs. 3 ein Modul im Umfang von 6 ECTS-Credits erfolgreich zu absolvieren. Die wählbaren Module sind im Modulhandbuch geregelt.
Nr. 6: Aus dem Katalog MINF Informatik sind unter Berücksichtigung von § 5 Abs. 3 Module im Umfang von 18 ECTS-Credits erfolgreich zu absolvieren. Die wählbaren Module sind im Modulhandbuch geregelt. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag genehmigen, dass bis zu 12 ECTS-Credits dieser Module durch Module aus dem Bachelorstudiengang Informatik ersetzt werden. Art und Umfang der zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen richten sich in diesem Fall nach der Prüfungsordnung und dem Modulhandbuch für den Bachelorstudiengang Informatik. Module, die bereits im Bachelorstudiengang absolviert wurden, können nicht gewählt werden. Die genauen Ausführungsbestimmungen werden vom Prüfungsausschuss bekannt gegeben.
Nr. 7: Es sind unter Berücksichtigung von § 5 Abs. 3 ergänzende Spezialisierungsmodule im Umfang von insgesamt 24 ECTS-Credits erfolgreich zu absolvieren. Hierfür können Module aus dem Katalog Wirtschaftsinformatik (Nr. 2), aus dem Katalog Betriebswirtschaftslehre (Nr. 4), aus dem Katalog MINF Informatik (Nr. 6) sowie weitere im Modulhandbuch ausgewiesene Module gewählt werden. Es können auch Module im Umfang von 12 ECTS-Credits aus anderen Studiengängen gewählt werden. Diese sind dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen. In diesem Fall richten sich Art und Umfang der zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen nach der Prüfungsordnung und dem Modulhandbuch des Studiengangs, dem die Module zugeordnet sind.“
Artikel 2
Inkrafttreten
(1) Diese Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2024 in Kraft.
Stuttgart, den 15. Juli 2024
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wolfram Ressel
(Rektor)