Amtliche Bekanntmachung Nr. 42/2022. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart

Dritte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart in den Masterstudiengängen für das gymnasiale Lehramt mit dem akademischen Abschluss Master of Education (M.Ed.) und den Erweiterungsmasterstudiengängen für das gymnasiale Lehramt mit dem akademischen Abschluss Master of Education (M.Ed.) (Besonderer Teil)

Vom 11. Juli 2022

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Veröffentlicht am: 25. Juli 2022
Hinweis Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit

Dritte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart in den Masterstudiengängen für das gymnasiale Lehramt mit dem akademischen Abschluss Master of Education (M.Ed.) und den Erweiterungsmasterstudiengängen für das gymnasiale Lehramt mit dem akademischen Abschluss Master of Education (M.Ed.) (Besonderer Teil)

Vom 11. Juli 2022

Aufgrund von §§ 19 Abs. 1 Nr. 9 und 32 Abs. 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl. 2005, S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2021 (GBl. 2022 S. 1) hat der Senat der Universität Stuttgart am 16. Februar 2022 und am 22. Juni 2022 die nachstehende Dritte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart in den Masterstudiengängen für das gymnasiale Lehramt mit dem akademischen Abschluss Master of Education (M.Ed.) (Besonderer Teil) vom 11. August 2017 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 49/2017), zuletzt geändert durch Satzung vom 27. Juli 2020 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 55/2020) beschlossen.

Der Rektor der Universität Stuttgart hat dieser Satzung gemäß § 32 Abs. 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes am 11. Juli 2022, Az. 7831.175-G-07 zugestimmt.

Artikel 1

1. Nr. 4 „Englisch“ wird wie folgt gefasst:

„4. Englisch

Erläuterungen zu den Modultabellen:

  1. Erläuterung der Abkürzungen:
    • P = Pflichtmodul; W = Wahlmodul; F = Fachdidaktikmodul
    • V = Vorleistung; USL = unbenotete Studienleistung;
    • BSL = Benotete Studienleistung
    • PL= Modulabschlussprüfungsleistung; S = schriftliche Modulabschlussprüfung; M = mündliche Modulabschlussprüfung; H= Hausarbeit
    • LBP= lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung
  2. Die Semester, in denen das Modul abgelegt werden soll, sind durch ein „x“ gekennzeichnet.
  3. Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ nur „PL“ angegeben bzw. die Dauer der Prüfung nicht geregelt, so sind Art und Umfang der Prüfung im Modulhandbuch geregelt.
  4. Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ „LBP“ angegeben, werden Art und Umfang der Prüfung durch den Lehrenden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.
I. Die Prüfungen im Hauptfach Englisch gemäß § 4 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
§ 1 Die Masterprüfung im Hauptfach Englisch

(1) Für das Bestehen der Masterprüfung im Masterstudiengang für das gymnasiale Lehramt sind im Hauptfach Englisch Module im Umfang von 22 ECTS-Credits erfolgreich zu absolvieren. Diese setzen sich aus den nachfolgend aufgeführten Modulen zusammen:

Nr.

Modul

Pflicht/
Wahl

Semester

Studienleistung

Prüfung/
Dauer

ECTS-Credits

1

2

3

4

1

Pflichtmodul 1, Interculturality

P

x.

X

x.

 

USL

LBP

6

2

Pflichtmodul 2,

Advanced Linguistics 2

P

x.

X

x.

 

USL

LBP

6

3

Sprachpraxis 3 (Lehramt)

P

x.

 

X

 

V, BSL

 

3

4

Pflichtmodul 3, Ling. and Lit. Competence

P

 

x.

 

X

USL, USL

PL

7

5

Fachdidaktik II, Teil 1 und 2

P

X

X

x.

x.

USL

LBP, LBP

9

„x.“ Alternative Semester, in denen ein Modul belegt werden kann (siehe Studienverlaufsplan).

(2) Die Fachnote im Hauptfach Englisch ergibt sich als gewichteter Durchschnitt aus den

Noten der Module nach Abs. 1. Die Gewichtung richtet sich nach der Zahl der ECTS-Credits für die einzelnen Module.

II. Die Prüfungen im Erweiterungsfach Englisch gemäß § 5 Abs. 4 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung mit einem Umfang von 120 ECTS-Credits
§ 1 Die Masterprüfung im Hauptfach Englisch

(1) Für das Bestehen der Masterprüfung im Masterstudiengang für das gymnasiale Lehramt sind im Erweiterungsfach Englisch Module im Umfang von 105 ECTS-Credits und die Masterarbeit im Umfang von 15 ECTS-Credits erfolgreich zu absolvieren. Hierfür sind zusätzlich zur Masterarbeit nachfolgend aufgeführte Module erfolgreich zu belegen:

Nr.

Modul

Pflicht/
Wahl

Semester

Studienleistung

Prüfung/
Dauer

ECTS-Credits

1

2

3

4

1

Grundlagen der Literaturwissenschaft und der Linguistik

P

X

     

V

PL, PL

(2 Klausuren)

9

2

Sprachpraxis 1 (Lehramt)

P

x

     

V, USL

 

3

3

Textwissenschaft

P

x

     

USL

PL

6

4

Linguistic Levels:

Morphology or Semantics

P

x

     

V, USL

 

6

5

Text und Kontext 1

P

x

     

USL

 

6

6

Linguistic Levels:

Phonology or Syntax

P

 

x

   

V

PL

6

7

Text und Kontext 2

P

 

x

   

USL

LBP

6

8

Sprachpraxis 2 (Lehramt)

P

 

x

   

V

LBP

6

9

Textformen

P

 

x

   

USL

LBP

6

10

Language Variation

P

   

x

 

V

PL

6

11

Language and Cognition

P

   

x

 

V

PL

6

12

Intermediality

W

 

x

   

USL

LBP

6

13

Advanced Linguistics 1

W

 

x

   

V

LBP

6

14

Fachdidaktik I

FD

x

x

   

USL

LBP

6

15

Interculturality

P

   

X

 

USL

LBP

6

16

Advanced Linguistics 2

P

   

X

 

USL

LBP

6

17

Ling.and Lit. Competence

P

     

X

USL, USL

PL

6

18

Fachdidaktik II, Teil 1 und 2

P

   

X

X

USL

LBP, LBP

9

Anmerkung: Von den Modulen Nr. 12 und 13 ist eines der beiden Module zu belegen.

(2) Die Berechnung der Gesamtnote für das Erweiterungsfach Englisch richtet sich nach § 28 Abs. 2 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung.

2. Nr. 5 „Französisch“ wird wie folgt gefasst:

„5. Französisch

Erläuterungen zu den Modultabellen:

  1. Erläuterung der Abkürzungen:
    • P = Pflichtmodul; W = Wahlmodul; F = Fachdidaktikmodul
    • V = Vorleistung; USL = unbenotete Studienleistung; USL-V = Unbenotete Studienleistung als Vorleistung; BSL = benotete Studienleistung
    • PL= Modulabschlussprüfungsleistung; S = schriftliche Modulabschlussprüfung; M = mündliche Modulabschlussprüfung; H= Hausarbeit
    • LBP= lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung
  2. Die Semester, in denen das Modul abgelegt werden soll, sind durch ein „x“ gekennzeichnet.
  3. Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ nur „PL“ angegeben bzw. die Dauer der Prüfung nicht geregelt, so sind Art und Umfang der Prüfung im Modulhandbuch geregelt.
  4. Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ „LBP“ angegeben, werden Art und Umfang der Prüfung durch den Lehrenden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.
I. Die Prüfungen im Hauptfach Französisch gemäß § 4 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
§ 1 Die Masterprüfung im Hauptfach Französisch

(1) Für das Bestehen der Masterprüfung im Masterstudiengang für das gymnasiale Lehramt sind im Hauptfach Französisch Module im Umfang von 31 ECTS-Credits erfolgreich zu absolvieren. Diese setzen sich aus den nachfolgend aufgeführten Modulen zusammen:

Nr.

Modul

Pflicht/
Wahl

Semester

Studien-leistung

Prüfung/
Dauer

ECTS- Credits

1

2

3

4

1

Literaturwissenschaft und Linguistik

P

X

X

x.

x.

BSL, USL

PL

13

2

Fachdidaktik Französisch II

F

x.

x.

X

X

 

LBP

9

3

Sprachpraxis und Landeskunde für Lehramt Master*

P

 

x.

x.

 

USL

PL/LBP

9

4

Sprachpraxis: Klausurenkurs°

P

 

X

   

BSL

 

3

5

Sprache, Kultur und Literatur für Lehramt Master

P

X

     

USL

LBP

6

° Module werden nur in Option 1 des Lehramt Master Französisch studiert. Option 1 bedeutet, dass das Schulpraxissemester im 3. Semester belegt wird.

* Modul wird nur in Option 2 des Lehramt Master Französisch studiert. Option 2 bedeutet, dass das Schulpraxissemester im 1. Semester belegt wird.

„x.“ Alternative Semester, in denen das Modul belegt werden kann.

(2) Die Fachnote im Hauptfach Französisch ergibt sich als gewichteter Durchschnitt aus den Noten der Module nach Abs. 1. Die Gewichtung richtet sich nach der Zahl der ECTS-Credits für die einzelnen Module.

II. Die Prüfungen im Erweiterungsfach Französisch gemäß § 5 Abs. 4 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung mit einem Umfang von 120 ECTS-Credits
§ 1 Die Masterprüfung im Hauptfach Französisch

(1) Für das Bestehen der Masterprüfung im Masterstudiengang für das gymnasiale Lehramt sind im Erweiterungsfach Französisch Module im Umfang von 105 ECTS-Credits und die Masterarbeit im Umfang von 15 ECTS-Credits erfolgreich zu absolvieren. Hierfür sind zusätzlich zu Masterarbeit nachfolgend aufgeführten Modulen erfolgreich zu belegen:

Nr.

Modul

Pflicht/
Wahl

Semester

Studien-leistung

Prüfung/
Dauer

ECTS- Credits

1

2

3

4

1

Sprachpraxis Französisch 1

P

x

     

USL

PL

6

2

Sprachpraxis Französisch 2

P

x

       

PL

6

3

Grund- und Aufbauwortschatz

P

x

     

USL

 

3

4

Sprachpraxis und Landeskunde 0

P

 

x

   

USL, BSL

PL

6

5

Sprachpraxis und Landeskunde 1

P

 

x

   

USL

PL

6

6

Sprachpraxis und Landeskunde 2

P

 

x

   

USL

PL

6

7

Einführung Linguistik

P

x

x

   

USL, USL-V

PL

12

8

Einführung Literaturwissenschaft

P

x

x

   

USL, USL

PL

12

9

Themenmodul Linguistik

P

   

x

   

LBP

6

10

Französische Literaturwissenschaft

P

   

x

 

USL

LBP

6

11

Fachdidaktik Französisch I

F

x

x

     

LBP

6

12

Sprache, Kultur und Literatur für Erweiterungsmaster Lehramt

P

   

x

 

USL

PL/LBP

9

13

Literaturwissenschaft und Linguistik

P

     

x

BSL, USL

PL

12

14

Fachdidaktik Französisch II

P

   

x

x

 

LBP

9

(2) Die Berechnung der Gesamtnote für das Erweiterungsfach Französisch richtet sich nach § 28 Abs. 2 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung.“

3. Nr. 6 „Geschichte“ wird wie folgt gefasst:

„6. Geschichte

Erläuterungen zu den Modultabellen:

  1. Erläuterung der Abkürzungen:
    • P = Pflichtmodul; W = Wahlmodul; F = Fachdidaktikmodul
    • V = Vorleistung; USL = unbenotete Studienleistung;
    • PL= Modulabschlussprüfungsleistung; S = schriftliche Modulabschlussprüfung; M = mündliche Modulabschlussprüfung; H= Hausarbeit
    • LBP= lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung
  2. Die Semester, in denen das Modul abgelegt werden soll, sind durch ein „x“ gekennzeichnet.
  3. Alternative Semester, in denen eine Belegung empfohlen wird, sind durch „x.“ gekennzeichnet.
  4. Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ nur „PL“ angegeben bzw. die Dauer der Prüfung nicht geregelt, so sind Art und Umfang der Prüfung im Modulhandbuch geregelt.
  5. Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ „LBP“ angegeben, werden Art und Umfang der Prüfung durch den Lehrenden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.
I. Die Prüfungen im Hauptfach Geschichte gemäß § 4 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
§ 1 Die Masterprüfung im Hauptfach Geschichte

(1) Für das Bestehen der Masterprüfung im Masterstudiengang für das gymnasiale Lehramt sind im Hauptfach Geschichte Module im Umfang von 31 ECTS-Credits erfolgreich zu absolvieren. Diese setzen sich aus den nachfolgend aufgeführten Modulen zusammen:

Nr.

Modul

Pflicht/
Wahl

Semester

Studienleistung

Prüfung/
Dauer

ECTS-Credits

1

2

3

4

1

Vertiefungsmodul Forschungskontroversen (M.Ed.)

P

 

x

     

LBP

6

2

Vertiefungsmodul Geschichtstheorie

P

 

x

 

x

 

LBP

6

3

Vertiefungswahlpflichtbereich Themen moderner Geschichtswissenschaft

W

x

 

x

 

BSL

LBP

10

4

Modul Fachdidaktik der

Geschichte II: MasterPhase

F

x

x

x

x

USL

LBP

9

(2) Die Fachnote im Hauptfach Geschichte ergibt sich als gewichteter Durchschnitt aus den Noten der Module nach Abs. 1 und gegebenenfalls Abs. 3. Die Gewichtung richtet sich nach der Zahl der ECTS-Credits für die einzelnen Module.

II. Die Prüfungen im Erweiterungsfach Geschichte gemäß § 5 Abs. 4 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung mit einem Umfang von 120 ECTS-Credits
§ 1 Die Masterprüfung im Hauptfach Geschichte

(1) Für das Bestehen der Masterprüfung im Masterstudiengang für das gymnasiale Lehramt sind im Erweiterungsfach Geschichte Module im Umfang von 105 ECTS-Credits und die Masterarbeit im Umfang von 15 ECTS-Credits erfolgreich zu absolvieren. Hierfür sind zusätzlich zur Masterarbeit die nachfolgend aufgeführten Module erfolgreich zu belegen:

Nr.

Modul

Pflicht/
Wahl

Semester

Studienleistung

Prüfung/
Dauer

ECTS-Credits

1

2

3

4

1

Basismodul Propädeutik und Methodik

P

x

     

USL + USL

PL

9

2

Basismodul Antike

P

x

     

USL

LBP

6

3

Basismodul Mittelalter

P

x

     

USL

LBP

6

4

Basismodul Neuzeit

P

x

     

USL

LBP

6

5

Basismodul Themen der

Historischen Epochen

(Erweiterungsfach)

P

x

     

BSL

 

5

6

Kernmodul Lektüre und

Interpretation

P

 

x

     

LBP + LBP

12

7

Erweiterungsmodul

Neuzeit

P

 

x

   

USL + USL

LBP

12

8

Erweiterungsmodul

Ältere Epochen

P

   

x

 

USL + USL

LBP

12

9

Vertiefungsmodul Forschungskontroversen (M.Ed.)

P

   

x

   

LBP

6

10

Vertiefungswahlpflichtbereich Themen moderner Geschichtswissenschaft (M.Ed.)

W

   

x

 

BSL

LBP

10

11

Vertiefungsmodul Geschichtstheorie

P

     

x

 

LBP

6

12

Modul Fachdidaktik der

Geschichte I: BachelorPhase (A und B)

F

 

x

   

USL

LBP

6

13

Modul Fachdidaktik der

Geschichte II: MasterPhase

F

     

x

USL

LBP

9

Anmerkungen:

Zu Nr. 10: Der Vertiefungswahlpflichtbereich Themen moderner Geschichtswissenschaft (M.Ed.) soll im 3. Fachsemester belegt werden. Die wählbaren Module sind im Modulhandbuch geregelt. Aus den dort aufgeführten Modulen ist ein Modul im Umfang von 10 ECTS-Credits auszuwählen.

(2) Die Berechnung der Gesamtnote für das Erweiterungsfach Geschichte richtet sich nach § 28 Abs. 2 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung.“

4. Nr. 7a „Italienisch“ wird wie folgt gefasst:

„7a.Italienisch

Erläuterungen zu den Modultabellen:

  1. Erläuterung der Abkürzungen:
    • P = Pflichtmodul; W = Wahlmodul; F = Fachdidaktikmodul
    • V = Vorleistung; USL = unbenotete Studienleistung;
    • PL= Modulabschlussprüfungsleistung; S = schriftliche Modulabschlussprüfung; M = mündliche Modulabschlussprüfung; H= Hausarbeit
    • LBP= lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung
  2. Die Semester, in denen das Modul abgelegt werden soll, sind durch ein „x“ gekennzeichnet. Alternative Semester, in denen eine Belegung empfohlen wird, sind durch „x.“ gekennzeichnet.
  3. Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ nur „PL“ angegeben bzw. die Dauer der Prüfung nicht geregelt, so sind Art und Umfang der Prüfung im Modulhandbuch geregelt.
  4. Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ „LBP“ angegeben, werden Art und Umfang der Prüfung durch den Lehrenden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.
I. Die Prüfungen im Hauptfach Italienisch gemäß § 4 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
§ 1 Die Masterprüfung im Hauptfach Italienisch

(1) Für das Bestehen der Masterprüfung im Masterstudiengang für das gymnasiale Lehramt sind im Hauptfach Italienisch Module im Umfang von 31 ECTS-Credits erfolgreich zu absolvieren. Diese setzen sich aus den nachfolgend aufgeführten Modulen zusammen:

Nr.

Modul

Pflicht/
Wahl

Semester

Studien-leistung

Prüfung/
Dauer

ECTS- Credits

1

2

3

4

1

Literaturwissenschaft und Linguistik

P

X

X

x.

x.

USL, BSL

PL

13

2

Fachdidaktik Italienisch II

F

x.

x.

X

X

 

LBP

9

3

Sprache und Kultur für Lehramt Master*

P

 

x.

x.

 

USL, BSL

PL

9

4

Sprachpraxis: Espressione – argomentare°

P

X

     

BSL

 

3

5

Sprachpraxis und Landeskunde für Lehramt Master°

P

 

X

   

USL

PL

6

„X“ In Option 1 werden die Module in den Semestern mit „X“ belegt.

„x.“ In Option 2 werden die Module in den Semestern mit „x.“ belegt.

° Module werden nur in Option 1 (SPS im 3. Semester) belegt.

* Modul wird nur in Option 2 (SPS im 1. Semester) belegt.

(2) Die Fachnote im Hauptfach Italienisch ergibt sich als gewichteter Durchschnitt aus den Noten der Module nach Abs. 1. Die Gewichtung richtet sich nach der Zahl der ECTS-Credits für die einzelnen Module.

II. Die Prüfungen im Erweiterungsfach Italienisch gemäß § 5 Abs. 4 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung mit einem Umfang von 120 ECTS-Credits
§ 1 Die Masterprüfung im Hauptfach Italienisch

(1) Für das Bestehen der Masterprüfung im Masterstudiengang für das gymnasiale Lehramt sind im Erweiterungsfach Italienisch Module im Umfang von 105 ECTS-Credits und die Masterarbeit im Umfang von 15 ECTS-Credits erfolgreich zu absolvieren. Hierfür sind zusätzlich zu Masterarbeit nachfolgend aufgeführten Modulen erfolgreich zu belegen:

Nr.

Modul

Pflicht/
Wahl

Semester

Studien-leistung

Prüfung/
Dauer

ECTS- Credits

1

2

3

4

1

Sprachpraxis Italienisch 1

P

X

X

     

LBP

12

2

Espressione orale

P

 

X

   

USL

 

3

3

Landeskunde 1

P

X

     

USL

LBP

6

4

Sprachpraxis Italienisch 2

P

 

X

   

USL

LBP

6

5

Landeskunde 2

P

   

X

   

LBP

6

6

Sprachpraxis Italienisch 3

P

 

X

   

BSL

 

3

7

Sprachpraxis und Landeskunde für Lehramt Master

P

     

X

USL

PL

6

8

Einführung Linguistik

P

X

X

   

USL, USL-V

PL

12

9

Einführung Literaturwissenschaft

P

X

       

LBP

6

10

Literaturgeschichte

P

 

X

     

LBP

6

11

Themenmodul Linguistik

P

   

X

   

LBP

6

12

Italienische Literaturwissenschaft

P

   

X

 

USL

LBP

6

13

Fachdidaktik Italienisch I

F

X

X

     

LBP

6

14

Literaturwissenschaft und Linguistik

P

   

X

X

USL, BSL

PL

12

15

Fachdidaktik Italienisch II

F

   

X

X

 

LBP

9

(2) Für Studierende, die an der Universität Stuttgart im regulären Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien Französisch als ein Hauptfach belegen, entfällt das Modul Nr. 8 „Einführung in die Linguistik“, da dieses bereits im Hauptfach Französisch belegt wird. Stattdessen ist das Modul „Einführung Linguistik (mit Ersatzleistung bei Doppelbelegung)“ zu belegen:

Nr.

Modul

Pflicht/
Wahl/ Fach-didaktik

Semester

Studien-leistung

Prüfung/
Dauer

ECTS-Credits

1

2

3

4

5

6

 

Einführung Linguistik (mit Ersatzleistung bei Doppelbelegung)

 

x

x

       

USL, USL-V

PL

12

(3) Die Berechnung der Gesamtnote für das Erweiterungsfach Italienisch richtet sich nach § 28 Abs. 2 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung.“

5. Nr. 12 „Politikwissenschaft“ wird wie folgt neu gefasst:

„12. Politikwissenschaft

Erläuterungen zu den Modultabellen:

  1. Erläuterung der Abkürzungen:
    • P = Pflichtmodul; W = Wahlmodul; F = Fachdidaktikmodul
    • V = Vorleistung; USL = unbenotete Studienleistung;
    • PL= Modulabschlussprüfungsleistung; S = schriftliche Modulabschlussprüfung; M = mündliche Modulabschlussprüfung; H= Hausarbeit
    • LBP= lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung
  2. Die Semester, in denen das Modul abgelegt werden soll, sind durch ein „x“ gekennzeichnet.
  3. Alternative Semester, in denen eine Belegung empfohlen wird, sind durch „x.“ gekennzeichnet.
  4. Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ nur „PL“ angegeben bzw. die Dauer der Prüfung nicht geregelt, so sind Art und Umfang der Prüfung im Modulhandbuch geregelt.
  5. Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ „LBP“ angegeben, werden Art und Umfang der Prüfung durch den Lehrenden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.
I. Die Prüfungen im Hauptfach Politikwissenschaft gemäß § 4 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
§ 1 Die Masterprüfung im Hauptfach Politikwissenschaft

(1) Für das Bestehen der Masterprüfung im Masterstudiengang für das gymnasiale Lehramt sind im Hauptfach Politikwissenschaft Module im Umfang von 31 ECTS-Credits erfolgreich zu absolvieren. Diese setzen sich aus den nachfolgend aufgeführten Modulen zusammen:

Wahlcontainer 1: Es ist eines der zwei Module zu wählen:

Nr.

Modul

Pflicht/
Wahl

Semester

Studien-leistung

Prüfung/
Dauer

ECTS- Credits

1

2

3

4

1

Interessen und Repräsentation in modernen Demokratien, LA

W

x

 

x.

 

USL

PL

10

2

Grundlagen der Demokratieforschung, LA

W

x

 

x.

 

USL

PL

10

Das Modul kann in Abhängigkeit von der Platzierung des Schulpraxissemesters im ersten oder dritten Fachsemester belegt werden.

Wahlcontainer 2: Es sind zwei der drei Module zu wählen:

Nr.

Modul

Pflicht/
Wahl

Semester

Studien-leistung

Prüfung/
Dauer

ECTS- Credits

1

2

3

4

4

Demokratie und Governance, LA

W

 

x

 

x

USL

PL

6

5

Democratization, LA

W

 

x

 

x

USL

PL

6

6

Transnationale Vergesellschaftung und Vergemeinschaftung, LA

W

 

x

 

x

USL

PL

6

Die Module können in Abhängigkeit von der Platzierung des Schulpraxissemesters im zweiten und vierten oder im zweiten Fachsemester belegt werden.

Pflichtmodul

Nr.

Modul

Pflicht/
Wahl

Semester

Studien-leistung

Prüfung/
Dauer

ECTS- Credits

1

2

3

4

7

Politikdidaktik II

P

x

x

x.

x.

USL

PL

9

Das Modul ist in Abhängigkeit von der Platzierung des Schulpraxissemesters im ersten und zweiten oder im dritten und vierten Fachsemester zu belegen.

(2) Die Fachnote im Hauptfach Politikwissenschaft ergibt sich als gewichteter Durchschnitt aus den Noten der Module nach Abs. 1. Die Gewichtung richtet sich nach der Zahl der ECTS-Credits für die einzelnen Module.

II. Die Prüfungen im Erweiterungsfach Politikwissenschaft gemäß § 5 Abs. 4 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung mit einem Umfang von 120 ECTS-Credits
§ 1 Die Masterprüfung im Hauptfach Politikwissenschaft, wenn nicht bereits Wirtschaftswissenschaften (VWL / BWL) im Rahmen des Bachelor-Lehramtsstudiengangs studiert wurden

(1) Für das Bestehen der Masterprüfung im Masterstudiengang für das gymnasiale Lehramt sind im Erweiterungsfach Politikwissenschaft Module im Umfang von 105 ECTS-Credits und die Masterarbeit im Umfang von 15 ECTS-Credits erfolgreich zu absolvieren. Hierfür sind zusätzlich zu Masterarbeit nachfolgend aufgeführten Modulen erfolgreich zu belegen:

Nr.

Module Bachelorniveau

Pflicht/
Wahl

Semester

Studien-leistung

Prüfung/
Dauer

ECTS- Credits

1

2

3

4

1

Politisches System der BRD (LA)

P

X

       

PL

6

2

Analyse und Vergleich politischer Systeme

P

 

X

   

USL

PL

9

3

Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften

P

X

       

PL

6

4

Grundlagen der Forschungsmethoden

 

X

       

PL

9

5

Politische Theorie

P

 

X

   

USL

PL

9

6

Wirtschaftspolitik (LA)

P

 

X

     

PL

6

7

Internationale Beziehungen

P

   

X

 

USL

PL

9

8

Politikdidaktik I

P, F

X

X

   

USL

PL

6

9

Vertiefung Politikwissenschaft (LA)

P

   

X

 

USL

PL

9

10

Politikdidaktik II

P

   

X

X

USL

PL

9

11

Politische Geschichte der BRD

P

 

X

   

USL

 

3

 

Es ist eines der Module 12 und 13 zu wählen.

12

Sozialstrukturanalyse (LA)

W

X

     

USL

 

3

13

Öffentliches Recht (LA)

W

X

     

USL

 

3

Wahlcontainer 1a: Es ist eines der zwei Module zu wählen:

Nr.

Modul Masterniveau

Pflicht/
Wahl

Semester

Studien-leistung

Prüfung/
Dauer

ECTS- Credits

1

2

3

4

14

Interessen und Repräsentation in modernen Demokratien, LA

W

   

X

 

USL

PL

9

15

Grundlagen der Demokratieforschung, LA

W

   

X

 

USL

PL

9

Wahlcontainer 2: Es sind zwei der drei Module zu wählen:

Nr.

Module Masterniveau

Pflicht/
Wahl

Semester

Studien-leistung

Prüfung/
Dauer

ECTS- Credits

1

2

3

4

17

Demokratie und Governance, LA

W

     

X

USL

PL

6

18

Democratization, LA

W

     

X

USL

PL

6

19

Transnationale Vergesellschaftung und Vergemeinschaftung, LA

W

     

X

USL

PL

6

(2) Die Berechnung der Gesamtnote für das Erweiterungsfach Politikwissenschaft richtet sich nach § 28 Abs. 2 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung.

§ 2 Die Masterprüfung im Hauptfach Politikwissenschaft, wenn bereits Wirtschaftswissenschaften (VWL / BWL) im Rahmen des Bachelor-Lehramtsstudiengangs studiert wurden

(1) Für das Bestehen der Masterprüfung im Masterstudiengang für das gymnasiale Lehramt sind im Erweiterungsfach Politikwissenschaft Module im Umfang von 105 ECTS-Credits und die Masterarbeit im Umfang von 15 ECTS-Credits erfolgreich zu absolvieren. Hierfür sind zusätzlich zu Masterarbeit nachfolgend aufgeführten Modulen erfolgreich zu belegen:

Nr.

Module Bachelorniveau

Pflicht/
Wahl

Semester

Studien-leistung

Prüfung/
Dauer

ECTS- Credits

1

2

3

4

1

Seminar Politikwissenschaft: Politisches System der BRD

P

X

       

PL

6

2

Analyse und Vergleich politischer Systeme

P

 

X

   

USL

PL

9

3

Grundlagen der Forschungsmethoden

P

X

       

PL

9

4

Politische Theorie

P

 

X

   

USL

PL

9

5

Internationale Beziehungen

P

   

X

 

USL

PL

9

6

Politikdidaktik I

P, F

X

X

   

USL

PL

6

7

Vertiefung Politikwissenschaft (LA)

P

   

X

 

USL

PL

9

8

Politische Geschichte der BRD

P

 

X

     

USL

3

9

Politikdidaktik II

P

   

X

X

USL

PL

9

 

Es ist eines der Module 10 und 11 zu wählen.

10

Sozialstrukturanalyse (LA)

W

X

     

USL

 

3

11

Öffentliches Recht (LA)

W

X

     

USL

 

3

Wahlcontainer 1a: Es ist eines der zwei Module zu wählen:

Nr.

Modul Masterniveau

Pflicht/
Wahl

Semester

Studien-leistung

Prüfung/
Dauer

ECTS- Credits

1

2

3

4

12

Interessen und Repräsentation in modernen Demokratien, LA

W

   

X

 

USL

PL

9

13

Grundlagen der Demokratieforschung, LA

W

   

X

 

USL

PL

9

Wahlcontainer 2: Es sind zwei der drei Module zu wählen:

Nr.

Module Masterniveau

Pflicht/
Wahl

Semester

Studien-leistung

Prüfung/
Dauer

ECTS- Credits

1

2

3

4

14

Demokratie und Governance, LA

W

     

X

USL

PL

6

15

Democratization, LA

W

     

X

USL

PL

6

16

Transnationale Vergesellschaftung und Vergemeinschaftung, LA

W

     

X

USL

PL

6

Wahlcontainer 3: Es sind zwei der drei Module zu wählen

Nr.

Module Bachelorniveau

Pflicht/
Wahl

Semester

Studien-leistung

Prüfung/
Dauer

ECTS- Credits

1

2

3

4

17

Seminar Politikwissenschaft: Analyse und Vergleich politischer Systeme

W

 

X

     

PL

6

18

Seminar Politikwissenschaft: Internationale Beziehungen

W

X

       

PL

6

19

Seminar Politikwissenschaft: Politische Theorie

W

 

X

     

PL

6

(2) Die Berechnung der Gesamtnote für das Erweiterungsfach Politikwissenschaft richtet sich nach § 28 Abs. 2 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung.“

Artikel 2

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(1) Diese Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2022 in Kraft.

(2) Die geänderte Fassung der Prüfungsordnung gilt erstmals für Studierende, die zum Wintersemester 2022/23 in den Masterteilstudiengang Englisch gymnasiales Lehramt, den Erweiterungsmasterstudiengang Englisch gymnasiales Lehramt, den Masterteilstudiengang Französisch gymnasiales Lehramt, den Erweiterungsmasterstudiengang Französisch gymnasiales Lehramt, den Erweiterungsmasterstudiengang Geschichte gymnasiales Lehramt, den Erweiterungsmasterstudiengang Italienisch gymnasiales Lehramt, den Masterteilstudiengang Politikwissenschaft gymnasiales Lehramt oder den Erweiterungsmasterstudiengang Politikwissenschaft gymnasiales Lehramt eingeschrieben werden. Studierende, die bereits vor diesem Zeitpunkt in diese Master(teil)studiengänge gymnasiales Lehramt eingeschrieben waren, können auf schriftlichen und unwiderruflichen Antrag beim Prüfungsamt in die geänderte Fassung der Prüfungsordnung wechseln. Der Antrag ist bis zum 31. Oktober 2022 zu stellen.

(3) Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieser Änderungssatzung aufgenommen haben, können ihr Studium nach der bisher gültigen Prüfungsordnung abschließen, längstens jedoch bis zum 31. März 2026.

Stuttgart, den 11. Juni 2022

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wolfram Ressel
(Rektor)

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