Amtliche Bekanntmachung Nr. 45/2024. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart

Erste Satzung zur Änderung der Organisationssatzung der Studierendenschaft der Universität Stuttgart

Vom 23. Juli 2024

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Veröffentlicht am: 5. August 2024
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Erste Satzung zur Änderung der Organisationssatzung der Studierendenschaft der Universität Stuttgart

Vom 23. Juli 2024

Auf Grund von § 65a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes (LHG) vom 1. April 2014 (GBl. S. 99), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 43) geändert worden ist, sowie § 24 Absatz 1 Nummer 5 und § 34 der Organisationssatzung der Studierendenschaft der Universität Stuttgart (OrgS) vom 19. Mai 2020 (Amtliche Bekanntmachungen der Universität Stuttgart Nr. 30/2020 vom 22. Mai 2020) hat das Studierendenparlament der Studierendenschaft der Universität Stuttgart am 8. Mai 2024 die nachstehende Satzung zur Änderung der Organisationssatzung der Studierendenschaft der Universität Stuttgart beschlossen.

Das Rektorat der Universität Stuttgart hat diese Satzung am 02.07.2024, Az.: 7625.23, gemäß § 65b Absatz 6 Satz 3 LHG genehmigt.

Artikel 1: Ermöglichen der Auflösung von Fachgruppen

In § 40 wird folgender Absatz 5 eingefügt:

„(5) Fachgruppen können ihre Auflösung beim Studierendenparlament beantragen. Es ist ein vorheriger Beschluss der Fachgruppenversammlung notwendig. Im Beschluss sind Regelungen zu treffen, wie Absatz (3) sichergestellt bleibt.“

Artikel 2: Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Stuttgart in Kraft.

Stuttgart, den 23. Juli 2024

gez.

Julian Siebert

Präsident des Studierendenparlaments
der Studierendenschaft der Universität Stuttgart

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