Amtliche Bekanntmachung Nr. 47/2024. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart

Fachgruppensatzung der Fachgruppe Elektrotechnik und Informationstechnik der Studierendenschaft der Universität Stuttgart

Vom 23. Juli 2024

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Veröffentlicht am: 5. August 2024
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Fachgruppensatzung der Fachgruppe Elektrotechnik und Informationstechnik der Studierendenschaft der Universität Stuttgart

Vom 23. Juli 2024

Auf Grund von § 65a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes (LHG) vom 1. April 2014 (GBl. S. 99), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 43) geändert worden ist, sowie § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 und § 33 Absatz 3 Nummer 4 der Organisationssatzung der Studierendenschaft der Universität Stuttgart (OrgS) vom 19. Mai 2020 (Amtliche Bekanntmachungen der Universität Stuttgart Nr. 30/2020 vom 23. Mai 2020) hat das Studierendenparlament der Studierendenschaft der Universität Stuttgart am 24. August 2022 die nachstehende Satzung beschlossen.

Das Rektorat der Universität Stuttgart hat diese Satzung am 02.07.2024, Az.: 7625.23, gemäß § 65b Absatz 6 Satz 3 LHG genehmigt.

Präambel

Im Folgenden wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche und weibliche Form verwendet. Dies schließt Personen des dritten Geschlechts in gleicher Weise ein.

Inhaltsverzeichnis

Fachgruppensatzung der Fachgruppe Elektrotechnik und Informationstechnik der Studierendenschaft der Universität Stuttgart

Präambel

Inhaltsverzeichnis

I) Allgemeines

§ 1 Name
§ 2 Mitgliedschaft
§ 3 Aufgaben der Fachgruppe in der Studierendenschaft

II) Fachgruppenversammlung

§ 4 Fachgruppenversammlung
§ 5 Sitzungen der Fachgruppenversammlung
§ 6 Beschlussfähigkeit der Fachgruppenversammlung
§ 7 Ordentliche Sitzungen
§ 8 Außerordentliche Sitzungen
§ 9 Semesterhauptversammlungen
§ 10 Leitung der ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen
§ 11 Leitung der Semesterhauptversammlung
§ 12 Beschlüsse der Fachgruppenversammlung
§ 13 Finanzbeschlüsse
§ 14 Verfahrensregelung

III) Fachgruppenleitung, weitere Funktionsträger und Ausschüsse

§ 15 Zusammensetzung, Bestimmung und Amtszeiten der Fachgruppenleitung
§ 16 Aufgaben der Fachgruppenleitung
§ 17 Weitere Funktionsträger und Funktionsträgerinnen sowie Ausschüsse

IV) Schlussbestimmungen

§ 18 Elektronische Kommunikation
§ 19 Zusammenarbeit mit Vereinen
§ 20 Inkrafttreten

I) Allgemeines

§ 1 Name

Der Name der Fachgruppe lautet „Fachgruppe Studierende der Elektrotechnik und Informationstechnik der Universität Stuttgart“, im Folgenden kurz „Fachgruppe“ genannt. Die Kurzform des Namens lautet „FS-EI“.

§ 2 Mitgliedschaft

(1) Mitglieder der Fachgruppe sind alle in einem der nachfolgenden Studiengänge an der Universität Stuttgart immatrikulierten Studierenden:

  1. Elektrotechnik und Informationstechnik, Bachelor of Science,
  2. Elektrotechnik und Informationstechnik, Master of Science,
  3. Nachhaltige elektrische Energieversorgung, Master of Science,
  4. Elektromobilität, Master of Science,
  5. Autonome Systeme, Master of Science,
  6. Electrical Engineering, Master of Science
§ 3 Aufgaben der Fachgruppe in der Studierendenschaft

Die Fachgruppe nimmt gemäß § 42 OrgS die studiengangsbezogenen Studienangelegenheiten und Aufgaben im Sinne von § 65 Absatz 2 LHG auf Fachgruppenebene wahr. Die Fachgruppe regelt ihre Angelegenheiten gemäß § 40 Absatz 4 OrgS im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Fachgruppensatzung selbst. Die Regelungen der Organisationssatzung bleiben unberührt.

II) Fachgruppenversammlung

§ 4 Fachgruppenversammlung

(1) Die Fachgruppenversammlung ist eine Versammlung, an der jedes Mitglied der Fachgruppe teilnehmen kann. Sie muss wesentlichen demokratischen Prinzipien entsprechen.

(2) Jedes Mitglied der Fachgruppe hat auf der Fachgruppenversammlung volles Antrags- und Stimmrecht.

§ 5 Sitzungen der Fachgruppenversammlung

(1) Die Fachgruppenversammlung tritt in ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen sowie in der Semesterhauptversammlung zusammen.

(2) Die Fachgruppenversammlung tagt in der Regel öffentlich.

(3) Über die Sitzungen der Fachgruppenversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll ist den Mitgliedern der Fachgruppe rechtzeitig vor der nächsten Versammlung in der Regel durch öffentlichen Aushang zugänglich zu machen. Wenn Vorgänge nach einem Gesetz, einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach geheim gehalten werden müssen, wird eine dementsprechend gekürzte Version des Protokolls öffentlich ausgehängt.

(4) Das Nähere regelt die Verfahrensregelung.

§ 6 Beschlussfähigkeit der Fachgruppenversammlung

Die Fachgruppenversammlung ist beschlussfähig, wenn die jeweilige Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde und eine von der Fachgruppenversammlung in der Verfahrensregelung bestimmte Mindestzahl an Mitgliedern der Fachgruppe anwesend ist.

§ 7 Ordentliche Sitzungen

Ordentliche Sitzungen finden während der Vorlesungszeit in der Regel wöchentlich statt. Sie sollen während der Vorlesungszeit am selben Wochentag und zur selben Uhrzeit stattfinden. Das Nähere regelt die Verfahrensregelung.

§ 8 Außerordentliche Sitzungen

Außerordentliche Sitzungen können in dringenden Fällen einberufen werden und dürfen nur Themen und Beschlüsse behandeln, die auf Grund ihrer Dringlichkeit nicht auf einer ordentlichen Sitzung oder der Semesterhauptversammlung behandelt werden können. Das Nähere regelt die Verfahrensregelung.

§ 9 Semesterhauptversammlungen

(1) Die Semesterhauptversammlung findet mindestens einmal pro Semester statt.

(2) Die Semesterhauptversammlung wird durch ein Mitglied der Fachgruppenleitung nach §15 Absatz (1) bei Bedarf einberufen; Bedarf besteht insbesondere zur Bestimmung der Fachgruppenleitung und zum Beschluss von Anträgen, die auf Grund der Fachgruppensatzung und der Verfahrensregelung nur auf einer Semesterhauptversammlng beschlossen werden können.

(3) Der Fachgruppensprecher oder die Fachgruppensprecherin lädt mindestens 14 Tage vor einer Semesterhauptversammlung zu dieser ein. Falls auf der Semesterhauptversammlung über Kandidaturen abgestimmt werden soll, so ist in der Einladung darauf hinzuweisen und zur Erklärung der Kandidatur bis spätestens 7 Tage vor der Versammlung aufzurufen. Die Erklärung der Kandidatur erfolgt als formlose Mitteilung an die Fachgruppenleitung.

(4) Der Fachgruppensprecher oder die Fachgruppensprecherin macht mindestens 5 Tage vor einer Semesterhauptversammlung die Tagesordnung durch einen Aushang bekannt. Enthält die Tagesordnung Abstimmungen über Kandidaturen, so ist gleichzeitig mit der Tagesordnung eine Kandidatenliste über den Aushang zugänglich zu machen.

(5) Das Nähere regelt die Verfahrensregelung.

§ 10 Leitung der ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen

Die Mitglieder der Fachgruppe bestimmen in ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen einen Versammlungsleiter oder eine Versammlungsleiterin aus ihrer Mitte. Das Nähere regelt die Verfahrensregelung. Sofern die Verfahrensregelung nichts anders vorsieht, eröffnet, leitet und schließt der Fachgruppensprecher oder die Fachgruppensprecherin die Sitzungen.

§ 11 Leitung der Semesterhauptversammlung

Die Semesterhauptversammlung wird grundsätzlich von dem Fachgruppensprecher oder der Fachgruppensprecherin geleitet. Der Fachgruppensprecher oder die Fachgruppensprecherin eröffnet, leitet und schließt die Versammlung. Ist der Fachgruppensprecher oder die Fachgruppensprecherin nicht anwesend, kann ein anderes Mitglied der Fachgruppenleitung die Versammlung leiten.

§ 12 Beschlüsse der Fachgruppenversammlung

(1) Beschlüsse werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Auf Antrag eines Mitglieds der Fachgruppe erfolgt eine geheime Abstimmung

(2) Abweichend von Absatz 1 ist für einen Antrag zur Änderung der Fachgruppensatzung an das Studierendenparlament eine Mehrheit von Zweidritteln der in der Semesterhauptversammlung anwesenden Mitglieder der Fachgruppe erforderlich.

§ 13 Finanzbeschlüsse

(1) Die Finanzbeauftragten haben bei begründeten Zweifeln ein Vetorecht bei Beschlüssen mit finanziellen Auswirkungen für die Fachgruppe.

(2) Das Nähere regelt die Verfahrensordnung.

§ 14 Verfahrensregelung

(1) Die Fachgruppenversammlung beschließt eine Verfahrensregelung für ihre Versammlungen.

(2) Die Verfahrensregelung trifft insbesondere Regelungen über

  1. die Terminierung und Einberufung der Sitzungen,
  2. Frist und Form der Einladung,
  3. die Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung,
  4. die Aufstellung der Tagesordnung,
  5. das Verfahren bei Sitzungen,
  6. die Beschlussfähigkeit der Fachgruppenversammlung,
  7. das Verfahren zur Bestimmung der Funktionsträger und Funktionsträgerinnen,
  8. die Frist zur Einreichung eines Antrags nach Absatz 5,
  9. das Protokoll,
  10. Finanzen,
  11. die Infrastruktur sowie
  12. Funktionsträger und Funktionsträgerinnen, Ämter und Aufgaben.

(3) Die Verfahrensregelung ist an die gesetzlichen Bestimmungen und die Regelungen der Organisationssatzung und dieser Fachgruppensatzung gebunden.

(4) Ein Antrag auf Änderung oder Neufassung der Verfahrensregelung muss fristgerecht zur Vorab-Behandlung in einer ordentlichen Sitzung schriftlich ausgearbeitet und mit einer Erläuterung versehen bei der Fachgruppenleitung eingereicht werden.

III) Fachgruppenleitung, weitere Funktionsträger und Ausschüsse

§ 15 Zusammensetzung, Bestimmung und Amtszeiten der Fachgruppenleitung

(1) Die Fachgruppenleitung besteht aus:

  1. dem Fachgruppensprecher oder der Fachgruppensprecherin,
  2. dem ersten stellvertretenden Fachgruppensprecher oder der ersten stellvertretenden Fachgruppensprecherin,
  3. dem zweiten stellvertretenden Fachgruppensprecher oder der zweiten stellvertretenden Fachgruppensprecherin,
  4. dem Finanzbeauftragten oder der Finanzbeauftragten sowie
  5. dem stellvertretenden Finanzbeauftragten oder der stellvertretenden Finanzbeauftragten

(2) Funktionen der Fachgruppenleitung können nicht in Personalunion wahrgenommen werden.

(3) Die Mitglieder der Fachgruppenleitung können nur auf einer Semesterhauptversammlung bestimmt werden. Das Nähere regelt die Verfahrensregelung.

(4) Die Amtszeit der Mitglieder der Fachgruppenleitung beträgt ein Semester. Sie beginnt mit Ende der Sitzung, in der ihre Wahl stattfand und endet mit dem Beginn der Amtszeit einer neuen Fachgruppenleitung.

§ 16 Aufgaben der Fachgruppenleitung

(1) Die Fachgruppenleitung verwaltet die Belange der Fachgruppe nach Maßgabe der Beschlüsse der Fachgruppenversammlung. Dies beinhaltet insbesondere:

  1. die Umsetzung der Beschlüsse der Fachgruppenversammlung, sofern hierzu von der Versammlung kein anderer Funktionsträger oder keine andere Funktionsträgerin bestimmt wurde, sowie
  2. die Weiterleitung und Prüfung der Anträge der Fachgruppenversammlung an Organe, Gremien und Gruppen der Studierendenschaft.

(2) Die Fachgruppenversammlung kann der Fachgruppenleitung im Einvernehmen weitere Aufgaben übertragen.

§ 17 Weitere Funktionsträger und Funktionsträgerinnen sowie Ausschüsse

Die Fachgruppenversammlung kann weitere Funktionsträger oder Funktionsträgerinnen sowie Ausschüsse dauerhaft oder befristet zur Erarbeitung von Beschlussvorlagen oder Ausführung von Beschlüssen der Fachgruppenversammlung bestimmen. Das Nähere regelt die Verfahrensregelung.

IV) Schlussbestimmungen

§ 18 Elektronische Kommunikation

Die elektronische Übermittlung von Dokumenten oder Erklärungen in elektronischer Form ist unter Beachtung des Datenschutzes zugelassen. Erklärungen in elektronischer Form sind Erklärungen in Schriftform gleichgestellt.

§ 19 Zusammenarbeit mit Vereinen

Die Fachgruppe kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit Vereinen zusammenarbeiten.

§ 20 Inkrafttreten

(1) Diese Fachgruppensatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Stuttgart in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Satzung tritt zeitgleich die Fachgruppensatzung der Fachgruppe Elektrotechnik und Informationstechnik der Studierendenschaft der Universität Stuttgart vom 16. Dezember 2013 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 09/2014 vom 17. Januar 2014) außer Kraft.

Stuttgart, den 23. Juli 2024

gez. Julian Siebert

Präsident des Studierendenparlaments
der Studierendenschaft der Universität Stuttgart

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