Amtliche Bekanntmachung Nr. 48/2022. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart

Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universitäten Hohenheim und Stuttgart für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik

Vom 11. Juli 2022

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Veröffentlicht am: 25. Juli 2022
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Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universitäten Hohenheim und Stuttgart für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik

Vom 11. Juli 2022

Aufgrund von §§ 19 Abs. 1 Nr. 9 und 32 Abs. 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl. 2005, S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2021 (GBl. 2022 S. 1) hat der Senat der Universität Stuttgart am 22. Juni 2022 die nachstehende Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik vom 22. Juli 2021 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 20/2021) beschlossen.

Der Rektor der Universität Stuttgart hat dieser Satzung gemäß § 32 Abs. 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes am 11. Juli 2022, Az. 7831.176-W-01 zugestimmt.

Artikel 1

1. § 6 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

„(4) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung keine Prüfungen ablegen, es sei denn, dass sie sich zur Ablegung der Prüfung ausdrücklich bereit erklären. Die Erklärung ist schriftlich gegenüber dem bzw. der Prüfungsausschussvorsitzenden abzugeben und kann jederzeit widerrufen werden. Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Wöchnerinnen bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung. Für Mütter nach Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Frist auf zwölf Wochen, bei Frühgeburten zusätzlich um den Zeitraum, der nach Satz 1 nicht in Anspruch genommen werden konnte. Beim Tode des Kindes kann die Mutter auf ihr ausdrückliches Verlangen schon vor Ablauf dieser Fristen wieder Prüfungen ablegen, wenn nach ärztlichem Zeugnis nichts dagegen spricht. Sie kann die Erklärung jederzeit gegenüber der bzw. dem Prüfungsausschussvorsitzenden widerrufen. Für einen Nachteilsausgleich im Sinne von § 1 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes gilt § 11 Abs. 5 entsprechend.“

2. § 23 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Die Orientierungsprüfung besteht aus folgenden Modulprüfungen:

  • Programmierung und Software-Entwicklung,
  • Einführung in die Wirtschaftsinformatik,
  • in Abhängigkeit vom gewählten Wahlpflichtbereich BWL entweder das Modul Grundlagen der BWL (Universität Stuttgart) oder das Modul Rechnungslegung (Universität Hohenheim)

3. Die Anlage V „Übersicht über die Säulen Betriebswirtschaftslehre (Bereich B, 27 ECTS-Credits)“ wird wie folgt gefasst:

Anlage V: Übersicht über die Säule Betriebswirtschaftslehre (Bereich B, 27 ECTS-Credits)

Nr.

Modul

Art

Pflicht/

Wahl

Semester

Studien-leistung

Prüfung/ Dauer

Leistungs-punkte

1

2

3

4

5

6

1

Wahlpflichtbereich BWL Stuttgart (S)

B

W*

X

 

X

     

insgesamt 12 LP

Pflichtmodule

 

P

           

BSL

 

3

BSL

 

6

 

PL

6

BSL

 

9

 

PL

9

Wahlmodule

 

W

           

BSL

 

3

BSL

 

6

 

PL

6

BSL

 

9

 

PL

9

2

Wahlpflichtbereich BWL Hohenheim (H)

B

W*

X

 

X

     

insgesamt 12 LP

Pflichtmodule

 

P

           

BSL

 

3

BSL

 

6

 

PL

6

BSL

 

9

 

PL

9

Wahlmodule

 

W

           

BSL

 

3

BSL

 

6

 

PL

6

BSL

 

9

 

PL

9

3

Einführung in die Wirtschaftswissenschaften (H)

B

P

   

X

       

PL

6

4

BWL 1: Organisation, Personalführung, Strategisches Management (S)

B

P

       

X

   

PL

9

*Es ist entweder der Wahlpflichtbereich BWL in Hohenheim oder in Stuttgart zu wählen. Jeder der beiden Wahlpflichtbereiche setzt sich aus Pflicht- und Wahlmodulen zusammen. Die Zuordnung der Module zu den Pflicht- und Wahlmodulen der beiden Wahlpflichtbereiche ist dem Modulhandbuch zu entnehmen. Mit der ersten Prüfungsanmeldung aus einem der beiden Wahlpflichtbereiche legt die bzw. der Studierende den gewählten Wahlpflichtbereich fest.

Erläuterungen:

  1. (H) Universität Hohenheim, (S) Universität Stuttgart
  2. Art: B (Basis), K (Kern) oder E (Ergänzung) sowie fS (fachaffine Schlüsselqualifikation) oder üS (übergreifende Schlüsselqualifikation)
  3. Erläuterung der Abkürzungen:
  • P = Pflichtmodul; W = Wahlmodul
  • V = Vorleistung; USL = unbenotete Studienleistung; BSL = benotete Studienleistung;
  • PL= Modulabschlussprüfungsleistung; S = schriftliche Modulabschlussprüfung; M = mündliche Modulabschlussprüfung; LBP= lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung
  1. Die Semester, in denen das Modul abgelegt werden soll, sind durch ein „x“ gekennzeichnet.
  2. Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ nur „PL“ angegeben bzw. die Dauer der Prüfung nicht geregelt, so sind Art und Umfang der Prüfung im Modulhandbuch geregelt.
  3. Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ „LBP“ angegeben, werden Art und Umfang der Prüfung durch den Lehrenden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.“

Artikel 2

Inkrafttreten

(1) Diese Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2022 in Kraft.

(2) Studierende, die vor Inkrafttreten dieser Änderungssatzung bereits Prüfungen in den von der Universität Hohenheim angebotenen Modulen „GBWL“ oder „GVWL1: Märkte & wirtschaftliche Entscheidungen“ angemeldet oder abgelegt haben, können diese Module nach der bisher gültigen Prüfungsordnung noch bis zum 30. September 2024 abschließen.

Stuttgart, den 11. Juli 2022

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wolfram Ressel
(Rektor)

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