Amtliche Bekanntmachung Nr. 50/2020. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart

Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für die Bachelorstudiengänge Chemie- und Bioingenieurwesen, Erneuerbare Energien, Fahrzeug- und Motorentechnik, Maschinenbau, Mechatronik, Technische Biologie, Technische Kybernetik und Technologiemanagement

vom 27. Juli 2020

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Veröffentlicht am: 6. August 2020
Hinweis Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit

Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für die Bachelorstudiengänge Chemie- und Bioingenieurwesen, Erneuerbare Energien, Fahrzeug- und Motorentechnik, Maschinenbau, Mechatronik, Technische Biologie, Technische Kybernetik und Technologiemanagement

Vom 27. Juli 2020

Aufgrund von §§ 19 Abs. 1 Nr. 9 und 32 Abs. 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl. 2005, S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.03.2018 (GBl. 85) hat der Senat der Universität Stuttgart am 10. Juni 2020 und am 15. Juli 2020 die nachstehende Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für die Bachelorstudiengänge Chemie- und Bioingenieurwesen, Erneuerbare Energien, Fahrzeug- und Motorentechnik, Maschinenbau, Mechatronik, Technische Biologie, Technische Kybernetik und Technologiemanagement vom 1. August 2019 (Amtliche Bekanntmachung Nr.  55/2019), zuletzt geändert durch Satzung vom 12. Dezember 2019 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 1/2020) beschlossen.

Der Rektor der Universität Stuttgart hat dieser Satzung gemäß § 32 Abs. 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes am 27. Juli 2020, Az. 7831.176-CEFMMTTT zugestimmt.

Artikel 1

  1. In der Anlage 1: „Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Chemie und Bioingenieurwesen“ werden in der Tabelle in § 5 Abs. 1 die Module „Einführung in die Materialwissenschaft und Werkstofftechnik“, „Grundlagen der Stoff- und Wärmeübertragung“ und „Arbeitstechniken und Projektarbeit“ wie folgt gefasst: 

Nr.

Modul

Pflicht/
Wahl

Semester

Studien-
leistung

Prüfung/ Dauer

ECTS
Credits

 

 

 

1

2

3

4

5

6

 

 

 

Basismodule:

10

Werkstoffkunde I+II mit Werkstoffpraktikum 

 

P

x

x

 

 

 

 

USL-V   

PL

6

Kernmodule:

16

Grundlagen der Stoff- und Wärmeübertragung

P

 

 

 

 

 

x

 

PL

6

Schlüsselqualifikationen (fachübergreifend):

21

Arbeitstechniken und Projektarbeit

P

 

 

x

x

 

 

2 USL

 

6

 

  1. In der Anlage 4: „Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Maschinenbau“ wird § 5 wie folgt gefasst:

„§ 5 Übersicht über die Modulprüfungen im Bachelorstudiengang Maschinenbau 

(1) Die in § 1 Abs. 1 dieser Anlage zur Prüfungsordnung geregelten Module sind nachfolgend aufgeführt:

Nr. 

Modul

Pflicht/

Wahl

Semester

Studienleistung

Prüfung/ Dauer

ECTS-

Credits

1

2

3

4

5

6

Basismodule:

1

Höhere Mathematik 1/2 für Ingenieurstudiengänge

P

x

x

 

 

 

 

V

S

18

2

Experimentalphysik mit Physikpraktikum

P

x x

x

 

x

 

 

 

 

 

V, USL

USL

 

3

 

 

3

Werkstoffkunde I+II mit Werkstoffpraktikum

P

x

x

 

 

 

 

V

PL

6

4

Höhere Mathematik 3 für Ingenieurstudiengänge

P

 

 

x

 

 

 

S

6

5

Numerische Grundlagen

P

 

 

 

x

 

 

BSL

 

3

Kernmodule:

6

Technische Mechanik I

P

x

 

 

 

 

 

 

PL

6

7

Konstruktionslehre I+II mit

Einführung in die

Festigkeitslehre

P

x

x

 

 

 

 

USL

S

12

8

Fertigungslehre mit Einführung in die Fabrikorganisation

P

x

 

 

 

 

 

BSL

 

3

9

Technische Mechanik II+III

P

 

x

x

 

 

 

 

PL

12

10

Einführung in die Elektrotechnik 

P

 

x

x

 

 

 

V, USL

PL

6

11

Technische Thermodynamik

I+II

P

 

 

x

x

 

 

V

S

12

12

Pflichtmodul mit

Wahlmöglichkeit

(Konstruktionslehre)

WP

 

 

x

x

 

 

USL

S

12

13

Pflichtmodul mit

Wahlmöglichkeit (Gruppe 1, Strömungsmechanik)

WP

 

 

 

x

 

 

 

PL

6

14

Technische Mechanik IV

P

 

 

 

x

 

 

USL

 

6

15

Pflichtmodul mit

Wahlmöglichkeit (Gruppe 4,

Regelungs- und

Steuerungstechnik)

WP

 

 

 

x

 

x

 

 

 

 

PL

6

 

16

Pflichtmodul mit

Wahlmöglichkeit (Messtechnik

mit Praktikum)

WP

 

 

 

 

x

 

x

 

 

USL

 

 

6

 

17

Pflichtmodul mit

Wahlmöglichkeit (Gruppe 2,

Maschinendynamik und

Wärmeübertragung)

WP

 

 

 

 

x

 

 

PL

6

18

Pflichtmodul mit

Wahlmöglichkeit (Gruppe 3, Fabrikbetriebslehre,

Arbeitswissenschaft und Energiewirtschaft)

WP

 

 

 

 

x

x

 

PL

6

Ergänzungsmodule:

19

Wahlpflichtbereiche (Kompetenzfeld I)

WP

 

 

 

 

x

 

 

PL

6

USL

PL

20

Wahlpflichtbereiche (Kompetenzfeld II)

WP

 

 

 

 

 

x

 

PL

6

USL

PL

Schlüsselqualifikationen:

21

Wahlpflichtmodul

Schlüsselqualifikationen

(fachübergreifend, siehe

Anmerkung 1)

WP

 

 

 

 

 

x

USL

 

3

22

Grundlagen der Informatik I+II

P

 

 

x

x

 

 

 

PL

6

23

Grundzüge der Angewandten Chemie

P

 

x

 

 

 

 

USL

 

3

24

Wahlpflichtmodul

Schlüsselqualifikation fachaffin

(siehe Anmerkung 2)

 

WP

 

 

 

 

x

 

BSL

 

3

25

Schlüsselqualifikationen

(fachübergreifend,

Projektarbeit)

P

 

 

 

 

x

 

USL

 

6

Bachelorarbeit:

 

 

 

 

26

Bachelorarbeit

P

 

 

 

 

 

x

 

 

12

 

Anmerkung 1: Wählbar sind Module des Katalogs der Universität Stuttgart für Überfachliche Schlüsselqualifikationen mit Ausnahme des Kompetenzbereichs „Naturwissenschaftlich-technische Grundlagen“.

Anmerkung 2:   Wählbar sind Module aus dem Wahlcontainer Fachaffine Schlüsselqualifikationen des Bachelorstudiengangs Maschinenbau. Die wählbaren Module sind im Modulhandbuch geregelt. 

Erläuterungen:

  1. Erläuterung der Abkürzungen:
    • P = Pflichtmodul; WP = Wahlpflichtmodul; W = Wahlmodul
    • V = Prüfungsvorleistung; USL = unbenotete Studienleistung;
      BSL = benotete Studienleistung
    • PL = Modulprüfungsleistung; S = schriftliche Modulprüfung; M = mündliche Modulprüfung;
    • LBP = lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung
  1. Die Semester, in denen das Modul abgelegt werden soll, sind durch ein „x“ gekennzeichnet.
  2. Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ nur „PL“ angegeben bzw. die Dauer der Prüfung nicht geregelt, so sind Art und Umfang der Prüfung im Modulhandbuch geregelt.
  3. Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ „LBP“ angegeben, werden Art und Umfang der Prüfung durch den Lehrenden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.
  4. Die wählbaren Module bei den Pflichtmodulen mit Wahlmöglichkeit und bei den

Ergänzungsmodulen sind im Modulhandbuch geregelt.“

Artikel 2

(1) Diese Änderungssatzung tritt zum 01. Oktober 2020 in Kraft.

(2) Studierende, die ihr Studium im Bachelorstudiengang Chemie- und Bioingenieurwesen vor Inkrafttreten dieser Satzung aufgenommen haben, können ihr Studium nach der bisher gültigen Prüfungsordnung abschließen, längstens jedoch bis zum 30.09.2022. Sie können auf schriftlichen und unwiderruflichen Antrag beim Prüfungsamt in die geänderte Fassung der Prüfungsordnung wechseln. Der Antrag ist bis zum 31. Oktober 2020 zu stellen.

(3) Abweichend von Abs. 2 Satz 1 gilt die Änderung im Modul „Grundlagen der Stoff- und Wärmeübertragung für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Satzung erstmalig Prüfungen in diesem Modul ablegen.

Stuttgart, den 27. Juli 2020

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wolfram Ressel 
(Rektor)

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