Amtliche Bekanntmachung Nr. 56/2020. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart

Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Physik und Mathematik (Gymnasiales Lehramt)

Vom 27. Juli 2020

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Veröffentlicht am: 6. August 2020
Hinweis Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit

Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Physik und Mathematik (Gymnasiales Lehramt)

vom 27. Juli 2020

Aufgrund von § 19 Abs. 1 Nr. 9 und § 32 Abs. 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl. 2005, S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.03.2018 (GBl. S. 85) hat der Senat der Universität Stuttgart am 10. Juni 2020 die nachstehende Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Physik und Mathematik 
(Gymnasiales Lehramt) vom 23. Juli 2018 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 34/2018) beschlossen. 

Der Rektor der Universität Stuttgart hat dieser Satzung gemäß § 32 Abs. 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes am 27. Juli 2020, Az. 7831.175-P-05 zugestimmt.

Artikel 1

  1. In der Anlage „Übersicht über die Modulprüfungen“ wird unter der Überschrift c) „Allgemeiner Teil; für Zweitfach Mathematik und Zweitfach Physik die Tabelle für das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium wie folgt gefasst:

„Bildungswissenschaftliches Begleitstudium

 

Nr.

 

Modul

Pflicht/ Wahl- pflicht /

Wahl

Semester

     

 

Studien- leistung

 

Prüfung

 

ECTS-

Credits

     

1

WS

2

SS

3

WS

4

SS

     

11

Bildungswissen- schaftliche Grundlagen I

P

X

 

 

 

USL

 

3

12

Erziehung und Bildung

P

X

X

 

 

BSL,

USL

LBP

9

13

Institution Schule,

Berufsrolle und Berufsethik

 

P

 

 

X

 

 

 

USL

 

LBP

 

6“

Artikel 2

(1) Diese Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2020 in Kraft. 

Stuttgart, den 27. Juli 2020 

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wolfram Ressel 
(Rektor)

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