Amtliche Bekanntmachung Nr. 58/2019. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart

Benutzungsordnung für das Eltern-Kind-Zimmer Pfaffenwaldring 57, Raum 2.526

Vom 15. November 2019

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PDF-Version und Anlagen PDF-Fassung dieser Amtlichen Bekanntmachung
Veröffentlicht am: 28. November 2019
Hinweis Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit

Benutzungsordnung für das Eltern-Kind- Zimmer Pfaffenwaldring 57, Raum 2.526

vom 15. November 2019

Gemäß § 17 Absatz 8 des Landeshochschulgesetzes (LHG) hat der Rektor der Universität Stuttgart am 15. November 2019 folgende Benutzungsordnung für das Eltern-Kind-Zimmer Pfaffenwaldring 57, Raum 2.526 beschlossen.

Wir freuen uns, dass Sie unser Eltern-Kind-Zimmer nutzen möchten und hoffen, Sie mit diesem unentgeltlichen Angebot unterstützen zu können. Die Nutzerinnen und Nutzer des Eltern-Kind-Zimmers erklären sich mit nachfolgender Benutzungsordnung einverstanden:

1. Das Eltern-Kind-Zimmer steht allen Universitätsangehörigen mit Kindern für die selbstorganisierte Betreuung zur Verfügung. Für studierende Eltern ist es ein Lern- und Arbeitsort zur eigenständigen Beaufsichtigung der Kinder. Für an der Universität Stuttgart beschäftigte Eltern ist es ein Arbeitsplatz in einer kindgerechten Umgebung, an dem mit einem mitgebrachten Laptop das Arbeiten ermöglicht wird. Der Arbeitsplatz kann bei kurzfristigen Betreuungsnotfällen genutzt werden, sofern keine dienstlichen Belange entgegenstehen.

2. Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf Benutzung des Eltern-Kind-Zimmers noch auf eine bestimmte Ausstattung des Raumes. Die Universität Stuttgart übernimmt keine Haftung für den Verlust mitgebrachter Gegenstände. Die Benutzung des Eltern-Kind-Zimmers und der Ausstattung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht für das Kind obliegt der anwesenden Betreuungsperson. Bitte prüfen Sie deshalb unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes Ihres Kindes insbesondere, ob Gefahr besteht durch:

  • Kabel oder andere über Flächen oder Kanten herausragende Gegenstände, an denen Ihr Kind ziehen und damit Objekte zum Herabfallen bringen könnte,
  • Stromschlag an ungeschützten Steckdosen,
  • Sturz aus dem offenen Fenster,
  • Schlucken von giftigen Flüssigkeiten (z.B. des Geschirrspülmittels oder des Desinfektionsmittels zum Reinigen der Gegenstände in der KidsBox),
  • Tisch- und sonstige Möbelkanten in Kopfhöhe,
  • die Möglichkeit Finger, Hände oder sonstige Gliedmaßen in Türen oder Schubladen einzuquetschen,
  • stehende oder herumliegende Gegenstände wie Messer oder Gabeln der Küchenausstattung oder Behälter mit verschluckbaren Kleinteilen wie Büroklammern, Stiften, Stiftdeckeln, etc.
  • heiße Flüssigkeiten oder Speisen, die in der Mikrowelle erhitzt wurden und zu Verbrennungen führen können,
  • Kissen, Krabbel-, Gymnastikmatte, Sitzsack oder sonstige Einrichtungsgegenstände, die sich insbesondere Babys ins Gesicht ziehen können und zur Erstickung führen können,
  • durch Möbel, z.B. Sessel, Tische, Stühle oder die Kidsbox, auf die Ihr Kind klettern und herunterfallen könnte bzw. diese Gegenstände zum Umstürzen bringen könnte.

Bringen Sie eventuelle Gefahrenquellen außerhalb der Reichweite Ihres Kindes und lassen Sie Ihr Kind nicht unbeaufsichtigt im Raum.

3. Das Eltern-Kind-Zimmer darf nicht benutzt werden, wenn das zu betreuende Kind an einer ansteckenden Krankheit (Windpocken, Mumps, Masern, Scharlach, Röteln, Magen-Darm-Erkrankung o.ä.) leidet oder der Verdacht auf eine dieser Krankheiten besteht. Auch bei stark fiebrigen Erkrankungen oder dem Befall mit übertragbaren Parasiten (Kopfläuse, Flöhe, etc.) ist die Nutzung ausgeschlossen. Es ist nicht gestattet, im Eltern-Kind-Zimmer zu rauchen.

4. Im Eltern-Kind-Zimmer steht eine KidsBox zur Verfügung. Die KidsBox ist ein mobiles Kinderzimmer für Babys und Kinder bis ins Grundschulalter. Die KidsBox enthält ein Reisebettchen, das auch als Laufstall geeignet ist, Klappmatratze und Isomatte zum Krabbeln und Spielen am Boden, einen Klemmsitz zum Andocken an den eigenen Schreibtisch, Hocker und Tisch für etwas größere Kinder sowie verschiedene Spiel- und Malsachen. Sie enthält des Weiteren Bücher und vieles mehr, was für kleinere Kinder nützlich und sinnvoll ist. Selbst mitzubringen sind aus hygienischen Gründen Kissen, Decke oder Spannbetttuch (für die Liegematratze und das Reisebett) sowie Windeln, feuchte Babytücher etc. Benutzte Verbrauchsmaterialien sind selbstständig zu entsorgen. Die Spielmaterialien in den Schubladen der KidsBox sind ein Beschäftigungsangebot. Der Einsatz der KidsBox bedeutet nicht, dass dadurch der betreffende Raum kindgerecht ausgestattet bzw. kindersicher ist bzw. dass das in der KidsBox befindliche Spielzeug für Ihr Kind tatsächlich geeignet ist. Die verwendeten Spielsachen sind vor dem Verlassen des Zimmers zu säubern und wieder in die KidsBox zu stellen.

5. Im Eltern-Kind-Zimmer steht eine Küchenzeile mit Mikrowelle, Geschirr und Besteck für Erwachsene und Kinder zur Verfügung. Benutztes Geschirr und Besteck sind selbstständig zu reinigen, zu trocknen und wieder in die Küchenschränke zu stellen.

6. Im Eltern-Kind-Zimmer steht ein klappbarer Wandwickeltisch mit abwischbarer Wickelauflage zur Verfügung. Aus hygienischen Gründen ist eine zusätzliche Wickelauflage (z.B. eine Einmalwickelunterlage) selbst mitzubringen und als Unterlage zu verwenden. Verschmutzte Windeln bitte wieder mitnehmen. Die Wickelauflage ist zu säubern.

7. Die Aufsichtspflicht über das zu betreuende Kind obliegt der Betreuungsperson. Die Universität Stuttgart haftet nicht für Schäden, die auf eine Verletzung der Aufsichtspflicht zurückzuführen sind. Dies gilt auch für durch ein Kind verursachte Schäden an Einrichtungen und Gegenständen, wenn die Aufsichtsperson ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Eltern, die mit dem Kind das Eltern-Kind-Zimmer aufsuchen, sind für die Sicherheit ihres Kindes verantwortlich. Das Kind darf niemals, auch nicht nur für kurze Zeit, ohne Aufsicht im Eltern-Kind-Zimmer gelassen werden. Die Pflicht, das Kind seinem Alter und seiner Entwicklung gemäß angemessen zu beaufsichtigen obliegt der Betreuungsperson.

8. Die Nutzerinnen und Nutzer tragen Sorge für die pflegliche Behandlung von Einrichtung und Ausstattung. Es dürfen keine Gegenstände aus dem Eltern-Kind-Zimmer entfernt werden. Wird ein Gegenstand beschädigt, so ist der Service Uni & Familie zu informieren und nach Absprache ein mindestens gleichwertiger Ersatz zu besorgen. Schalten Sie beim Gehen Licht und Elektrogeräte ab und schließen Sie die Fenster. Bitte schließen Sie beim Verlassen des Raumes die Türe ab und drehen Sie das „Besetzt"-Schild auf „Frei".

9. Eine Doppelnutzung des Raumes ist möglich. Sollten Sie den Raum allein benötigen, so besprechen Sie das bitte mit den Personen, die den Raum eventuell zeitgleich nutzen möchten. Eine Rangfolge, d.h. bevorzugte Nutzung durch bestimmte Personen gibt es nicht.

10. Ergänzend zu den oben geregelten Bestimmungen gilt die Hausordnung der Universität Stuttgart in der jeweils geltenden Fassung.

11. Diese Benutzungsordnung des Eltern-Kind-Zimmers tritt am 1. Dezember 2019 in Kraft.

Stuttgart, den 15. November 2019

Univ.-Prof. Dr.-lng. Wolfram Ressel
Rektor

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