Die Universität Stuttgart ist um eine möglichst fehlerfreie Übertragung der Amtlichen Bekanntmachungen in das Internet bemüht. Dennoch kann eine Gewähr für die Richtigkeit der Übertragung nicht übernommen werden. Rechtlich maßgeblich und verbindlich ist daher nur der in gedruckter Form in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Stuttgart veröffentlichte Text, der in der Zentralen Verwaltung der Universität Stuttgart eingesehen werden kann.