Zeit: | 10. Februar 2025, 14:00 – 20:30 Uhr |
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Veranstaltungsort: | Universität Stuttgart, Campus Stadtmitte M17.01 Keplerstr. 17 70194 Stuttgart |
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Ist unser Grundgesetz stabil und auch in Zukunft wetterfest gegen die Feinde der Demokratie aufgestellt? Im Jahr 2017 hat das Bundesverfassungsgericht ein Verbot der rechtsextremen NPD abgelehnt, weil es keine Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung der verfassungsfeindlichen Ziele der Partei gebe. Wann aber ist eine verfassungsfeindliche Partei „erfolgreich“ genug, um verboten werden zu können? Wenn sie in Parlamenten die stärkste Fraktion stellt? Oder erst, wenn sie (mit-)regiert?
Darüber hinaus: Wie resilient sind unsere Verfassungsorgane? Das Bundesverfassungsgericht soll als Verfassungsorgan gestärkt werden, zugleich sollen Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des Gerichts im Grundgesetz selbst abgesichert werden. Und in welchem Kontext stehen diese Fragen in unserem Mehrebenensystem von Ländern, Bund und Europäischer Union?
Die Tagung geht diesen Kernfragen nach und wird mit einem abendlichen Podiumsgespräch enden, bei dem unter anderem Marion Gentges MdL, die Justizministerin des Landes Baden-Württemberg, zu Gast sein wird.
Die Tagung ist eine Kooperationsveranstaltung der Universität Stuttgart und der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. Die Teilnahme ist kostenfrei. Um Anmeldung per E-Mail unter Angabe der Seminar-Nr. 42/7/25 wird gebeten.
Programm
14:00 Uhr: Begrüßung
Prof. Dr. Michael-Jörg Oesterle, Prorektor für Lehre und Weiterbildung der Universität Stuttgart
14:15 Uhr: (Wann) Dürfen Parteien verboten werden?
Prof. Dr. Frank Decker, Institut für Politische Wissenschaft und Soziologie, Universität Bonn
Prof. Dr. Mathias Hong, Professur für Öffentliches Recht, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
Moderation: Dr. Max Bauer SWR/ARD-Rechtsredaktion, Karlsruhe
15:15 Uhr: kurze Pause
15:30 Uhr: Das Bundesverfassungsgericht resilient machen, aber wie?
Dr. Felix Petersen, Institut für Politikwissenschaft, Universität Münster
Prof. Dr. Dr. h. c. Karl-Peter Sommermann, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Moderation: Dr. Max Bauer, SWR/ARD-Rechtsredaktion, Karlsruhe
16:30 Uhr: Pause
17:00 Uhr: Welche Rolle spielen die Landesverfassungen?
Prof. Dr. Malte Graßhof, Präsident des Verfassungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg
Maximilian Steinbeis, Jurist, Autor sowie Mitbegründer und Herausgeber des Verfassungsblogs „verfassungsblog.de“
Moderation: Dr. Max Bauer, SWR/ARD-Rechtsredaktion, Karlsruhe
18:00 Uhr: Pause
19:00 Uhr: Podiumsgespräch: Wie resilient muss eine Verfassung sein?
Begrüßung: Sibylle Thelen, Direktorin der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Marion Gentges MdL, Ministerin der Justiz und für Migration des Landes Baden-Württemberg
Dr. Miriam Meßling, Richterin des Bundesverfassungsgerichts
Prof. Dr. Alexander Thiele, Professor für Staatstheorie und Öffentliches Recht an der BSP Business and Law School in Berlin
Moderation: apl. Prof. Dr. Felix Heidenreich, Wissenschaftlicher Koordinator am Internationalen Zentrum für Kultur und Technikforschung der Universität Stuttgart (IZKT)