Personalratswahlen

Der Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten an der Universität Stuttgart. Er wird alle fünf Jahre gewählt. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung vertritt die Interessen der Auszubildenden an der Universität Stuttgart. Sie wird alle zweieinhalb Jahre gewählt.

Am 2. und 3. Juli 2024 finden Personalratswahlen statt

In diesem Jahr wird der Hauptpersonalrat beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, der Personalrat der Universität Stuttgart und die Jugend- und Auszubildendenvertretung der Universität Stuttgart gewählt.

Die Wahllokale sind von 9 bis 15 Uhr geöffnet

Campus Stadtmitte

KII Keplerstr. 17 EG Foyer

Campus Vaihingen

Pfaffenwaldring 7 EG Foyer

Beantragung der Briefwahl

Ab 26. Juni 2024 ist die Beantragung der Briefwahl nicht mehr möglich, da die Briefwahlunterlagen nicht mehr rechtzeitig bei Ihnen ankommen. Alternativ können Sie uns per E-Mail schreiben und Ihre Briefwahlunterlagen in der Geschwister-Scholl-Straße 24 auf dem Campus Stadtmitte abholen. Die bereits gestellten Briefwahlanträge werden weiterhin bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass nur Briefwahlumschläge berücksichtigt werden können, die bis Wahlschluss (03. Juli 2024, 15 Uhr) beim Wahlvorstand eingehen.

Fragen und Informationen zur Personalratswahl

Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten, die einen Dienst-/Arbeitsvertrag oder Ausbildungsverhältnis mit der Dienststelle haben und weisungsgebunden in die Arbeitsorganisation der Dienststelle eingegliedert sind. Nur wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann wählen. Das Wählerverzeichnis können Sie am Sitz des Wahlvorstands (Universität Stuttgart, Dezernat Personal und Recht, Abteilung 43 Recht Geschwister-Scholl-Str. 24 B, 70174 Stuttgart) einsehen (Anmeldung und Terminvereinbarung per E-Mail). 

Professor*innen sowie Beschäftigte des Instituts für Arbeitswissenschaft und Technologiemanagement und des Instituts für Industrielle Fertigung und Fabrikbetrieb sind nicht für die Personalratswahlen wahlberechtigt.

Wenn Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind, sind Sie wahlberechtigt für die Wahl des Personalrats der Universität Stuttgart und des Hauptpersonalrats am Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Wenn Sie eine Ausbildung an der Universität Stuttgart machen oder jünger als 18 Jahre alt sind, sind Sie zusätzlich auch wahlberechtigt für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV).

Die Wahlberechtigung muss vor der Wahlhandlung anhand des Wählerverzeichnisses überprüft werden. Bitte bringen Sie hierfür zur Wahl einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Bei der Briefwahl füllen und unterschreiben Sie oder Ihre Vertrauensperson die Erklärung zur schriftlichen Stimmabgabe und schicken diese im Briefwahlumschlag an uns zurück. Die Erklärung zur schriftlichen Stimmabgabe erhalten Sie von uns, wenn Sie Briefwahl beantragt haben oder für Ihren Dienstort Briefwahl angeordnet wurde, mit Ihren Briefwahlunterlagen.

Die Wahl ist persönlich oder per Briefwahl möglich. Das Landespersonalvertretungsgesetzt sieht keine Online-Wahl vor. Sie können an den beiden Wahltagen (2. und 3. Juli 2024) unabhängig von Ihrem Dienstort vor Ort in einem der beiden Wahllokale in den Bereichen Stadtmitte (KII Keplerstr. 17 EG Foyer) und Vaihingen (Pfaffenwaldring 7 EG Foyer) von 9 bis 15 Uhr wählen. Eine Beantragung von Briefwahl ist ab 26. Juni 2024 nicht mehr möglich. Alternativ können Sie uns per E-Mail schreiben und Ihre Briefwahlunterlagen in der Geschwister-Scholl-Straße 24 auf dem Campus Stadtmitte abholen. 

 

An beiden Wahltagen (2. und 3. Juli 2024) ist die persönliche Wahl in den beiden Wahllokalen in den Bereichen Stadtmitte (KII Keplerstr. 17 EG Foyer) und Vaihingen (Pfaffenwaldring 7 EG Foyer) von 9 bis 15 Uhr möglich. Sie können in dem Wahllokal Ihrer Wahl unabhängig von Ihrem Dienstort wählen. Rechtzeitig vor der Wahl können Sie auch die Briefwahl beantragen. Wenn Sie Briefwahl beantragt haben, denken Sie bitte daran die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vorzugsweise in die Hauspost zu geben bzw. alternativ per Post zu schicken.

Sie können unabhängig von der Dienststelle in einem der beiden Wahllokale wählen. Die Wahlhandlung wird im jeweiligen Wählerverzeichnis vermerkt, so dass pro Person nur eine Wahlhandlung möglich ist.

Ja, Sie können sich bei der Wahl einer Hilfsperson bedienen. Auch bei der Briefwahl kann eine Vertrauensperson für Sie die Stimmzettel kennzeichnen. Bitte vermerken Sie dies in der Erklärung zur schriftlichen Stimmabgabe.

Für mehrere Dienstorte, die relativ entfernt von den beiden Wahllokalen sind, hat der Wahlvorstand die Briefwahl angeordnet. Für Beschäftigte, die für eine längere Dauer beurlaubt, abgeordnet, zugewiesen oder aus sonstigen Gründen nicht in der Dienststelle beschäftigt sind, hat der Wahlvorstand ebenfalls Briefwahl angeordnet. Die Anordnung der Briefwahl bedeutet, dass Sie – sofern betroffen – die Briefwahl nicht beantragen müssen, sondern die Briefwahlunterlagen werden Ihnen automatisch zugeschickt. Bitte geben Sie nach erfolgter Briefwahl Ihren Briefwahlumschlag bevorzugt in die Hauspost und beachten Sie in jedem Fall die Rücklaufzeit, damit Ihr Wahlbrief rechtzeitig beim Wahlvorstand eingeht. Es können nur Briefwahlumschläge berücksichtigt werden, die vor Wahlschluss (03.07.2024, 15 Uhr) beim Wahlvorstand eingehen.

Wenn Sie die Briefwahl beantragt haben, schicken wir Ihnen die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor der Wahl zu. Sie erhalten in diesem Schreiben die Briefwahlunterlagen für die Personalratswahl und Hauptpersonalratswahl. Wenn Sie eine Ausbildung an der Universität Stuttgart absolvieren oder jünger als 18 Jahre alt sind, erhalten Sie auch die Briefwahlunterlagen für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Die Briefwahlunterlagen umfassen die Stimmzettel der einzelnen Wahlen, die jeweils dazugehörigen Stimmzettelumschläge, den Briefwahlumschlag sowie ein Merkblatt zur Briefwahl und der Erklärung zur schriftlichen Stimmabgabe. Bitte verwenden Sie für jede Wahl jeweils auf einen Stimmzettel und legen Sie diesen in den zugehörigen Stimmzettelumschlag. Die Stimmzettelumschläge dürfen nicht verschlossen werden. Zusammen mit den Stimmzettelumschlägen legen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung über die schriftliche Stimmabgabe in den Briefwahlumschlag und verschließen Sie diesen. Bitte geben Sie die Ihren Briefwahlumschlag vorzugsweise in die Hauspost oder alternativ verschicken Sie ihn per Post an uns zurück. Bitte achten Sie darauf ihn rechtzeitig abzuschicken. Es können nur Briefwahlumschläge berücksichtigt werden, die vor Wahlschluss (03.07.2024, 15 Uhr) beim Wahlvorstand eingehen.

Ja, bitte bringen Sie, wenn möglich, Ihre Briefwahlunterlagen mit in das jeweilige Wahllokal.

Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen rechtzeitig zugeschickt. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir die Wahlunterlagen erst dann in den Druck geben können, wenn die Wahlvorschläge feststehen.

Gruppenwahl bedeutet, dass die Gruppen der Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen getrennt voneinander wählen. Unter Arbeitnehmer*innen werden hier Angestellte verstanden. Damit gibt es gruppenspezifische Wahlvorschläge in beiden Wahlen und entsprechend gruppenspezifische Stimmzettel, Stimmzettelumschläge und Wahlurnen.

Entsprechend ihrem Anteil an den regelmäßigen Beschäftigten, fällt jeweils eine bestimmte Anzahl an Sitzen im Personalrat und Hauptpersonalrat auf die Gruppe der Arbeitnehmer*innen und die Gruppe der Beamt*innen. Die Anzahl der Sitze der jeweiligen Gruppe entspricht der Anzahl an Stimmen, die die Arbeitnehmer*innen bzw. die Beamt*inen bei der jeweiligen Wahl haben. In der Jugend- und Auszubildendenwahl handelt es sich dagegen um eine gemeinsame Wahl. Man wählt unabhängig davon, ob man angestellt/ verbeamtet ist, auf demselben/ denselben Stimmzettel/n, mit demselben Stimmzettelumschlag und derselben Wahlurne.

Sie können nur Personen wählen, die auf den Wahlvorschlägen der jeweiligen Wahl, aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge werden sobald sie feststehen bekannt gegeben. Personen, die auf keinem Wahlvorschlag genannt werden, können Sie nicht wählen. In den Gruppenwahlen (Personalratswahl und Hauptpersonalratswahl), können Sie des Weiteren nur Personen auf den Wahlvorschlägen/ Listen ihrer Gruppe wählen.

Die Wahlvorschläge werden sobald sie feststellen im Rektorat der Universität Stuttgart, beim Personalrat im Universitätsbereich Vaihingen sowie über den E-Mail-Verteiler und im Uni-Netzwerk auf der Website der Personalratswahlen an alle Beschäftigten bekannt gegeben.

Die Anzahl Ihrer Stimmen ist abhängig von der Wahl und in der Personalratswahl sowie der Hauptpersonalratswahl Ihrer Gruppe (angestellt/ verbeamtet).

  • In der Personalratswahl haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen 21 und Beamte und Beamtinnen 2 Stimmen.
  • In der Hauptpersonalratswahl haben die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen 17 und die Beamten und Beamtinnen 2 Stimmen.
  • Bei der Jugend- und Auszubildendenwahl handelt es sich um eine gemeinsame Wahl: Alle Wahlberechtigten haben 5 Stimmen.

In der Personalratswahl, Hauptpersonalratswahl und der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung können Sie kumulieren. Das bedeutet, Sie können einem Kandidaten/ einer Kandidatin eine oder mehrere Stimmen geben. Um zu kumulieren, tragen Sie bitte die Anzahl der Stimmen, die Sie einem Kandidaten oder einer Kandidatin geben wollen gut leserlich auf dem Stimmzettel ein.

  • Arbeitnehmer*innen können in der Personalratswahl und Hauptpersonalratswahl maximal 3 Stimmen pro Kandidat/ Kandidatin abgeben.
  • Beamt*innen können in der Personalratswahl und der Hauptpersonalratswahl maximal 2 Stimmen pro Kandidat/ Kandidatin abgeben. Dies liegt daran, dass auf die Gruppe der Beamt*innen nur zwei Sitze sowohl im Personalrat als auch im Hauptpersonalrat fallen.
  • Alle Wahlberechtigten können in der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung maximal 3 Stimmen pro Person abgeben.

Es gibt in der Personalratswahl und Hauptpersonalratswahl in der Regel mehrere Wahlvorschläge (Listen mit Kandidatinnen und Kandidaten). Panaschieren bedeutet, dass Sie Kandidat*innen unterschiedlicher Wahlvorschläge/ Listen wählen können. Sie erhalten für jeden Wahlvorschlag/ Liste einen Stimmzettel. Um zu panaschieren, können Sie auf dem Stimmzettel, den Sie im Stimmzettelumschlag in die Wahlurne einwerfen, die Personen anderer Wahlvorschläge/ Listen, die Sie wählen möchten, ergänzen. Alternativ können Sie ihre Stimmen auf mehreren Stimmzetteln abgeben. Mehrere im Stimmzettelumschlag abgegebene Stimmzettel derselben Wahl gelten als ein Stimmzettel, wenn sie gleichlautend sind, wenn nur einer von ihnen eine Stimmabgabe enthält oder, wenn die höchstzulässige Stimmenzahl insgesamt nicht überschritten ist.

Nein, in allen drei Wahlen (Personalratswahl, Hauptpersonalratswahl und Wahl der Jugend- und Auszubildendenwahl) müssen Sie ihren jeweiligen Stimmzettel in den dafür ausgegebenen Stimmzettelumschlag legen und diesen dann in die jeweilige Wahlurne einwerfen. Auf den Stimmzettelumschlag ist vermerkt, für welche Wahl er vorgesehen ist. Des Weiteren unterscheiden sich die Stimmzettelumschläge der Wahlen sowie der Gruppen (verbeamtete und angestellte Personen) farblich voneinander. Es müssen die ausgegebenen amtlichen Stimmzettelumschläge verwendet werden und diese dürfen nicht gekennzeichnet werden.

Nein, wenn Sie Ihren Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag gelegt haben, schließen sie den Stimmzettelumschlag, aber verschließen sie ihn nicht zu (bspw. nicht zukleben). Dies gilt auch für die Briefwahl. Wenn Sie per Briefwahl wählen, legen Sie ihren Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag. Bitte verschließen Sie Stimmzettelumschlag nicht. Geschlossene (bspw. zugeklebte) Stimmzettelumschläge gelten nach der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (LPVGWO) als ungültig.

Die Auszählung der Stimmzettel aller drei Wahlen (Personalratswahl, Hauptpersonalratswahl und Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung) findet am Donnerstag, den 4. Juli 2024 im Senatsaal im Rektorat der Universität Stuttgart (Keplerstraße 7, Universitätsbereich Stadtmitte) statt und ist öffentlich.

Die Wahlergebnisse werden am Freitag den 5. Juli 2024 im Rektorat der Universität Stuttgart, beim Personalrat im Universitätsbereich Vaihingen sowie über den E-Mail-Verteiler und auf dieser Website bekannt gegeben.

Sobald die Ergebnisse feststehen, werden die gewählten Personalräte und Vertreterinnen und Vertreter in der Jugend- und Auszubildendenvertretung vom Wahlvorstand an der Universität Stuttgart informiert. Gewählte Hauptpersonalräte werden vom Wahlvorstand beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur informiert.

Bekanntmachungen

Formulare für die Wahlvorschläge zu den Personalratswahlen

Kontakt

 

Wahlvorstand

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