Vertretungen und Beauftragte

Schutz, Sicherheit und Teilhabe: Vertretungen und Beauftragte stehen für die Interessen bestimmter Personengruppen ein und kümmern sich um spezielle Aufgabenbereiche. Sie tragen diese Themen in die Gremien der Universität.

Beauftragte des Rektorats, der Kanzlerin und des Senats

Silvia Meyer
Geschwister-Scholl-Str. 24C
Tel.: +49 711-685-84036
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Stellvertreterin:
Julia König
Geschwister-Scholl-Str. 24C
Tel.: +49 711-685-84036
E-Mail

Die Beauftragte für Chancengleichheit berät und unterstützt die Universitätsleitung bei der Umsetzung des Chancengleichheitsgesetzes. Sie ist Ansprechperson für Frauen und Männer im Bereich von Vereinbarkeit und Familie, Pflege und Beruf. Sie achtet auf die gezielte, gesetzliche Förderung in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind.

Dr. Ulrich Eggert
 +49 711 685 68330
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Stellvertreterin
Oksana Linn
+49 711 685 82163
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Zentraler Beauftragter für biologische Sicherheit
Dr. Simon Stutz
Tel.: +49 711 685-65056
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Stellvertreter
Prof. Dr. Arnd G. Heyer
Tel.: +49 711 685-65050
E-Mail

Prof. Dr. rer. nat. Jörg Wrachtrup
3. Physikalisches Institut
Tel.: +49 711 685-65278
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Der Vertrauensdozent berät über die Fördermöglichkeiten bei der DFG.

Dr. Grazia Lamanna
Azenbergstr. 12
Tel.: +49 711 685-84648
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Stellvertreterinnen:

Dr. Susanne Becker
Institut für Volkswirtschaftslehre und Recht
Tel.: +49 711 685-83565
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Dr. Anda Degeratu
Institut für Diskrete Strukturen und Symbolisches Rechnen
Tel.: +49 711 685 65303
E-Mail

Dr. Dietlinde Schmitt-Vollmer
Institut für Architekturgeschichte
Tel.: +49 711 685-83287
E-Mail

Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei der Durchsetzung der verfassungsrechtlichen gebotenen Chancengleichheit von Frauen und Männern und bei der Beseitigung bestehender Nachteile für wissenschaftlich tätige Frauen sowie Studentinnen mit.

Prof. Alexander Brem
Institut für Entrepreneurship und Innovationsforschung (ENI)
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Tel.: +49 711 685 61719

Der Gründungsbeauftragte treibt die strategische Entwicklung des Unternehmertums innerhalb der Universität voran und ist zentrale Anlaufstelle für übergreifende Entrepreneurship-Initiativen und -Maßnahmen.

Dr. Ulrich Eggert
Pfaffenwaldring 5c
70569 Stuttgart
Tel.: +49 711 685 68330
E-Mail

Dr. Ursula Meiser
Tel. +49 711 685-81007
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Die Ombudsperson ist im Bereich der Lehre Ansprechpartnerin für organisatorische, fachliche und überfachliche Probleme, Beschwerden oder Vorschläge bezüglich des Studiums und steht den Studierenden und Lehrenden der Universität Stuttgart bei Konflikten unterstützend zur Seite. Im Bereich der Promotion betreut die Ombudsperson Promovierende und deren Betreuer*innen in Konfliktfällen rund um das Promotionsvorhaben.

Verdachtsfälle in den Ingenieurswissenschaften
Ombudsmann: Prof. Dr. Felix Fritzen, Institut für Mechanik (MIB)
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Verdachtsfälle in den Naturwissenschaften
Ombudsfrau: Prof. Dr. Sabine Laschat, Institut für Organische Chemie
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Verdachtsfälle in den Geistes- Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
Ombudsmann: Prof. Dr. André Bächtiger, Institut für Sozialwissenschaften
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Die Ombudspersonen sind vom Senat jeweils auf sechs Jahre bestellt und die ersten Ansprechpersonen bei Verdachtsfällen. Auch die eines Fehlverhaltens verdächtigten Personen können sich mit der Bitte um Klärung und Beistand an die zuständige Ombudsperson wenden. Jedes Mitglied der Universität Stuttgart hat Anspruch auf ein zeitnahes Gespräch mit der zuständigen Ombudsperson. Die Ombudspersonen sind nach § 9 Abs. 3 Satz 4 der Satzung zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Geschäftsstelle - Kommission zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens
Leitung: Sören Beckmann
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Strahlenschutzbevollmächtigter der Universität
Dr. Max Emperle
Tel.: 0711 685 64371
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1. Stellvertreter
Dr. Pavel Bashtrykov
Tel.: +49 711 685-64363
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Tierschutzbeauftragter
Prof. Dr. Wolfgang Hauber
Institut für Biomaterialien und biomolekulare Systeme
Tel.: +49 711 685-65003
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Stellvertreterin
Dr. med. vet. Jutta Mönchenberg
Tel.: +49 711 685-65003
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Aufgabe der Tierschutzbeauftragten ist es, die Einrichtungen und die mit den Tierversuchen und mit der Haltung der Tiere befassten Personen zu beraten. Darüber hinaus sollen sie auf die Einhaltung der Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes achten. Die Tierschutzbeauftragten müssen zu jedem Antrag auf Genehmigung Stellung nehmen und sollen innerbetrieblich auf die Entwicklung und Einführung von Verfahren und Mitteln zur Vermeidung oder Beschränkung von Tierversuchen hinwirken.

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