Um in der aktuellen Energie- und Klimakrise noch effektiver Energieverbräuche zu reduzieren, sollen an Instituten, in zentralen und übergreifenden Einrichtungen, in den Stabsstellen und in der zentralen Verwaltung dezentrale Energiebeauftrage benannt und zentral geschult werden. Hierzu werden die Leitungen aller Organisationseinheiten gebeten, Personen zu melden, die ab September 2023 zu Energiebeauftragen geschult werden.
Die Mitwirkung, die Aufgabe eines/einer Energiebeauftragen zu übernehmen, soll freiwillig sein. Bitte achten Sie darauf, dass Energiebeauftrage über ein großes Eigeninteresse an dem Thema Nachhaltigkeit und Energieeinsparung verfügen.
Die wesentliche Aufgabe eines/einer Energiebeauftragten besteht darin, Energieeinsparmöglichkeiten aufzuzeigen und (möglichst) umzusetzen. Die verantwortliche Führungskraft soll den/die Energiebeauftragte*n in der Umsetzung so unterstützen, dass die erforderlichen Maßnahmen in der Organisationseinheit realisiert werden können. Die Energiebeauftragten werden einen essentiellen Beitrag zu einem nachhaltigeren Universitätsbetrieb leisten.
Bitte tragen Sie die notwendigen Informationen zu Ihren Energiebeauftragten in folgendes Formular ein. Sollten Sie mehr als eine Person melden, füllen Sie das Formular bitte mehrmals aus.
Meldung dezentraler Energiebeauftragter
Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
Informationen zum Verantwortlichen und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie in der Datenschutzerklärung der Universität.
Beschreibung Ihrer Daten
Das Formular erfasst die Namen der Energiebeauftragten und deren Führungskräfte mit deren universitätsbezogenen Kontaktdaten. Zusätzlich werden bei Absenden des Formulars Datum und Uhrzeit in einer Datenbank protokolliert.
Gespeichert werden die Daten in einer der Datenbank und von dort als Exceldatei an der Universität Stuttgart weiterverarbeitet.
Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder, bei allen anderen Feldern handelt es sich um freiwillige Angaben.
Zweck
Die im Formular abgefragten Daten dienen der Abfrage und Erfassung von Energiebeauftragen und deren Führungskräften der Organisationseinheiten an der Universität Stuttgart.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Erfassung und Verarbeitung der Pflichtfelder in diesem Formular ist Art. 6 Abs. 1 lit. e in Verbindung mit Absatz 3 Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 15 Landesdatenschutzgesetz (LDSG).
Empfänger
Empfänger der mittels Formular übertragenen personenbezogenen Daten sind zunächst die zuständigen Beschäftigten des Dezernats 6. Diese Daten werden dann universitätsintern weiterverarbeitet.
Dauer der Speicherung
Die Daten werden solange gespeichert, solange es Energiebeauftragte an der Universität Stuttgart gibt.
Folgen der Nichtangabe, Widerspruchs- bzw. Beseitigungsmöglichkeit
Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist für Rückfragen und die Organisation der Einführung der Energiebeauftragten zwingend erforderlich. Ohne die Angabe einer E-Mail-Adresse können keine Rückfragen gestellt werden und das Anliegen kann dann eventuell nicht berücksichtigt werden.
Ihre Rechte
Informationen über Ihre Rechte finden Sie in der Datenschutzerklärung der Universität Stuttgart.