Meldung nicht genutzter Gebäudeflächen während der vorlesungsfreien Tage über den Jahreswechsel 2024/2025

Gemeinsam Energie sparen

Für die Planung von Heizungsabsenkungen während der vorlesungsfreien Tage über den Jahreswechsel 2024/2025 (23.12.2024 bis 06.01.2025) möchten wir Sie bitten, nicht genutzte Gebäudeflächen mit diesem Formular zu melden. Damit kommen wir als Universität den Anforderungen der VwV Betriebsanweisung Energie nach.

Gemäß VwV Betriebsanweisung Energie dürfen unbenutzte oder vorübergehend nicht benutzte Räume (z. B. aufgrund von Urlaub) nur abgesenkt beheizt werden. Dies spart Energie und leistet einen Beitrag zu einem bewussten, ressourcenschonenden Energieverbrauch.

Mit diesem Formular können Sie nicht genutzte Gebäudeflächen während der vorlesungsfreien Tage über den Jahreswechsel melden. Die eingegangenen Informationen werden dann geprüft. Sollte ein gesamtes Gebäude nicht genutzt werden, können die Vorlauftemperaturen der Heizung auf das gebäudetechnisch bedingte Minimum reduziert und damit Energie gespart werden.

Sollte es einzelne unbedingt zu nutzende Räume in nicht genutzten Gebäuden oder Gebäudebereichen geben, wird die Temperatur des gesamten Gebäudes/des gesamten Bereichs dennoch abgesenkt. Die Nutzer*innen dieser einzelnen Räume, die während der vorlesungsfreien Tage über den Jahreswechsel genutzt werden müssen, können sich im Dezernat 6 einen Heizungskonvektor für diesen Zeitraum ausleihen. Bitte melden Sie Ihren Bedarf per E-Mail an das Energiemanagement des Dezernat 6. 

Bitte reichen Sie Ihre Anmeldung zur Nichtnutzung bis spätestens 13. Dezember 2024 ein, damit die Heizungsabsenkung vorbereitet werden kann.

Sollte Ihre Anmeldung umsetzbar sein, erhalten Sie keine Rückmeldung seitens des Dezernats 6. Sollten sich bei der Prüfung offene Fragen ergeben, wird sich das Dezernat 6 an Sie wenden.

Bitte nutzen Sie die Chance der Energieeinsparung, gemeinsam mit Ihren Mitgebäudenutzer*innen möglichst große Zeiträume der Nichtnutzung zu definieren. Dabei ist jeder Tag, an dem ein Gebäude weniger beheizt werden muss, wertvoll. D. h. Sie können auch Zeitabschnitte definieren, in denen das Gebäude bzw. Bereiche davon nicht genutzt werden.

Aktuelle Informationen rund ums Energiesparen an der Universität Stuttgart finden Sie wie immer auch auf unserer zentralen Informationsseite.

Alle Eingabefelder, die mit einem Stern (*) versehen sind, sind Pflichtfelder.

 

Datenschutzerklärung

Informationen zum Datenschutz finden Sie unterhalb des Formulars. Mit dem Absenden des Formulars erklären Sie, dass Sie die Angaben verstanden haben und damit einverstanden sind.

Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Informationen zum Verantwortlichen und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie in der Datenschutzerklärung der Universität Stuttgart.

Beschreibung und Kategorien von Daten

Das Formular erfasst die Mail-Adressen der Meldenden und die angefragten Daten in einer Datenbank. Zusätzlich werden bei Absenden des Formulars Datum und Uhrzeit in einer Datenbank protokolliert.

Gespeichert werden die Daten in einer der Datenbank und von dort als Exceldatei an der Universität Stuttgart weiterverarbeitet.

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder, bei allen anderen Feldern handelt es sich um freiwillige Angaben.

Zweck

Die im Formular abgefragten Daten dienen der Abfrage von nicht genutzten Gebäudeflächen für die vorlesungsfreie Zeit vom 23.12.24 bis einschließlich 06.01.2025.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Erfassung und Verarbeitung der Pflichtfelder in diesem Formular ist Art. 6 Abs. 1 lit. e in Verbindung mit Absatz 3 Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 15 Landesdatenschutzgesetz (LDSG).

Empfänger

Empfänger der mittels Formular übertragenen personenbezogenen Daten sind die zuständigen Beschäftigten des Dezernats 6 sowie die zuständigen Verantwortlichen innerhalb der Universitätsleitung der Universität Stuttgart.

Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden bis Ende Januar 2025 gespeichert.

Folgen der Nichtangabe, Widerspruchs- bzw. Beseitigungsmöglichkeit

Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist für Rückfragen und für die Zuordnung zur Organisationseinheit zwingend erforderlich. Ohne die Angabe einer E-Mail-Adresse können keine Rückfragen gestellt werden und das Anliegen kann dann eventuell nicht berücksichtigt werden.

Ihre Rechte

Informationen über Ihre Rechte finden Sie in der Datenschutzerklärung der Universität Stuttgart.

 

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