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Stuttgarter unikurier Nr. 77/78 Februar 1998
Uni-Senat unterstützt Forderungen der Studierenden:
Nachbesserungsbedarf bei der Ausbildungsförderung
 

Nachbesserungsbedarf bei der Ausbildungsförderung sieht auch der Senat der Universität Stuttgart, der sich am 3. Dezember 1997 mit den Forderungen der Stuttgarter Studierenden solidarisch erklärte. In einer von der Fach-schaftsvertreterInnenversammlung (FaVeVe) der Universität eingebrachten Resolution wurde hervorgehoben, daß die Ausbildungs-förderung die realen Lebenshaltungskosten decken und der Lebenssituation der einzelnen Studierenden (z.B. Teilzeitstudium infolge von Erwerbsarbeit, Kindererziehung, Krankheit oder Behinderung) gerecht werden muß.

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Im Zuge der Internationalisierung und Globalisierung - heißt es weiter -„gewinnen Auslandsaufenthalte immer mehr an Bedeutung und müssen in ausreichendem Maße gefördert und unterstützt werden“. Zudem sei es „durch die mögliche Einführug des Bachelor-Abschlusses notwendig, anders als bisher die Ausbildungsförderung über den ersten berufsqualifizierenden Abschluß hinaus zu gewähren“, also bis zum Magister, Diplom oder Master. Um Freiheit bei der Studienwahl zu gewährleisten, sei es wichtig, die Studierenden als mündige Bürger zu behandeln. Eine vom Einkommen der Eltern abhängige Ausbildungsförderung in der heutigen Form untergrabe die Selbständigkeit der Studierenden und könne eine Studienfachwahl nach Neigung oder ein Studium überhaupt verhindern. Daher sei es angebracht, fordern die Studierenden, „die bisher indirekten Transferleistungen wie Kindergeld oder Kinderfreibeträge direkt an die Studierenden auszuzahlen und bei Bedarf eine zusätzliche Förderung zu gewähren“.

Ein Studierender in Stuttgart benötige im Monat durchschnittlich 1573,- DM für seinen Lebensunterhalt und Studienbedarf, der BAföG-Höchstsatz betrage jedoch nur 995,- DM. Dies habe dazu geführt, daß in den alten Bundesländern mehr als zwei Drittel der Studierenden einer Teilzeitbeschäftigung nachgehe, was sich wiederum auf die Studiendauer auswirke, hatten die Studierenden in ihrer Resolution erläutert. Zudem sei seit 1982 die Zahl der Studierenden aus einkommensschwachen Familien von 23 auf inzwischen 14 Prozent gesunken.

 

Geringe BAföG-Erhöhung beschlossen
Mitte Januar 1998 hat das Bonner Kabinett eine Erhöhung der BAföG-Fördersätze um zwei Prozent und der Elternfreibeträge um sechs Prozent zum 1. Juli 1998 beschlossen. Damit wird der Höchstsatz auf 1010,- DM pro Monat steigen. Bundesbildungsminister Jürgen Rüttgers wurde beauftragt, bis Anfang März einen Gesetzentwurf zur BAföG-Neuregelung vorzulegen. Danach würden Kindergeld und Freibeträge nur noch bei nachgewiesenen Studienleistungen gewährt.     /zi

 

Siehe dazu auch die Seite „Standpunkte“ der Studierenden

 


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Pressestelle der Universität Stuttgart 1998